Verfahren

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Bayer Material Science darf die umstrittene Kohlenmonoxyd-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen zunächst weiter bauen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz nachdem Anlieger mit zwei Eilanträgen gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgegangen waren.Die Eilanträge sollten mit ihrer aufschiebenden Wirkung den Bau der Pipeline so lange verhindern, bis eine endgültige Entscheidung über die Verwirklichung des Projekts getroffen wurde.

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Die vor knapp zwei Jahren geplatzte Medien-Fusion zwischen dem Axel Springer Verlag und dem TV-Konzern ProSiebenSat.1 geht doch noch in eine nächste Runde: Der Bundesgerichtshof hat Ende September entschieden, dass sich das OLG Düsseldorf inhaltlich damit auseinandersetzen muss, ob das Bundeskartellamt den Zusammenschluss zwischen Springer und der ProSiebenSat.1 AG zu Recht untersagt hat. Die geplante Übernahme war damals an einem Veto des Bundeskartellamts gescheitert. Dieses hatte die Ansicht vertreten, durch den Zusammenschluss entstünde auf dem Zeitungs- und Fernsehmarkt eine kartellrechtlich nicht genehmigungsfähige Marktmacht.

  Juve Plus Euro-Noten und US-Aktien

Geld, Sicherheit, Patente: Dieser Dreiklang beherrscht den Streit zwischen dem US-Unternehmen Document Security Systems Inc. mit der Europäischen Zentralbank (EZB) gleich doppelt. Zum einen strikt patentrechtlich, behauptet DSSI doch, die EZB verwende seit 2002 auf den Euro-Scheinen Sicherheitsmerkmale, für die das Unternehmen das Patent halte. Zum anderen aber auch berufsrechtlich: DSSI-Vertreterin McDermott Will & Emery lässt sich ihre Arbeit nämlich durch Aktien ihrer Mandantin im Wert von 1,2 Millionen US-Dollar bezahlen – eine Patentlösung oder doch eine unsichere Variante?Es wird wohl noch Jahre dauern, bis wir alle wissen, ob unser Geld zwar nicht wertvoller so doch aber teurer wird. Dann nämlich wird sich entscheiden, ob die EZB künftig an DSSI Lizenzgebühren für eines der Sicherheitsmerkmale der Euro-Scheine zahlen muss. Vor gut zwei Jahren hatte die im Staat New York ansässige Firma DSSI die EZB vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) verklagt, weil diese auf allen Euro-Banknoten ein Sicherheitsmerkmal eines europäischen Patents von DSSI verletze.

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Die Auseinandersetzung zwischen zwei Erben des Architekten der Frankfurter Großmarkthalle und der Europäischen Zentralbank (EZB) soll auf europäischer Ebene entschieden werden. Das Landgericht Frankfurt beschloss Ende August, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH in Luxemburg vorzulegen. Grund dafür ist, dass für Rechtsstreite der Bank grundsätzlich das europäische Gericht und nicht die nationale Gerichtsbarkeit zuständig sei. Darüber soll der EuGH nun selbst entscheiden. Der Streit geht um Urheberrechte der Erben.

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Die deutsche Tochtergesellschaft des türkischen Elektrogeräte-Herstellers Vestel Electronics verletzt nicht ein Patent auf einen automatischen TV-Sendersuchlauf des italienischen Patentverwerters Edico S.r.l.Das hat das Landgericht Mannheim Ende August entschieden. Die Richter wiesen die Verletzungsklage von Edico gegen Veseg ab. Gegenstand des Verfahrens war ein Patent auf einen bestimmten Algorithmus eines automatischen Sendersuchlaufs.

  Juve Plus VW-Gesetz gekippt

Die Bundesrepublik Deutschland muss das VW-Gesetz ändern. Das Gesetz zum Schutz des Konzerns vor feindlichen Übernahmen verstößt gegen den freien Kapitalverkehr und ist damit europarechtswidrig.Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg auf eine entprechende Klage der EU-Kommission entschieden.

  Juve Plus Porsche siegt gegen VW-Betriebsrat

Für Porsche ist der Weg zur Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) frei. Nach einer Entscheidung der Kammer Ludwigsburg des Arbeitsgerichts Stuttgart kann der Autokonzern die SE in das Handelsregister eintragen lassen. Der Konzernbetriebsrat von Volkswagen (KBR VW) scheiterte mit seinem Eilantrag, dies zu untersagen.

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Das Angebot der Interspa-Gruppe für Bau, Finanzierung und Betrieb eines Freizeitbads in Rheinfelden ist zulässig. Dies entschied die Vergabekammer Baden-Württemberg in einem Nachprüfungsverfahren.Die Sport- und Freizeitbad Rheinfelden GmbH (SFR GmbH), ein städtisches Unternehmen, hatte die Realisierung des Freizeitbads als PPP-Modell mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 18 Millionen Euro ausgeschrieben. Die Teilnehmer am Bieterverfahren sollten Angebote für Planung, Bau und Finanzierung des Bads über einen Zeitraum von 30 Jahren einreichen. Die SFR GmbH hatte zunächst der Schweizer Kurzentrum Rheinfelden Holding AG den Zuschlag gegeben, hinter dieser Entscheidung stand auch eine Mehrheit im Gemeinderat.

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Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker haftet nicht für die Millionenverluste des insolventen Internetportals Sportgate. Das OLG München wies die Klage des Insolvenzverwalters, der wie in den Vorinstanzen die Zahlung von 1,5 Millionen Euro verlangte, fast vollständig ab. Damit beendete das Gericht einen mehr als drei Jahre andauernden Rechtsstreit.Das Unternehmen Sportgate AG war im März 2001 von dem Unternehmer Paulus Neef als Internetportal für die rund 87.000 Vereine des Deutschen Sportbunds gegründet worden und sollte Amateursportler als Kontaktnetz dienen. Bereits im Jahr 2000 hatte Neef das Sportidol Becker als Repräsentant für seine Kampagne gewinnen können. Becker war mit rund fünf Prozent Eigenkapital an Sportgate beteiligt und hatte im Juli 2000 – noch bevor das Unternehmen im Handelsregister eingetragen worden war – eine Haftungsvereinbarung unterschrieben. Bereits im August 2001 hatte die Sportgate AG Insolvenz angemeldet. Fortan hatte der Insolvenzverwalter des Unternehmens von Becker in mehreren Instanzen einen Verlustausgleich von 1,5 Millionen Euro gefordert.

  Juve Plus Berufskläger verurteilt

Klaus Zapf, Aktionär der Real Estate International Investment (REII), muss dem Immobilieninvestor Schadenersatz leisten, weil er durch eine sittenwidrige Anfechtungsklage eine Kapitalerhöhung des Unternehmens verzögerte. Das hat das Landgericht Frankfurt in dieser Woche entschieden. Mit Zapf ist - soweit bekannt - erstmals ein so genannter Berufskläger zu Schadenersatz verurteilt worden.

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Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, hat Vorschussklage gegen die Bau-ARGE BAB 44 Rheinquerung Ilverich und deren Mitglieder in Höhe von 2,3 Millionen Euro vor dem Landgericht Köln erhoben. Gestritten wird um Mängel, die beim Ausbau einer Teilstrecke der Bundesautobahn 44 entstanden sein sollen. Das Projekt, das für insgesamt 650 Millionen Euro in den Jahren 1998 bis 2002 umgesetzt wurde, umfasst unter anderem zwei Tunnel, eine Anschlussstelle und eine Rheinbrücke. Einige der ARGE-Mitglieder, darunter Walter Bau, sind inzwischen insolvent. Im übrigen bestand die ARGE aus einem französischen Unternehmen sowie Züblin und einer Reihe von Spezialbau-Unternehmen.