Juve Plus EuGH zum Asset-Tausch

Linklaters, Freshfields, Geradin und Flick Gocke führen RWE-E.on-Deal endgültig zum Erfolg

Der Europäische Gerichtshof hat die letzten Rechtsmittel kommunaler Versorger gegen den milliardenschweren Geschäftstausch zwischen RWE und E.on abgewiesen. Damit ist der größte Umbau des deutschen Energiemarkts höchstrichterlich abgesegnet – nach fast sechs Jahren Rechtsstreit über drei Instanzen.

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Fast zehn Jahre ist es her, dass Christoph Barth, damals junger Associate im Kartellrecht bei Linklaters, zu einer wichtigen Besprechung gebeten wird. Teilnehmer: Kartellrechtspartner Carsten Grave und die Corporate-Stars Dr. Ralph Wollburg und Staffan Illert. Wollburg und Illert sind bei Linklaters für die dicken Deals zuständig, Grave für die heiklen Fusionskontrollen, und aus jedem dieser Metiers gab es etwas sehr Wichtiges und Hochvertrauliches mit Blick auf die Mandantin E.on zu besprechen.

Christoph Barth

An diesem Tag hörte Barth zum ersten Mal von dem verwegenen Plan, der als RWE-E.on-Asset-Swap in die deutsche Rechts- und Wirtschaftsgeschichte eingegangen ist. Heute ist Barth selbst Partner, und er hat den Schlussakkord des Komplexes begleitet, der für ihn vor fast zehn Jahren begann. 

Es dauerte bis zum März 2018, bis RWE und E.on offiziell ankündigten, ihre Geschäftsfelder grundlegend neu aufzuteilen. Der Asset-Swap bestand aus drei Transaktionen:

  1. RWE übernimmt die Stromerzeugung von E.on.
  2. E.on übernimmt von Innogy – einer Tochter von RWE – das Verteilnetz- und Vertriebsgeschäft sowie einige Erzeugungsanlagen.
  3. RWE erwirbt 16,67 Prozent der E.on-Aktien.

Ergebnis: RWE wurde zum dominierenden Stromerzeuger, E.on zum führenden Netzbetreiber. Die EU-Kommission genehmigte die erste und zweite Transaktion. Die dritte wurde vom Bundeskartellamt geprüft und genehmigt.

Sechs Jahre Prozess – ohne Erfolg

Elf kommunale Versorger – darunter Mainova, die Leipziger Stadtwerke und Enercity – griffen beide Kommissionsentscheidungen vor dem Europäischen Gericht (EuG) an. Ihre Kernthese: Die drei Transaktionen bildeten wirtschaftlich eine einzige Konzentration und hätten gesamthaft geprüft werden müssen. Durch die Aufteilung auf Brüssel und Bonn sei der Blick auf die wettbewerbsschädlichen Gesamtwirkungen verstellt worden.

Das EuG wies sämtliche Klagen ab – im Mai 2023 zur ersten, im Dezember 2023 zur zweiten Transaktion. Der EuGH bestätigte im Juni 2025 die Urteile zur ersten Transaktion. Mit den aktuellen Entscheidungen fällt der letzte Baustein: Alle Rechtsmittel gegen die Genehmigung der E.on/Innogy-Transaktion werden abgewiesen.

Der EuGH bekräftigt: Die drei Konzentrationsvorgänge bilden keine „einzige Konzentration“. Entscheidend ist, dass nicht mehrere Zwischentransaktionen durchgeführt wurden, damit ein und dasselbe Unternehmen die Kontrolle über andere erlangt. Vielmehr handelte es sich um gegenläufige Kontrollwechsel zwischen zwei unabhängigen Marktteilnehmern. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Kommission und Bundeskartellamt wird damit ebenfalls bestätigt.

Politische Dimension

Der Rechtsstreit war von Beginn an hochpolitisch. Die klagenden Stadtwerke warfen dem damaligen Wirtschaftsminister Altmaier in einem offenen Brief vor, sich auf die Seite der „marktbeherrschenden Unternehmen“ geschlagen zu haben – insbesondere nachdem die Bundesrepublik als Streithelferin der Kommission beigetreten war. Auch der Versuch, über ein US-Discovery-Verfahren belastende Informationen zu erlangen, und die Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf blieben erfolglos.

Für das EU-Fusionskontrollrecht setzt die Entscheidung einen klaren Maßstab: Gegenläufige Asset-Swaps zwischen unabhängigen Unternehmen werden nicht allein deshalb zu einer einzigen Konzentration, weil sie wirtschaftlich verknüpft und zeitlich koordiniert sind. Für kommunale Versorger bedeutet das Urteil eine Ernüchterung: Selbst bei einem Megadeal, der die Marktstruktur einer ganzen Branche umformt, bleibt der gerichtliche Angriff auf die Fusionsfreigabe ein schwieriges Unterfangen – insbesondere wenn die Kommission innerhalb ihres Beurteilungsspielraums gehandelt hat.

Die Vertreter im Überblick

Ines Zenke

Vertreter EVD, Eins, GGEW, Leipziger Stadtwerke, Teag, SWH, Stadtwerke Hameln
Becker Büttner Held (Berlin): Prof. Dr. Ines Zenke (Energierecht), Dr. Tigran Heymann (Kartellrecht), Dr. Christian Dessau, Nelly Arnold; Associates: Anna von Kenne, Martin Miosga (alle Energierecht)

Vertreter Mainova und Enercity
Schalast & Partner (Frankfurt): Prof. Dr. Christoph Schalast (Federführung; M&A), Dr. Marius Welling (Konfliktlösung)

Lilie Barski

Vertreter E.on
Inhouse Recht: Lilie Barski (Head of Competition & Antitrust Legal), Roman Seifert (Senior Legal Counsel Competition & Antitrust Legal)
Linklaters (Düsseldorf): Christoph Barth, Dr. David-Julien dos Santos Goncalves; Associate: Dr. Alexander Fuchs (alle Kartellrecht)

Ulrich Scholz

Vertreter RWE
Inhouse Recht (Essen): Dr. Ulrich Rust (Leiter Recht), Dr. Florian Fischer (Head of Competition Law & Energy Law)
Freshfields (Düsseldorf): Dr. Ulrich Scholz; Associates: Dr. Julian Siegmund, Dr. Marie von Armansperg (alle Kartellrecht)

Florian Haus

Vertreter EU-Kommission
Inhouse (Brüssel): Dr. Gero Meeßen, Hanna Anttilainen, Jan Szczodrowski (alle juristischer Dienst)
Flick Gocke Schaumburg (Bonn): Dr. Florian Haus; Associates: Dr. Jan Mädler, Dr. Valentin Urban (alle Kartellrecht)
Geradin Partners (Köln): Dr. Thomas Funke, Ghazale Mandegarian-Fricke und Catharina Schulte-Wintrop (alle Kartellrecht)

Hintergrund: Linklaters und Freshfields haben mit ihren Transaktionsteams den großen Asset-Tausch maßgeblich begleitet. Daher überrascht es nicht, dass ihre Kartellrechtler auch für das langjährige kartellrechtliche Nachspiel gesetzt waren. Carsten Grave, der über Jahre die Federführung hatte, hat Linklaters im vergangenen Jahr verlassen und ist nun als Einzelanwalt tätig. Christoph Barth, der als Associate die Anfänge des Komplexes miterlebte, ist seit 2019 Partner. In der Schlussphase des Streites vor dem EuGH hat auch dos Santos Goncalves eine zentrale Rolle in dem Mandat gespielt. Er wurde 2024 zum Linklaters-Partner ernannt.

Thomas Funke

Die Kommission lässt sich nur ausnahmsweise durch externe Anwälte vertreten. Dass sie hier mit Thomas Funke und Florian Haus gleich zwei renommierte Kartellrechtler mandatierte, zeigt die Bedeutung dieses energiepolitisch brisanten Verfahrens aus Sicht der Kommission. Funke war Partner bei Osborne Clarke, als die Verfahren begannen. Im vergangenen September wechselte er zu Geradin, um für die Kanzlei gemeinsam mit dem Hausfeld-Partner Prof. Dr. Thomas Höppner eine deutsche Praxis aufzubauen.

Stadtwerke Frankfurt Naturstrom akzeptierten EuG-Urteil

Zwei der von Schalast und Becker Büttner Held vertretenen Stadtwerke und Energieunternehmen waren zuletzt nicht mehr beteiligt. Naturstrom und die Frankfurter Stadtwerke hatten kein Rechtsmittel eingelegt gegen das abweisende Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) von Ende 2023.

Die Gruppe der von Becker Büttner Held vertretenen Stadtwerke hat eine Kanzlei gewählt, die zu den führenden bei der energierechtlichen Beratung und Vertretung von kommunalen Versorgern gehört. Im konkreten Fall könnte für die Mandatierung auch gesprochen haben, dass Partnerin Zenke bereits eine Schlüsselrolle in einem besonders prominenten Fall gespielt hat, bei dem es ebenfalls um die Marktmacht der ganz großen Akteure ging: Nachdem 2002 E.on den Gasimporteur Ruhrgas dank einer umstrittenen Ministererlaubnis übernehmen durfte, erreichte Zenkes Team für einige kleine Energieversorger im Nachhinein weitere Zugeständnisse der Konzerne.

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