Verfahren

  Juve Plus Olanzapin

Der Wirkstoff Olanzapin genießt umfassenden Patentschutz. Dies hat der BGH am heutigen Mittwoch - nur einen Tag nach der mündlichen Verhandlung - entschieden. Damit wiesen die Richter die Klage der beiden Generikaherstellern Egis und Neolab auf Nichtigkeit des von Eli Lilly gehaltenen Olanzapin-Patents ab.

  Juve Plus Vollzugsverbot missachtet

Der US-Konzern Mars muss wegen Verstoßes gegen das Vollzugsverbot beim Erwerb des Tierfutterherstellers Nutro Products ein Bußgeld von 4,5 Millionen Euro zahlen. Das entschied das Bundeskartellamt gestern.Die Wettbewerbshüter erklärten, Mars habe sich "bewusst über die Bestimmungen des deutschen Kartellrechts hinweggesetzt". Es handelt sich um die erste Buße für diese Art von Verstoß auf der Grundlage der Leitlinien von 2006 und die höchste, die je wegen der Missachtung eines Vollzugsverbots verhängt wurde.

  Juve Plus Ungewöhnliche Zusammenarbeit

Faber Lotto wagt einen weiteren Vorstoß gegen den neuen Glücksspielstaatsvertrag: Anfang Dezember hat der private Anbieter beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt, um das drohende Aus für die Vermittlung im Internet doch noch zu verhindern. Gleichzeitig beantragte das Unternehmen eine einstweilige Anordnung, die das dort festgeschriebene Internetverbot für den privaten Anbieter bis zum Entscheid über die Verfassungsklage aussetzt. Der neue Staatsvertrag sieht ein Verbot für die private Vermittlung von Lotto im Internet ab Januar 2009 vor.

  Juve Plus Fusionsverbot bestätigt

Das Bundeskartellamt hat die geplante Fusion des Axel Springer Verlags und des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 Anfang 2006 zu Recht untersagt. Das entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass damit die Entscheidung des Kartellamts im Ergebnis bestätigte.Das Bundeskartellamt hatte sich seinerzeit auf den Standpunkt gestellt, durch die Fusion entstünde eine kartellrechtswidrige Marktmacht im Zeitungs- und Fernsehsektor. Springer legte darauf Beschwerde ein und zog vor das OLG.

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Händler sind nicht verpflichtet Verkaufsförderungsmaßnahmen zeitlich zu begrenzen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil bestätigt. Damit scheiterte der in Köln ansässige Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe gegen den Handelskonzern Kaufhof.Im Januar 2006 hatte das Handeslunternehmen in einer Werbebeilage unter der Überschrift "Räumungsfinale/Saisonschlussverkauf" mit erheblichen Preisnachlässen für eine Auswahl seiner Produkte geworben. Dies allerdings ohne den konkreten Zeitraum der Aktion anzugeben. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe sah das als unlautere Handlung an und legte im Sommer 2006 Klage beim Landgericht Köln ein.

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Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn muss ihren früheren Geschäftsführer und Intendanten Dr. Wenzel Jacob in einer vergleichbaren leitenden Stellung weiter beschäftigen.

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Hewlett-Packard verletzt mit seinen Werbematerialien für ein Kombigerät zum Drucken, Scannen, Kopieren und Faxen nicht die konturlosen 'Magenta'-Farbmarken der Deutschen Telekom AG.Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg Anfang Oktober und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom August vergangenen Jahres. Hewlett-Packard hatte 2005 das Kombigerät beworben und dafür eine magenta-ähnliche Hintergrundfarbe verwendet. Als Inhaberin der Farbmarke Magenta sah sich die Deutsche Telekom dadurch in ihren Markenrechten verletzt.

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Bekannt und bewährt - das gilt heutzutage nicht einmal mehr für Weihnachtsmärkte. Seit 37 Jahren weht alljährlich zur Adventszeit ein Duft von Bratäpfeln, Reibekuchen und Glühwein über den Kölner Neumarkt und Alter Markt. Ein historisches Pferdekarussell sorgt für funkelnde Kinderaugen. Weihnachtbaumschmuck, Krippen, Kerzen und Spielzeug in den Auslagen der hölzernen Buden locken tausende Besucher an. Seit ihrem Bestehen werden die beiden Weihnachtsmärkte von der Genossenschaft Kölner Weihnachtsmarkt eG veranstaltet. Doch damit ist nun Schluss. Denn die Stadt Köln entschied sich, die Ausrichtung der Märkte für die Jahre 2008 bis 2012 erstmals öffentlich auszuschreiben. Neben der Genossenschaft bewarben sich zehn weitere Veranstalter um die Ausrichtung des Touristenmagnets. Da die Weihnachtsmarkt eG ihrer Bewerbung allerdings nicht den geforderten Auf- und Abbauplan sowie ein Finanzierungskonzept beigelegt hatte, wurde sie wegen formaler Mängel von der Vergabe ausgeschlossen. Stattdessen kamen zwei andere Unternehmen zum Zug, die Veranstalter Diaz & Ranz und die CPV City Project Veranstaltungs GmbH.

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Die EU-Kommission hat hohe Bußgelder wegen Preisabsprachen auf den Märkten für Paraffinwachs verhängt. Zwischen 1992 und 2005 seien beim Handel mit dem für die Herstellung von Kerzen, Wachspapier, Reifen und Kaugummi verwendeten Grundstoff Preise zum Teil europaweit abgesprochen worden, stellte die Brüsseler Behörde fest.Im Rahmen einer internen Compliance-Prüfung hatte sich Shell dazu entschlossen, dieses Kartell selbst aufzudecken, und blieb dadurch von Bußgeldern verschont. Teils empfindliche Strafen erhielten dagegen Sasol, Exxon Mobil, Repsol, Eni, H&R Wasag, Total, MOL und - weil seinerzeit Dea noch zum Konzern gehörte - auch die Essener RWE. Zusammengerechnet ergeben sich für die betroffenen Unternehmen Bußgelder von über 670 Millionen Euro. Es wird jedoch erwartet, dass einige Unternehmen Rechtsmittel einlegen.

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Die Hamburger Inmaris-Gruppe fordert von dem ukrainischen Staat Schadensersatz in Höhe von rund acht Millionen Euro wegen der Festsetzung des Segelschulschiffs Khersones. Inmaris leitete eine Schiedsklage nach den Regeln des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) ein und berief sich dabei auf ein völkerrechtliches Investitionsabkommen zwischen der Bundesrepublik und dem osteuropäischen Staat.

  Juve Plus VW-Hauptversammlung

Porsche hat eine Schlappe gegen das Land Niedersachsen im Streit um die Sperrminorität bei Volkswagen einstecken müssen. Das Landgericht Hannover hat am Donnerstag eine Klage des VW-Großaktionärs abgewiesen, die Sperrminorität von 20 Prozent aufzuheben.Sowohl Porsche als auch das Land Niedersachsen hatten gegen die Ablehung von Beschlüssen auf der Hauptversammlung (HV) im April 2008 durch die Gegenseite geklagt. Mit diesen Anfechtungsklagen verbunden hatten die Parteien Beschlussfeststellungsklagen erhoben, mit denen die Wirksamkeit ihrer jeweils auf der HV gestellten Anträge durchgesetzt werden sollte. Porsche hat die Klage verloren. Das Unternehmen hatte auf der HV einen dreiteiligen Antrag auf Änderung der Satzung gestellt: Es ging um die Streichung von Regelungen zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern, das Höchststimmrecht sowie die Sperrminorität. Das Land Niedersachsen hatte in der Hauptversammlung einen gleichlautenden Antrag gestellt, ausgenommen nur die Streichung der Sperrminorität.