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Kein Schadenersatz

Der Bund muss keinen Schadenersatz wegen einer angeblichen Einflussnahme auf die Deutsche Telekom (DTAG) bei der milliardenschweren UMTS-Versteigerung bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof Anfang März entschieden. Der Telekom-Aktionär und Aktienrechtler Dr. Wolfgang Philipp hatte dem Bund als damaliger Mehrheitsaktionär der DTAG vorgeworfen, das von ihm abhängige Unternehmen zu einem nachteiligen Bieterwettstreit veranlasst zu haben. Er machte 50.000 Euro geltend, die an die DTAG zu entrichten seien. Zum Hintergrund: Im August 2000 beteiligte sich die DTAG-Tochter DeTeMobil neben den Mobilfunkunternehmen Vodafone, O2, E-Plus, Mobilcom und Quam an der Versteigerung der UMTS-Lizenzen. DeTeMobil erwarb zwei Lizenzpakte für 8,3 Milliarden Euro - aus Klägersicht ein viel zu hoher Preis.

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Nach Auffassung des BGH ist die Haftung des Bundes nach dem Aktiengesetz in diesem Fall jedoch ausgeschlossen, weil nach damaliger Marktlage ein ordentlicher und gewissenhafter Vorstand auch ohne Einfluss des Bundes um die UMTS-Lizenzen mitgesteigert hätte.

Die leistungsfähige Mobilfunktechnik sei als Höhepunkt für die Wachstumschancen der gesamten Branche angesehen worden. Wie ihren Wettbewerbern sei es auch der DTAG darum gegangen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen. Das habe das Milliardenangebot gerechtfertigt.

Vertreter Dr. Wolfgang Philipp

Dr. Philipp Sudmann Schenkel & Partner (Mannheim): Dr. Wolfgang Philipp

Dres. Messer & von Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Guido Toussaint (BGH-Vertretung)

Vertreter Bundesrepublik Deutschland

Meilicke Hoffmann & Partner (Bonn): Dr. Thomas Heidel

von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. Thomas von Plehwe (BGH-Vertretung)

Bundesgerichtshof, 2. Zivilsenat

Prof. Dr. Wulf Goette (Vorsitzender Richter)

Bereits 2004 reichte Philipp vor dem Landgericht Bonn seine ungewöhnliche Zivilklage gegen den Bund ein. Der Aktienrechtler ist der Gründungspartner der Kanzlei Philipp Sudmann Schenkel.

Auf der Gegenseite ist von Beginn an der Meilicke-Partner und Aktienrechtler Heidel tätig. Die Sozietät tritt in Streitfällen regelmäßig für Minderheitsaktionäre auf, war wie in diesem Fall aber auch wiederholt auf der anderen Seite tätig.

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