Geklagt hatte die Post-Wettbewerberin 1&1, weil die Post ihr den Zugang zu dem PostIdent-Service verweigert hatte (mehr…). Das Kölner Landgericht hatte der Deutschen Post darauf in einem Urteil aus dem April dieses Jahres den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf entschied jetzt jedoch, dass die Postkonkurrenten auch auf andere Anbieter von Identifizierungsdienstleistungen zurückgreifen können und somit kein missbräuchliches Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt.
Die Revision ist nicht zugelassen. 1&1 bleibt somit nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Ob das Unternehmen diese einlegen wird, ist derzeit nicht bekannt.
Das Postident-Verfahren ist ein wichtiger Baustein für E-Mail-Angebote, die eine verschlüsselte Übermittlung elektronischer Mitteilungen mit garantierter Absender-Identität gewährleisten sollen. Die Postrivalen wollten den Service nutzen, um ihre Kunden für fälschungssichere und rechtsverbindliche E-Mails nach dem De-Mail-Gesetz zu identifizieren.
Vertreter 1&1 Internet AG
SBR Schuster Berger Bahr Ahrens (Hamburg): Dr. Georg Berger (Telekommunikationsrecht), Dr. Christian Bahr (Düsseldorf; Kartellrecht); Associate: Dr. Thomas Sassenberg (Telekommunikationsrecht)
Inhouse (Karlsruhe): Stefan Hermle (Leiter der Rechtsabteilung)
Vertreter Deutsche Post
Linklaters (Düsseldorf): Dr. Carsten Grave; Associate: René Grafunder (beide Kartellrecht)
Inhouse (Bonn): Astrid Fillgert
Oberlandesgericht Düsseldorf, 1. Kartellsenat
Jürgen Kühnen (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Auf beiden Seiten standen die anwaltlichen Vetreter ihren Mandanten schon in der ersten Instanz zur Seite (mehr…). Für 1&1 war SBR damals erstmals tätig. Allerdings pflegt SBR-Partner Berger schon länger gute Beziehungen zu Stefan Hermle, der die Rechtsabteilung von 1&1 seit Oktober 2010 leitet. Hermle war zuvor Rechtsabteilungsleiter bei Colt, und Berger stand ihm dort regelmäßig zur Seite.
Linklaters wiederum gehört seit vielen Jahren zu den externen Hauptberatern der Deutschen Post. Allerdings wäre das jetzige Mandat vor dem OLG um ein Haar unter der Flagge von Mayer Brown zu Ende geführt worden, denn der verantwortliche Linklaters-Partner Carsten Grave hatte im Sommer seinen Wechsel dorthin bereits bekannt gegeben (mehr…), sich dann aber doch für einen Verbleib bei Linklaters (mehr…) entschieden. (Silke Brünger)