Das Schreiben geht auf eine Initiative von BMW, Volkswagen, Mercedes Benz und Thyssenkrupp zurück. Die Unternehmen hatten im Dezember 2024 bei der Kommission darum nachgesucht, weil die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften der EU zu bestimmten neuen Fragen bisher keinen verbindlichen Rahmen bieten. Patente gelten als standardessentiell, wenn die Nutzung des Standards ohne die Nutzung des Patents nicht möglich ist. In der Telekommunikation trifft das beispielsweise auf 5G oder Bluetooth zu.
Das von den deutschen Konzernen entwickelte Modell einer ALNG bezwecke keine Wettbewerbsbeschränkung, stellt die Kommission grundsätzlich fest. Auf der Basis der zentralen kartellrechtlichen Vorschriften der Union, den Artikeln 101 und 102 des ‚Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union‘ (AEUV) formuliert die EU-Exekutive nun etwa die Bedingung, dass der gemeinsame Marktanteil der Gruppenmitglieder 15 Prozent der Gesamtnachfrage nach den betreffenden SEP nicht übersteigen soll.
Zudem soll die Gruppe offen für andere interessierte Unternehmen der Automobilindustrie sein, so die Kommission. SEP-Inhaber sollen auf freiwilliger Basis mit den Gruppenmitgliedern verhandeln können, der Informationsaustausch zwischen den ALNG-Mitgliedern müsse auf das für gemeinsame Lizenzverhandlungen notwendige Maß beschränkt bleiben.
Die Kommission macht erstmals von dem Instrument des Beratungsschreibens Gebrauch, seitdem sie 2022 ihre ‚Bekanntmachung über informelle Orientierungshilfen‘ im Zusammenhang mit den beiden einschlägigen Artikeln des AEUV veröffentlicht hatte. Erklärtes Ziel des jetzigen Vorgehens ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Automobilindustrie. „Unternehmen, die die strategischen Ziele der EU verfolgen, sollten nicht durch Unsicherheiten in Bezug auf die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften gebremst werden“, erläutert die zuständige EU-Kommissarin Teresa Ribera.
Die Vertreter im Überblick
Europäische Kommission
Inhouse Recht (Brüssel): Sophie Moonen (Leitung Referat A 1; Kartellpolitik), Annemarie ter Heegde (Leitung Referat C 1; Kartellpolitik/IT) – aus dem Markt bekannt
Berater BMW und Volkswagen
Inhouse Recht (BMW München): Dr. Peter Kammermeier (Head of Patents Information and Communication Technology), Edmund Mangold, Dr. Hannes Bucher (Senior Legal Counsel) – aus dem Markt bekannt
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Alexander Fritzsche, Dr. Christian von Köckritz (Brüssel); Associates: Dr. Sarah Zinndorf, Dr. Christina Wolf (Brüssel; alle Kartellrecht)
Chrocziel Legal (München): Prof. Dr. Peter Chrocziel (IP) – aus dem Markt bekannt
Hintergrund: Die deutschen Hersteller BMW und Volkswagen vertrauen in Gleiss Lutz auf die Beratung einer der führenden Kartellrechtspraxen. Ob die übrigen Initiatoren der Gruppe eigene Berater mandatiert hatten, ist nicht bekannt.
Fritzsche und Partner Dr. Thomas Bernhard standen im vergangenen Jahr auf der Seite des Streamingdienstes DAZN, als dieser sich wesentliche Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga sicherte. Die finale Rechtevergabe kam erst im zweiten Anlauf zustande, nachdem DAZN vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) geklagt hatte.
Nach Informationen aus dem Markt liegt die Inhouse-Verantwortung seitens BMW bei Kammermeier. Kartellrechtliche Aspekte betreue demzufolge Bucher.
Nach JUVE-Informationen sollen Unternehmen aus der Gruppe zudem den langjährigen Freshfields-Partner Prof. Dr. Peter Chrocziel zu Rate gezogen haben, Experte in Sachen IP, Lizenz- und Patentrecht. Chrocziel war im Anschluss an seine Zeit bei Freshfields von 2018 bis 2021 Partner bei Bardehle Pagenberg und tritt nun als Einzelanwalt unter Chrocziel Legal auf.
Dem Vernehmen nach berieten sowohl Gleiss Lutz wie auch Chrocziel bereits 2024 im Zusammenhang mit dem Verfahren zu den ALNG vor dem Bundeskartellamt. Die Behörde tolerierte die geplante Kooperation unter vergleichbaren Bedingungen wie nun die Kommission.