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Dazn gewinnt mit Gleiss Streit um Bundesliga-TV-Rechte

Die Vergabe eines Rechtepaketes für die Übertragung von Fußball-Bundesligaspielen muss neu aufgerollt werden. Ein DIS-Schiedsgericht hat zugunsten des Streamingdienstes Dazn geurteilt. Die DFL hatte das zentrale Paket der deutschsprachigen Medienrechte im April zunächst an den Pay-TV-Sender Sky vergeben.

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Die Vergabe des Rechtepakets B für die Bundesliga-Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 muss neu aufgerollt werden. Zur Disposition stehen die Bundesligaspiele am Samstag um 15.30 Uhr sowie die Einzelspiele am Freitag und die Relegationsspiele, also insgesamt 196 Live-Ereignisse. Dazn hatte sich in der Folge darauf berufen, ein wesentlich besseres Angebot abgegeben zu haben und reklamierte sein Recht vor einem Schiedsgericht unter dem Dach der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Dieses Verfahren war in den Ausschreibungsunterlagen so vorgesehen.

Dazn hatte nach eigenen Angaben für das Vierjahrespaket 1,6 Milliarden Euro geboten, seiner Auffassung nach deutlich mehr als die Wettbewerberin Sky. Gemäß den DFL-Ausschreibungsunterlagen hätte der Anbieter damit sofort den Zuschlag bekommen müssen. Ergänzend zu den eingereichten Sicherheiten hatte die Liga jedoch kurzfristig eine Bankbürgschaft verlangt. Diese konnte Dazn nicht beibringen und erhielt ein negatives Votum. Wegen des Disputs setzte die DFL die Auktion um die Rechte im April zunächst aus.  

Mit der Zustellung der Urteilsbegründung ist dem Vernehmen nach im November zu rechnen. Anfechtungen von DIS-Urteilen vor ordentlichen Gerichten sind nur wegen formeller Verstöße möglich, zuständig wäre hier das Oberlandesgericht Frankfurt. Die DFL verzichtet laut einer Mitteilung derzeit auf eine weitergehende inhaltliche Kommentierung, hatte vorher aber klargestellt, dass sie von den Beteiligten kein Vorgehen gegen  den Schiedsspruch erwarte.    

Neben dem Paket B stehen bei der Auktion die beiden Live-Rechtepakete C und D mit insgesamt 113 Spielen zum Verkauf. C umfasst die Samstag-Spiele um 18.30 Uhr und den Supercup, D die Sonntagsspiele.

Alexander Fritzsche

Vertreter Dazn
Gleiss Lutz (Frankfurt): Dr. Alexander Fritzsche, Dr. Thomas Bernhard (beide Kartellrecht), Dr. Florian Wagner (Konfliktlösung)

Vertreter DFL
Klinkert (Frankfurt): Piet Bubenzer (Medienrecht), Annett Rombach (Konfliktlösung)

Vertreter Sky
Herbert Smith Freehills: Dr. Marcel Nuys (Kartellrecht; Düsseldorf), Dr. Patricia Naciemiento (Konfliktlösung; Frankfurt)

Piet Bubenzer

DIS-Schiedsgericht
Prof. Dr. Gerhard Wagner (Vorsitzender Schiedsrichter; Berlin), Prof. Dr. Christian Borris (Köln; von der DFL benannt), Prof. Dr. Florian Bien (Würzburg; von Dazn benannt)  

Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.

Die Beteiligung von Gleiss Lutz aufseiten von Dazn wurde im April öffentlich, als die Einheit in Medienberichten mit einem Beschwerdebrief an das Liga-Präsidium und an das Bundeskartellamt in Verbindung gebracht wurde. Die Bundesbehörde hatte die Ausschreibung zuvor geprüft. Gleiss war zuletzt kartellrechtlich auch für Sky tätig gewesen, beispielsweise als das Bundeskartellamt eine Kooperation zwischen Dazn und Sky bei der Vergabe der Übertragung von Champions League-Spielen prüfte und bei der Vergabe der Ausstrahlungsrechte für die Übertragung der Fußball-Bundesliga bis 2024/25 . Dazn setzte in diesen Verfahren jeweils auf Freshfields.

Marcel Nuys

Klinkert um Bubenzer berät regelmäßig Lizenzgeber und Erwerber von TV-Rechten. Neben DFL und DFB gehört etwa auch Handballrechte-Inhaberin Dyn (ehemals S Nation Media) zu den Mandantinnen.

Nebenintervenientin Sky ist nach Marktinformationen von Herbert Smith Freehills vertreten worden. Nuys leitet die deutsche Kartellrechtspraxis der Kanzlei und begleitet den Sender inzwischen regelmäßig bei Bieterverfahren und Kooperationen.    

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