Der Streit vor dem Landgericht Berlin II ist Teil einer größeren Auseinandersetzung, mit der auch US-Gerichte intensiv befasst sind. Vereinfacht gesagt lautet der Vorwurf des Inkassodienstleisters Financialright Claims (FRC): Hausfeld soll hinter dem Rücken ihrer Mandantin am Prozessfinanzierer mitverdient haben, der die milliardenschweren Lkw-Kartellklagen finanziert. Das sei eine Form der unerlaubten Erfolgsprovision, berufsrechtlich unzulässig. Folgen die Gerichte dieser Sichtweise, könnte FRC womöglich über Jahre bezahlte Honorare zurückfordern und auch Schadensersatz verlangen.
LG-Urteil mit umfangreichem Vorspiel in den USA
Das LG Berlin aber folgt dieser Sichtweise jedenfalls nicht. Klage abgewiesen. Warum, ist noch nicht bekannt: Am Abend der gestrigen Verhandlung erging ein Stuhlurteil (Az. 16 O 181/24). Bis zur Begründung der Klageabweisung dürften noch einige Wochen vergehen. Es dürfte spannend werden, denn schon das weltweite Vorspiel zu dieser Entscheidung hat die Szene in ihren Bann geschlagen. Unter anderem hat sich FRC über ein US-Discovery-Verfahren Munition für ihren Berliner Prozess verschafft. Das jahrelange Ringen um die Herausgabe von Dokumenten lässt sich aus US-Gerichtsdokumenten nachvollziehen.
2017 schloss FRC mit der eigens gegründeten Burford German Funding (BGF), einer Tochter des börsennotierten Prozessfinanzierers Burford Capital, einen Prozessfinanzierungsvertrag (Capital Provision Agreement). BGF finanzierte Aufkauf und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen deutscher Lkw-Käufer, nachdem die EU-Kommission 2016 ein Preiskartell der großen Hersteller festgestellt hatte. Im Gegenzug sollte BGF einen Anteil am Erlös erhalten. Auf Empfehlung von BGF mandatierte Financialright Hausfeld als prozessführende Kanzlei.
Ex-Mandantin fühlt sich von Hausfeld hintergangen
Was Financialright nach eigenen Angaben erst Ende 2021 erfuhr: Anwälte von Hausfeld waren über eine Gesellschaft namens German Litigation Solutions LLC (GLS) selbst an BGF beteiligt. Damit, so der Vorwurf, habe Hausfeld faktisch eine Erfolgsbeteiligung erhalten – was nach Paragraf 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung in Deutschland verboten ist. Hätte FRC von dieser Verflechtung gewusst, so der Vortrag, wäre der Finanzierungsvertrag samt der darin enthaltenen umfassenden LCIA-Schiedsklausel nie unterzeichnet worden.
Im Dezember 2023 reichte FRC schließlich vor dem LG Berlin Klage gegen Hausfeld ein. Anders als der Finanzierungsvertrag zwischen Financialright und der Burford-Tochter enthält die zwischen FRC und Hausfeld geschlossene Mandatsvereinbarung von 2017 keine Schiedsklausel, sondern einen Berliner Gerichtsstand – für FRC ein Türöffner zur deutschen Ziviljustiz. Der Inkassodienstleister argumentiert: Die GLS-Konstruktion sei nichts anderes als eine verschleierte Erfolgsbeteiligung von Hausfeld-Anwälten an den von ihnen selbst geführten Verfahren.
Der US-Strang: Munition aus Delaware
Während in Berlin das Hauptsacheverfahren läuft, hat FRC parallel in den USA über zwei Jahre einen zähen Discovery-Kampf gegen die Burford-Gesellschaften geführt – mit dem Ziel, interne Dokumente zur GLS-Beteiligungsstruktur für das Berliner Verfahren zu erlangen. Werkzeug der Wahl: ein sogenanntes 1782er-Verfahren, das es ausländischen Klägern erlaubt, US-Bundesgerichte für Beweismittelerhebung in Anspruch zu nehmen.
Die Burford-Seite versuchte, das Discovery-Verfahren in das vertraglich vereinbarte LCIA-Schiedsverfahren in London zu schieben. Damit scheiterte sie. Vor einem Monat verpflichtete das zuständige US-Gericht die Burford-Gesellschaften zur Herausgabe der Beweismittel. Damit fließt nach Berlin, was die Hausfeld-Anwälte vermutlich lieber unter Verschluss gesehen hätten: interne Unterlagen zur GLS-Konstruktion, zu Geldflüssen und zur Frage, wer wann was wusste.
Was auf dem Spiel steht
Geholfen hat es FRC offenbar nicht. Warum genau die Klage abgewiesen wurde, ist auch deshalb interessant, weil erst kürzlich eine andere Kammer des LG Berlin ebenfalls mit der berufsrechtlichen Zulässigkeit von Prozessfinanzierer-Beteiligungen durch Anwälte befasst war. Im Fall Goldenstein gegen Padronus lautete die Entscheidung: Auch indirekte Beteiligungen sind unzulässig (Az. 28 O 99/23). Die rund zweistündige Verhandlung am Dienstag fand auf Antrag der Beklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Financialright Claims
Heuking (Berlin): Dr. Karl-Josef Stöhr (Konfliktlösung)
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton (Köln): Rüdiger Harms; Associates: Samira Meis, Nils Andräs (alle Konfliktlösung)
Vertreter Hausfeld
Wach und Meckes und Partner (München): Frank Meckes, Maximilian Menz; Associates: Marios Kourtis, Susanne Ascher (alle Konfliktlösung)
Landgericht Berlin II, 16. Zivilkammer
Julia Flockermann (Vorsitzende), Dr. Daniel Görlich, Dr. Carl Nägele
Hintergrund: Cleary vertritt FRC vor den US-Gerichten, daher lag es nahe, sie auch in das deutsche LG-Verfahren einzubinden, in dem zu Beginn allein Heuking-Partner Stöhr mandatiert war. Frank Meckes und die von ihm mitgegründete Disputes-Boutique stehen für internationale Streitigkeiten, Meckes selbst hat zudem einen Schwerpunkt bei Berufshaftungsfällen.
Im FRC-Verfahren gegen das Lkw-Kartell hat 2023 Arnecke Sibeth Dabelstein Hausfeld als Prozesskanzlei abgelöst. Kürzlich war der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst, dafür war der BGH-Anwalt Dr. Thomas von Plehwe von Financialright Claims mandatiert.