Verfahren

  Juve Plus Auslieferung gestoppt

Der ehemalige Chef von Siemens-Hellas Michael Christoforakos wird nicht nach Griechenland ausgeliefert. Das entschied das Oberlandesgericht Bamberg am Dienstag und hob einen Europäischen Haftbefehl auf. Vorangegangen war ein monatelanges juristisches Tauziehen.

  Juve Plus

Das in Portugal bestehende Verbot, Glücksspiele über das Internet anzubieten, ist mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof Anfang September entschieden. Angesichts der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden sind, sei die auf das Sportwetten- und Lotteriemonopol zurückgehende Einschränkung ist angesichts der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glücksspielen über das Internet verbunden sind, zum Schutz der Verbraucher gerechtfertigt, so die Richter. Dies hat der Europäische Gerichtshof Anfang September entschieden. Die Klage ging von der portugiesischen Fußballliga, Liga Portuguesa de Futebol Profissional , und einem zum börsennotierten bwin-Konzern gehörenden, staatlich zugelassenen Buchmacher aus Gibraltar aus. Beide hatten Glücksspiele über das Internet angeboten und bekamen dafür ein Bußgeld von einer der mit Art portugiesischer Glücksspielen befassten Behörde, dem namens Departamento de Jogos da Santa Casa da Misericórdia de Lisboa auferlegt. Das portugiesische Ausgangsgericht legte den Fall dem EuGH vor, da es das Monopol für nicht mit dem höherrangigen Europarecht, insbesondere der Dienstleistungsfreiheit vereinbar hielt. Der EuGH stellte fest, dass das portugiesische Lotteriemonopol die Dienstleistungsfreiheit zwar beschränke, diese Beschränkung aber unter anderem aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei. Die europäischen Richter stimmten Portugal zu, dass ein derartiger Grund unter anderem die Bekämpfung von Kriminalität, insbesondere von Betrug, sei. Laut Gericht sei die Kriminalitätsgefahr für Verbraucher deshalb erhöht, da bei Glücksspielen im Internet der unmittelbare Kontakt zwischen Verbraucher und Anbieter fehle. Portugal hatte deshalb einer einzigen staatlichen Einrichtung, der Santa Casa da Misericórdia de Lisboa, das Ausschließlichkeitsrecht für die Veranstaltung von Lotterien und Sportwetten über das Internet verliehen. Dieses Vorgehen eines Mitgliedstaates hat der EuGH nun als möglich bestätigt.

  Juve Plus Bonuszahlungen

Die Commerzbank muss 13 zum Teil bereits ausgeschiedenen Investmentbankern der Dresdner Bank keine höheren Boni zahlen. Das entschied gestern das Arbeitsgericht Frankfurt und fällte damit die ersten Entscheidungen über gestrichene Bonuszahlungen.

  Juve Plus Persönlichkeitsrecht

Das Buch "Ende einer Nacht", das sich fiktiv mit den letzten Stunden im Leben von Romy Schneider beschäftigt, verletzt nicht das postmortale Persönlichkeitsrecht der verstorbenen Magda Schneider.

  Juve Plus Gleiche Pflicht für Abgeordnete

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily und Volker Kröning, beide Abgeordnete der SPD in der jetzt endenden Bundestags-Wahlperiode, müssen ihre Honorare aus Anwaltsmandaten offenlegen, aber kein Ordnungsgeld zahlen. Zudem müssen künftig auch Sozietätsanwälte ihre Einkünfte offenlegen.Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Das Präsidium des Bundestags hatte 2008 gegen Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro und gegen Volker Kröning von etwa 15.000 Euro verhängt, weil diese ihre Nebeneinkünfte nicht offenlegten.

  Juve Plus BGH stärkt Stromwettbewerb

Energieversorger sind verpflichtet, das Eigentum an Strom- oder Gasverteilnetzen zur Versorgung des Gemeindegebiets nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu übertragen. Dies gilt auch, wenn die Verpflichtung vor den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 eingegangen wurde. Das entschied der BGH-Kartellsenat Ende September in zwei Grundsatzurteilen und ebnete den Kommunen damit den Weg zum Rückerwerb der Strom- und Gasversorgung (Rekommunalisierung).

  Juve Plus BAG-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht hat das Streikrecht der Gewerkschaften ausgeweitet. So dürfen die Arbeitnehmervertreter sogenannte Blitzaktionen ("Flashmob") in einem Arbeitskampf einsetzen, mit denen Kaufhäuser oder Supermärkte durch den koordinierten Kauf von unzähligen Cent-Artikeln oder das Zurücklassen vollgepackter Einkaufswagen blockiert werden. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit wie bereits die Vorinstanzen eine Klage des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ab. Sie räumten jedoch ein, dass sich der Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren könne, etwa durch die Ausübung seines Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung.

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Das italienische Möbelunternehmen Idealsedia darf keine Nachbildungen des Freischwinger-Stuhls vertreiben oder hierfür werben.Dies entschied das OLG Düsseldorf Mitte August auf Antrag der Thonet GmbH aus Frankenberg, die die Nutzungs- und Vertriebsrechte für den Stuhl besitzt. Der sogenannte Freischwinger wurde 1926 von dem niederländischen Designer Mart Stam entworfen. Der Stuhl besteht aus runden Stahlrohren ohne Hinterbeine, dessen Sitzfläche unter dem Gewicht einer Person schwingt und leicht nach hinten absinkt. Das italienische Unternehmen Idealsedia hatte auf der Messe IMM Cologne 2007 einen ähnlich aussehenden Stuhl, allerdings aus rechteckigen Stahlrohren, ausgestellt und zum Verkauf angeboten. Dagegen wehrte sich Thonet mit einer Unterlassungsklage.

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Den Compliance Officer trifft regelmäßig eine Garantenpflicht und damit eine strafrechtliche Unterlassungsstrafbarkeit, wenn es darum geht, solche im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehenden Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern. Dies führte der BGH in der Begründung eines Urteils aus, das diese Rechtsfrage eigentlich gar nicht aufgeworfen hatte. Denn in dem Strafverfahren ging es eigentlich um den Betrugsvorwurf gegenüber zwei hochrangigen Funktionsträgern der Berliner Stadtreinigung (BSR), die wegen rechtswidrig überhöhter Abrechnungen gegenüber den Grundstückseigentümern verurteilt worden waren. Den Schuldspruch gegen einen der Angeklagten, den Vorstand G. bestätigte der BGH, hob die Strafe wegen unrichtiger Strafzumessung aber auf.