Nach mehr als einjähriger Prüfung hat das Bundeskartellamt die Pläne der Verlagsallianz „Fit for Future“ zur Neuordnung des deutschen Pressevertriebs gebilligt. Die Behörde hat nach eigenen Angaben „wesentliche Verbesserungen“ des ursprünglich vorgelegten Modells erreicht und stellt das Verwaltungsverfahren daher ein.
Kartellamt konsultiert mehrmals den Markt
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betont zwei zentrale Anforderungen: „Der Pressevertrieb muss diskriminierungsfrei für alle Verlage erfolgen, und Presseprodukte müssen bundesweit – auch in weniger dicht besiedelten Regionen – weiterhin verfügbar sein.“ Nach mehrfacher Marktkonsultation liege nun ein Konzept vor, das diesen Anforderungen gerecht werde.
Die Allianz aus elf Verlagen – darunter Bauer, Springer, Burda und Funke – plant gemeinsam mit vier Grossisten den Aufbau einer zentralen Vertriebsgesellschaft. Diese Grossisten sind 4Press, Qtrado, PVG und Trunk. Die Presse-Grosso-Allianz (PGA) soll künftig den Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland übernehmen. Die bisherigen 13 regional tätigen Grossisten würden so durch einen einzigen bundesweiten Akteur ersetzt.
Fünf der 13 aktuellen Grossisten würden Teil des neuen Systems: Sie wären keine Großhändler mehr, sondern als sogenannte „Systempartner“ Gesellschafter der PGA und vor allem Logistikdienstleister – mit allerdings deutlich vergrößerten Vertriebsgebieten. Sie würden nämlich die Regionen der acht Grossisten übernehmen, die nicht Teil des neuen Systems werden – und damit vom Markt perspektivisch verschwinden dürften.
Verlage frohlocken, Grossisten-Verband kritisiert
Für die Verlage, von denen die Initiative ausging, ist das ein großer Wurf. Sie argumentieren seit Jahren, dass das Grossosystem reformiert werden muss, weil die Branche angesichts stark gesunkener Auflagen wirtschaftlich unter Druck steht. Künftig verhandeln Verlage nicht mehr mit 13 einzelnen Großhändlern, die 13 unterschiedliche Abrechnungssysteme und Führungen haben, sondern zentral mit der PGA – von der sie praktischerweise auch selbst Teil sind.
Der Gesamtverband Pressegroßhandel (GVPG) hält die Entscheidung der Bonner Behörde für falsch. Die 6. Beschlussabteilung habe wesentliche Aspekte nicht ausreichend gewürdigt, erklärt Grosso-Vorstand Thorsten Mauch. „Die Übernahme des Presse-Großhandels durch die Verlagsseite erhöht das Diskriminierungsrisiko für kleine Verlage. Defizite in der Presseversorgung stehen zu befürchten.“
Das „Vorsitzendenschreiben“, in dem das Amt seine Duldung des FFF-Projekts ausführlich begründet, liest sich laut GVPG so, als ob sich das Amt von seiner eigenen Entscheidung distanziere. So gebe es laut dem Schreiben lediglich „Anhaltspunkte“ dafür, dass im FFF-Projekt zumindest keine (unzulässige) „bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkung durch die Verlage zu sehen sei. Hier könnte ein juristischer Angriffspunkt für die acht Grossisten liegen, die nun aus dem System gedrängt werden sollen: Sie könnten vor dem OLG Düsseldorf klären lassen, was koordinierte Vertragskündigungen durch die Verlage denn eigentlich sonst sein sollen als eine „bezweckte Wettbewerbsbeschränkung“? Sie könnten auch Zivilklagen gegen die Vertragskündigungen einreichen und argumentieren, dass die eben kartellrechtswidrig sind.
„Feindliche Übernahme“ von Vertriebsgebieten
Die im „Siegburger Kreis“ zusammengeschlossenen acht Grossisten, die nicht Teil des neuen Systems werden, hadern mit der Entscheidung des Kartellamts. Sie hatten bereits im November mit einer Klage gedroht, sollte die Behörde den Plänen der Verlage zustimmen. Der Verband kritisiert in seiner Stellungnahme: Durch die Weigerung der FFF-Verlage und Systempartner, die aktuellen, unabhängigen Grosso-Unternehmen auf Augenhöhe an den geplanten Strukturen zu beteiligen, sei davon auszugehen, dass es vielfach zu einer ungeordneten, „feindlichen Übernahme“ der bisherigen Vertriebsgebiete komme. Dadurch entstehe ein erhebliches Risiko, dass es in verschiedenen Regionen zu einem disruptiven Übergang in der Versorgung des Einzelhandels mit Presseprodukten komme.
Das Amt hat die komplizierten Strukturreformen außergewöhnlich umfangreich dokumentiert und betont, durch Nachbesserungen sei den Bedenken der Grossisten Rechnung getragen worden. Um Diskriminierung zu verhindern, übernimmt etwa eine gesonderte, verlagsunabhängige Gesellschaft die Zusammenstellung der auszuliefernden Pressesortimente. An dieser Dispositionsgesellschaft sind nur die vier Systempartner beteiligt, nicht aber Verlage. Sie soll die Neutralität der Sortimentsauswahl sicherstellen.
Systemumbau in mehreren Stufen
Alle Presseverlage können sich – je nach Größe direkt oder indirekt – an der PGA beteiligen. Vorgesehen ist zudem eine unabhängige Clearingstelle, an die sich Einzelhändler und Verlage bei Beschwerden wenden können. Das Kartellamt hat nach eigenen Angaben auch darauf geachtet, dass die Einflussmöglichkeiten insbesondere kleinerer Verlage gestärkt werden.
Das Presse-Grosso ist ein flächendeckendes Vertriebssystem, über das Zeitungen und Zeitschriften an den Einzelhandel geliefert werden. Etwa die Hälfte der gedruckten Presseerzeugnisse wird über das Grosso vertrieben. Der Gesetzgeber hat das Presse-Grosso bereits 2013 kartellrechtlich privilegiert, um die Pressevielfalt und eine flächendeckende Versorgung zu sichern.
Die Umsetzung der Reform ist mit mehreren Unternehmensgründungen verbunden, die der Fusionskontrolle unterlagen. Das Kartellamt hat die Gründung der Systempartner Holding durch PVG, Qtrado und Trunk freigegeben, ebenso die Gründung der Presse-Grosso-Allianz durch die Systempartner-Holding, 4Press und die Verlagsholding sowie die Gründung der PGA Vertriebs GmbH & Co. KG.
Der Übergang vom heutigen System zur PGA als einzigem Grossisten soll sich in mehreren Stufen vollziehen. In der ersten Migrationsstufe sollen fünf heute tätige Grossisten in ihren Stammgebieten tätig bleiben und zusätzlich ab 2027 in zwei Phasen die Gebiete der acht übrigen Grossisten erschließen.
Die Vertreter im Überblick
Vertreter Verlage
Noerr (Hamburg): Dr. Volker Land (Corporate/M&A), Dr. Till Steinvorth (Kartellrecht; beide Federführung), Dr. Moritz Koch (Corporate/M&A), Dr. Felix Muhl (Commercial), Dr. Karl-Alexander Neumann (Financial Services Regulation), Simone Schönen (Restructuring), Andre Happel (Frankfurt, Steuern), Dr. Torsten Kraul, Pascal Schumacher (beide Digital; beide Berlin), Dr. Patrick Mückl (Düsseldorf, Arbeitsrecht), Prof. Dr. Sebastian Wündisch (Dresden, IP), Juri Stremel, Dr. Jan Hoffmann Linhard, Vanessa Hoffmann Linhard (alle Corporate/M&A), Dr. Sarah Götze (Corporate Litigation), Michaela Athmer (Commercial), Stephanie Bender (Restructuring); Associates: Leonie Köster (Corporate/M&A), Jan-Hendrik Fitzl, Carolin Schütte (beide Kartellrecht), Dr. Roni Deger (Commercial), Dr. Serkan Aslan (Financial Services Regulation), Eric Epler, Thomas Renner (beide Tax; beide Frankfurt), Dr. Marvin Bartels, Anna Shapiro (beide Digital; beide Berlin), Hannah Thornton (Berlin, Commercial), Joshua Streuber (Düsseldorf, Arbeitsrecht)
Inhouse Recht (Bauer Media Group, Hamburg): Dr. Christoph Vaske (Head of Corporate/M&A Legal), Fabian Hartmann (General Legal Counsel BU Publishing Germany), Daniela Wallin (Director Operations/M&A) – aus dem Markt bekannt
Inhouse Recht (Burda): Dr. Maximilian Preisser, Dr. Ralf Nobis – aus dem Markt bekannt
Inhouse Recht (FAZ): Dr. Oliber Schlüter – aus dem Markt bekannt
Inhouse Recht (Funke): Christian Thierkopf – aus dem Markt bekannt
Inhouse Recht (Gruner + Jahr): Dr. Olaf Christiansen, Dr. Caroline Vedder – aus dem Markt bekannt
Inhouse Recht (Spiegel): Jan Siegel, Dr. Uwe Jürgens – aus dem Markt bekannt
Inhouse Recht (Springer): Dr. Ansgar Schönborn, Julia Kroymann, Helena Haag – aus dem Markt bekannt
Vertreter ‚Systempartner‘ Qtrado, PVG und Trunk
Gleiss Lutz (München): Dr. Petra Linsmeier (Kartellrecht), Dr. Matthias Werner (IP), Dr. Patrick Mossler, Dr. Daniel Heck (beide Corporate/M&A; beide Hamburg); Associates: Dr. Marcel Zober (Kartellrecht), Dr. Felizitas Casper (IP)
Vertreter 4Press
Osborne Clarke (Hamburg): Martin Soppe (IP), Dr. Sebastian Hack (Kartellrecht; Köln), Dr. Fabian Christoph, Alexandra Nautsch; Associate: Anne Müller (alle Corporate M&A)
Vertreter Grossisten (‚Siegburger Kreis‘)
Buntscheck (München): Dr. Martin Buntscheck; Associate: Eva Grünwald (beide Kartellrecht)
Vertreter Presseservice Nord
Ahlers & Vogel (Bremen): Moritz Naegeler (Gesellschaftsrecht)
Kapellmann und Partner (Mönchengladbach): Dr. Axel Kallmayer; Associate: Dr. Lukas Höfling (beide Kartellrecht)
Bundeskartellamt, 6. Beschlussabteilung
Silke Hossenfelder (Vorsitzende), Dr. Dirk Möller (Berichterstatter)
Hintergrund: Der Konflikt zwischen Verlagen, die gern mehr Macht über den Vertrieb hätten, und unabhängigen Grossisten ist alt. Das System hat sich seit den 1990er-Jahren, als die Printauflagen noch um ein Vielfaches höher waren als heute, bereits gewandelt – allerdings nicht so radikal, wie es nun geplant ist. So gibt es einen wichtigen Grossisten, 4Press, an dem bereits Verlage beteiligt sind. 4 Press ist der Monopolist für Ostdeutschland, die Konstruktion war nach der Wende vom Kartellamt genehmigt worden. Künftig soll 4Press einer der sogenannten Systempartner der Presse-Grosso-Allianz sein.
Marktkonsolidierung: Aus 100 Grossisten wurden 13
Vor allem zwischen dem Bauer-Verlag und unabhängigen Grossisten wurden bereits viele Schlachten geschlagen, mehrmals bis hinauf zum Bundesgerichtshof, in denen es etwa darum ging, ob der Verlag ein zentrales Verhandlungsmandat der Grossisten akzeptieren muss oder mit einzelnen Grossisten verhandeln darf. Diese Machtkämpfe spielten sich vor dem Hintergrund einer Marktkonsolidierung über viele Jahre ab: Anfang der 90er-Jahre gab es etwa 100 unabhängige Grossisten. Vor zehn Jahren waren es noch etwa die Hälfte. Heute sind es 13.
Eine Kanzlei hat fast alle der damit verbundenen Fusionen begleitet und für den Grosso-Verband zahllose Schlachten gegen Verlage vor Gericht geschlagen: Gleiss Lutz. Schon Gleiss-Kartellrechtskoryphäe Prof. Dr. Rainer Bechtold hatte Jahrzehnte seines Berufslebens den komplizierten kartellrechtlichen Besonderheiten des deutschen Grosso-Wesens gewidmet. Als Bechtold, der in diesem Jahr 85 wird, 2013 in den Ruhestand ging, wurde der Düsseldorfer Partner Dr. Martin Raible der Hauptanwalt für die Grossisten. Mit ihm und dem BGH-Anwalt Prof. Dr. Ralph Schmitt haben sie etwa 2015 vor dem BGH einen entscheidenden Sieg gegen den Bauer-Verlag gewonnen.
Schwierige Sonderrolle für Gleiss
Kompliziert wurde es für Gleiss, als sich innerhalb des Grossisten-Lagers über die vergangenen Jahre ein Graben auftat: Die inzwischen aus dem Grosso-Verband ausgetretenen künftigen ‚Systempartner‘ haben sich in den Augen der im Siegburger Kreis organisierten unabhängigen Grossisten von den Verlagen kaufen lassen. Über viele Jahre hatte Raible sowohl den Verband als auch die einzelnen Grossisten alle als Mandanten. Nun hatten nicht mehr alle gleich gelagerte Interessen. So kam, als das Ringen um das FFF-Projekt immer konfrontativer wurde, für drei der vier künftigen ‚Systempartner‘ die Münchner Partnerin Linsmeier ins Mandat. Raible und Linsmeier, die beide gemeinsam die Gleiss-Kartellrechtspraxis leiten, mussten mit Blick auf das große Grosso-Projekt Chinese Walls zwischen Düsseldorf und München errichten.
Martin Buntscheck, der seine Karriere bei Gleiss begonnen hatte, bevor er 2006 zu Weil Gotshal wechselte und 2008 seine eigene Kanzlei gründete, kam unter anderem auf Empfehlung seiner früheren Kollegen für den Siegburger Kreis ins Mandat. Auch er hat für die Grossisten in den vergangenen Jahren immer wieder Schlachten geschlagen.
Beim Kartellamt hat die Zuständigkeit für das FFF-Verfahren in den vergangenen zwei Jahren mehrmals gewechselt. Zum Zeitpunkt der ersten Marktbefragung Ende 2024 wurde das Verfahren von der damals für den Bereich Presse verantwortlichen Beschlussabteilung V unter dem Vorsitz von Dr. Irene Sewczyk geführt. Im Januar 2025 wurde die Zuständigkeit für den Bereich Presse von der Beschlussabteilung V auf die 6. Beschlussabteilung übertragen, auch das laufende Presse-Grosso-Verfahren ging auf die 6. Beschlussabteilung über, nunmehr unter dem Vorsitz von Dr. Gunnar Kallfaß. Im Oktober 2025 übernahm dann Frau Silke Hossenfelder als neue Vorsitzende der 6. Beschlussabteilung das Verfahren. Eine Konstante in der ganzen Zeit blieb Dr. Dirk Möller als Berichterstatter.
Der Bauer-Verlag ist seit vielen Jahren Stammmandant von Noerr. In früheren Verfahren gegen einzelne Grossisten war Harmsen Utescher für den Verlag tätig. Dr. Gerald Mai, der als Bauer-Chefjurist über viele Jahre eine zentrale Figur in den Auseinandersetzungen mit Grossisten war, ist seit Jahresbeginn CEO der Panther Bay Capital, dem Single Family Office von Mehrheitsgesellschafterin und CEO Yvonne Bauer.
Zum Osborne Clarke-Team für die Grossistin und künftige ‚Systempartnerin‘ 4Press gehört Martin Soppe als ausgewiesener Branchenkenner: Bevor er 2015 Partner bei Osborne Clarke wurde, war er zehn Jahre lang Leiter Recht bei Gruner + Jahr. Zum 4Press-Beraterteam gehörten auch Dr. Jens Wrede, bis Oktober Counsel bei Osborne Clarke, seitdem Partner bei Renzenbrink, sowie der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Steffen Bangert von der WP-Einheit Falk.