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Das Bundeskartellamt hat Check24 zur Aufgabe von Preisparitätsklauseln im Energiebereich verpflichtet. Das Energievergleichsportal hinderte Energieversorger vertraglich daran, ihre Strom- und Gastarife über andere Portale oder den eigenen Vertrieb günstiger anzubieten als über Check24. Diese sogenannten Meistbegünstigungs- oder Bestpreisklauseln behindern nach Ansicht des Amtes den Wettbewerb zwischen Vergleichsportalen und anderen Vertriebswegen.