Juve Plus Streit um Zubringerflüge

Latham-Mandantin Lufthansa behält erneut die Oberhand gegen Condor

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einen Beschluss des Bundeskartellamts vom August 2022 wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Damit verliert Condor vorerst den Rechtsstreit um Zubringerflüge durch Lufthansa.

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Die Verfügung des Kartellamts sollte Lufthansa verpflichten, eine historische Sondervereinbarung mit Condor fortzusetzen. Das Gericht sah jedoch eine „Besorgnis der Befangenheit“ bei Mitgliedern der Beschlussabteilung, da Lufthansa im Rahmen der Akteneinsicht eine abweichende Version eines Vermerks erhalten hatte – ein formeller Rechtsverstoß.

Der Streit geht auf Condors frühere Zugehörigkeit zur Lufthansa-Gruppe zurück. Diese bestand bis 2009. Seitdem nutzte Condor Kurzstreckenflüge der Lufthansa als Zubringer zu ihren Langstrecken und bietet diese als Gesamtverbindung an.

Die entsprechende Sondervereinbarung kündigte Lufthansa 2020 während der Corona-Pandemie, um das eigene Ferienfluggeschäft mit Discover Airlines auszubauen. Das Bundeskartellamt sah darin einen Missbrauch marktbeherrschender Stellung.

Im Mai 2024 hatte das OLG bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfügung geäußert und deren Vollzug vorläufig gestoppt. Dieser Sichtweise hatte sich im Dezember auch der Bundesgerichtshof (BGH) angeschlossen.

Die Airlines interpretieren das Urteil unterschiedlich: Lufthansa sieht ihre Position bestätigt, Condor verweist darauf, dass inhaltlich nicht über ihre Ansprüche entschieden wurde. Lufthansa will Condor weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines Interlining-Abkommens anbieten – allerdings ohne Vorzugskonditionen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH ist möglich.

Im März 2025 hatte die EU-Kommission ein entsprechendes Eil-Kartellverfahren gegen die Lufthansa eingestellt. Das Eilverfahren war Teil einer laufenden Untersuchung der Kommission zu einem seit 2013 bestehenden Joint Venture zwischen Lufthansa, Air Canada und United Airlines, bekannt als „A++“. Diese läuft noch.   

Die Vertreter im Überblick

Michael Esser

Vertreter Lufthansa
Inhouse Recht (Frankfurt): Jörg Meinke (Senior Director Competition & Antitrust Law), Christine Nowak, Marc Wiesner (beide Kartellrecht)
Latham & Watkins: Dr. Michael Esser (Düsseldorf), Prof. Dr. Sven Völcker (Brüssel); Associates: Janine Flohr, Jörn Kramer (beide Düsseldorf; alle Kartellrecht)
Hengeler Mueller (Brüssel): Christoph Wilken (Federführung), Christian Dankerl; Associate: Dr. Christoph Sielmann (alle Kartellrecht)

Alexander Israel

Vertreter Condor
Morrison & Foerster (Brüssel): Alexander Israel (Federführung), Jan Lang, Jens Hackl (Berlin); Associate: Alexander Laute (alle Kartellrecht)

OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat
Alexandra Poling-Fleuß (Vorsitzende Richterin)

Hintergrund: Die Parteien arbeiten langjährig mit ihren Mandantinnen zusammen. 

Christoph Wilken

Für die Mandatsbeziehung zwischen Lufthansa und Latham steht vor allem der Brüsseler Partner Völcker. Er hat das Unternehmen bereits 2013 zum Joint Venture mit United und Air Canada beraten, damals noch für WilmerHale. Im selben Jahr wechselte er zu Latham. Neben Latham ist auch weiterhin ein Team von Hengeler Mueller um Christoph Wilken für die Airline tätig.

Alexander Israel, seit Februar 2025 Partner bei Morrison Foerster, war vor zwölf Jahren Associate im Team von Völcker. Anschließend wechselte er zu Noerr, 2019 zu Cooley. Das Condor-Mandat nahm er jeweils mit.

Vor dem BGH waren im Eilverfahren Dr. Reiner Hall für die Lufthansa und Dr. Thomas Winter für Condor als BGH-Anwälte mandatiert gewesen.

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