Verfahren

  Juve Plus EuGH erteilt Ahlhorn-Urteil Absage

Vergaberechtler haben in Zukunft etwas weniger zu tun. Der Grund: Das sogenannte Investorenauswahlverfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Dies entschied jetzt der EuGH. Damit kippte er das sogenannte Ahlhorn-Urteil des OLG Düsseldorf von 2007, wonach ein Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung vergabepflichtig ist.

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Die Kanzlei Brauer Graf von Moltke Hoëcker aus Worms schaffte es bislang nicht häufig in die Schlagzeilen. Dabei kümmerte sich Namenspartner Tim Brauer neben Tobias Hoefer von Hack Hoefer um die Geschicke des großen Automobilzulieferers Aksys (JUVE 06/09). Brauer wurde im Sommer für die kleinere Tochtergesellschaft Aksys Ecotex bestellt. Mit einem der größten Insolvenzverfahren der letzten Monate ist ihm Ende November gelungen, die Aufmerksamkeit der Insolvenzszene zu wecken: Er ist als vorläufiger Verwalter für insgesamt 14 Gesellschaft der Samas-Büromöbel zuständig. Das Amtsgericht Worms bestellte ihn für die knapp 1.000 Mitarbeiter zählende Gruppe, die unter Markennamen wie drabert, fortschritt und Martin Stoll Büromöbel herstellt. Bis zum Sommer gehörte Samas Deutschland zu der gleichnamigen Firma in den Niederlanden, die ihr deutsches Geschäft abspaltete. Auf Brauer kommt nun die Aufgabe zu, einen Ausweg aus der Krise zu finden – nicht ganz einfach, da viele Unternehmen ihre Ausgaben für Büroeinrichtungen drastisch gekürzt haben und weil Samas schon im Sommer über schwierige Finanzierungsbedingungen klagte. +++

  Juve Plus Dystar

Eine Art Kommentar zum Thema Konzerninsolvenzrecht hat das Amtsgericht Frankfurt/Main im Fall Dystar abgegeben: Für die drei Gesellschaften des insolventen Textilfarbenherstellers wurden Ende September drei verschiedene Verwalter aus drei verschiedenen Kanzleien bestellt. Arcandor und Essen sind offensichtlich weit weg.

  Juve Plus Stillstand im Autohandel

+++ In die Schlange der insolventen Autohändler reiht sich die MAG Metz-Gruppe ein. Als Verwalter für eines der größten deutschen Vertriebsnetze fungiert Stefan Meyer von Meyer Rechtsanwälte in Lübbecke. Meyer wurde vom Amtsgericht Bielefeld für mindestens vier verbundene Gesellschaften bestellt, die 2009 mit etwa 850 Mitarbeitern rund 355 Millionen Euro Umsatz gemacht haben. Die Gruppe hatte erst 2008 die Georg von Opel-Autohäuser übernommen, die unter Leitung von Insolvenzverwalter Ottmar Hermann eine harte Sanierung hinter sich gebracht hatten. Auch die in der Insolvenz entstandene G.V.O. ist eine der Gesellschaften, die im Februar Insolvenz anmeldeten. +++

  Juve Plus

Die Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht verstoßen gegen Europarecht und dürfen nicht mehr angewendet werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte Januar entschieden. Die bisher geltende Regelung des § 622 BGB, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht berücksichtigt werden, widerspricht der Richtlinie über die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Vielmehr sollte bei einer Entlassung die komplette Betriebszugehörigkeit, unabhängig vom Alter, angerechnet werden. Die Entscheidung geht auf die Vorlagefrage des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf zurück und war durch die Klage der Arbeitnehmerin Seda Kücükdeveci gegen die Kündigung der Essener Swedex GmbH entstanden. Dort war sie mit 18 Jahren eingestellt und zehn Jahre später entlassen worden. Da sie im Zeitpunkt ihrer Entlassung erst drei Jahre seit ihrem 25. Geburtstag beschäftigt war, stand das Unternehmen ihr gemäß § 622 BGB eine Kündigungsfrist von einem Monat zu. Ohne diese Regelung hätte die Kündigungsfrist vier Monate betragen. Der EuGH sieht in der Regelung eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters, da sie vor allem Arbeitnehmer bei den Kündigungsfristen benachteilige, die jung in das Erwerbsleben einsteigen. Dies sei nur ausnahmeweise zulässig, wenn es durch ein legitimes Ziel aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung gerechtfertigt sei und die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich seien. Zwar sei die personalwirtschaftliche Flexibilität des Arbeitgebers ein legitimes Ziel, die Regelung jedoch keine angemessene Maßnahme, um dies zu erreichen. In seinem Urteil wies der EuGH aber auch darauf hin, dass sich ein Einzelner gerichtlich nicht direkt auf die EU-Richtlinie berufen könne. Die Luxemburger Richter wiesen aber die deutschen Gerichte an, die Regelung des § 622 BGB ab sofort nicht mehr anzuwenden. (sg)

  Juve Plus Zoff um Geld

Der Streit zwischen dem ehemaligen Dewey & LeBoeuf-Partner Ralph Wagner und der US-Kanzlei über finanzielle Ansprüche des Immobilienrechtlers ist auf den 25. Mai vertagt worden. Im Gütetermin zwischen beiden Parteien forderte das Arbeitsgericht Frankfurt nun zunächst weitere Schriftsätze, um darüber entscheiden zu können, ob es überhaupt zuständig ist.

  Juve Plus Betriebsratswahl

Die Betriebsratswahl des Autobauers Daimler kann nun doch wie geplant stattfinden. Das Landesarbeitsgericht Stuttgart entschied, dass der Wahlvorstand die Zahl der zu wählenden Betriebsräte korrekt berechnet habe und sah die Voraussetzungen für einen Abbruch der Abstimmung nicht gegeben.

  Juve Plus Abbildungsrechte

Der Eigentümer eines Objekts ist nicht allein zur - kostenpflichtigen oder kostenlosen - Verbreitung von Abbildungen seines Eigentums berechtigt. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht im Februar und hob damit drei Urteile des Landgerichts Potsdam aus dem November 2008 auf.