Nach Auffassung des BGH ist die Haftung des Bundes nach dem Aktiengesetz in diesem Fall jedoch ausgeschlossen, weil nach damaliger Marktlage ein ordentlicher und gewissenhafter Vorstand auch ohne Einfluss des Bundes um die UMTS-Lizenzen mitgesteigert hätte.
Die leistungsfähige Mobilfunktechnik sei als Höhepunkt für die Wachstumschancen der gesamten Branche angesehen worden. Wie ihren Wettbewerbern sei es auch der DTAG darum gegangen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen. Das habe das Milliardenangebot gerechtfertigt.
Vertreter Dr. Wolfgang Philipp
Dr. Philipp Sudmann Schenkel & Partner (Mannheim): Dr. Wolfgang Philipp
Dres. Messer & von Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Guido Toussaint (BGH-Vertretung)
Vertreter Bundesrepublik Deutschland
Meilicke Hoffmann & Partner (Bonn): Dr. Thomas Heidel
von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)
Bundesgerichtshof, 2. Zivilsenat
Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)
Bereits 2004 reichte Philipp vor dem Landgericht Bonn seine ungewöhnliche Zivilklage gegen den Bund ein. Der Aktienrechtler ist der Gründungspartner der Kanzlei Philipp Sudmann Schenkel.
Auf der Gegenseite ist von Beginn an der Meilicke-Partner und Aktienrechtler Heidel tätig. Die Sozietät tritt in Streitfällen regelmäßig für Minderheitsaktionäre auf, war wie in diesem Fall aber auch wiederholt auf der anderen Seite tätig.