Verfahren

  Juve Plus Codeshare-Flüge

Im Streit um Gemeinschaftsflüge, sogenannte Codeshare-Verbindungen, haben sich Etihad und Air Berlin vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Bundesregierung weitgehend durchgesetzt. Das Gericht genehmigte mit Ausnahme von fünf Inlandsflügen letztlich fast alle der zuletzt umstrittenen 31 gemeinschaftlichen Verbindungen von Air Berlin und ihrer arabischen Partnergesellschaft Etihad.

  Juve Plus 'Freunde-Finder'

Die Funktion 'Freunde finden' des sozialen Netzwerks Facebook ist in der Version von 2010 unzulässig. Mithilfe dieser Funktion konnte Facebook im Namen seiner Mitglieder Einladungen an nicht registrierte Nutzer senden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist das wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung. Auch der Registrierungsvorgang für 'Freunde finden' könne Verbraucher in die Irre führen, da sie über die Nutzung ihrer Kontaktdaten nicht ausreichend informiert würden.

  Juve Plus EuGH-Urteil

Mögliche Folgen für Umwelt und bedrohte Arten müssen von einer Behörde auch geprüft werden, wenn das entsprechende Gebiet zum Zeitpunkt der Planung noch nicht als Naturschutzgebiet anerkannt war. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall der Dresdner Waldschlösschenbrücke entschieden.

  Juve Plus Abrechnungsskandal

Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf und seine Ex-Ehefrau sind vom Vorwurf des millionenschweren Abrechnungsbetrugs freigesprochen worden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Augsburg hervor.

  Juve Plus Kartellbußgeld

Der Spielwarenhersteller muss ein Bußgeld von 130.000 Euro zahlen, weil er einzelne Händler nötigte, höhere Endkundenpreise zu verlangen. Dies entschied das Bundeskartellamt. Dass das Bußgeld nicht viel höher ausgefallen ist, hat vor allem zwei Gründe: Lego kooperierte umfassend mit der Behörde – und die Verstöße beschränkten sich auf Nord- und Ostdeutschland.

  Juve Plus Edeka/Tengelmann-Fusion

Das Bundeskartellamt und die unabhängige Monopolkommission sind dagegen, doch Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will offenbar dem Zusammenschluss der Supermarktketten Edeka und Kaiser's/Tengelmann grünes Licht erteilen. Bedingung ist allerdings, dass Edeka sich mit den Gewerkschaften Verdi und NGG über eine fünfjährige Arbeitsplatzgarantie einigt.

  Juve Plus SachsenLB

Die Beinahe-Pleite der SachsenLB vor fast zehn Jahren hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Heute hat vor dem Landgericht Leipzig der Strafprozess gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Bank begonnen. Wegen möglicher Untreue und Bilanzfälschung müssen sich der Ex-Chef der Bank, Herbert Süß, und dessen Vorstandskollege Stefan Leusder verantworten.

  Juve Plus Cum-Ex-Verfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihr Strafverfahren gegen den Privatbankier Eric Sarasin im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Cum-Ex-Produkten gegen Geldauflage eingestellt. Sarasin war Beihilfe zu Steuerhinterziehung und gewerbsmäßigem Betrug vorgeworfen worden. Zum Ende des Verfahrens setzte er auf einen neuen Verteidiger, der in der Sache bereits zuvor für einen anderen Bankmanager erfolgreich war.

  Juve Plus S-Bahn Nürnberg

Das Vergabeverfahren rund um den Betrieb der S-Bahn Nürnberg liegt weiterhin auf Eis. Die Deutsche Bahn hat die Entscheidung der Auftraggeberin Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) erneut angegriffen. Diese hatte vor Weihnachten bekannt gegeben, den Auftrag nun doch an National Express zu vergeben. Daraufhin stellte DB Regio bei der Vergabekammer Südbayern den Antrag, die Vergabeentscheidung erneut zu überprüfen.

  Juve Plus Gemeinschaftsflüge-Stopp

Der Streit um Gemeinschaftsflüge der zweitgrößten deutschen Fluglinie Air Berlin und ihrer arabischen Partnergesellschaft Etihad spitzt sich zu. Etihad hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht, um die sogenannten Code-Share-Verbindungen doch noch durchzusetzen. Es geht dabei vor allem um die Frage, ob Etihad das Recht hat, Air Berlin-Flüge ins Ausland unter einer eigenen Flugnummer zu verkaufen.

  Juve Plus Aktienstreit

Der Unternehmer Carsten Maschmeyer muss dem Finanzvertrieb MLP Auskunft geben, auf wie viele MLP-Aktien er am Tag der Dividendenausschüttung 2008 Zugriff hatte. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden. MLP vermutet, dass Maschmeyer, der die Mehrheitsübernahme von MLP anstrebte, über Strohmänner weitaus mehr Aktien zuzurechnen waren als nominell angegeben. Ließe sich das beweisen, könnte MLP Dividendenzahlungen in Millionenhöhe zurückfordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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