Verfahren

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Die Großbäckerei Müller-Brot GmbH darf die Marke 'Golden Toast' nicht mehr benutzen. Das entschied das Oberlandesgericht München Ende Januar. Geklagt hatte die Arbeitsgemeinschaft Golden Toast e.V. , ein Anfang der 1960er Jahre gegründeter Verein und Inhaberin der Marke 'Golden Toast'. Nur Mitglieder der ARGE dürfen Produkte unter diesem Namen herstellen und vertreiben. Ursprünglich war der Verein von neun regionalen Bäckereien gegründet worden, mittlerweile zählen ausschließlich Unternehmen der Bäckerei-Gruppe Kamps zu den Mitgliedern. Müller-Brot, die seit 1964 der ARGE angehörten, hatte sich in einem Vertrag mit der Rechtsvorgängerin der Kamps Brot- und Backwaren GmbH zur Kündigung ihrer Mitgliedschaft verpflichtet.

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Die 2. Basketball-Bundesliga der Herren darf zur Saison 2007/08 wie geplant umstrukturiert werden. Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung des Deutschen Basketball-Bundes (DBB) gegen die Basketball-Bundesliga (BBL) zurückgewiesen. Die Arbeitsgemeinschaft 2. Liga war dem Verfahren beigetreten.Die BBL und die Arbeitsgemeinschaft hatten Ende 2006 beschlossen, die 2. Basketball-Bundesliga mit den bisherigen Spielgruppen Nord und Süd neu zu strukturieren und zur kommenden Saison nach Leistungsgesichtspunkten in die bundesweiten Ligen "Pro A" und "Pro B" zu unterteilen. Dadurch soll das Leistungsgefälle zwischen 1. und 2. Liga verringert werden. Nach Ansicht des Basketball-Bundes ist die BBL nicht berechtigt, an der Strukturreform der 2. Liga mitzuwirken. Zudem verstoße die gemeinsame Holding von BBL und 2. Liga gegen den bestehenden Grundlagenvertrag zwischen dem Verband und der BBL.

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Die Technische Glaswerke Ilmenau GmbH (TGI) hat im Beihilfestreit mit der EU-Kommission einen Teilerfolg errungen. Das Europäische Gericht erster Instanz gab der Beschwerde des Unternehmens statt, Zugang zu der sie betreffenden Akte zu erhalten. TGI hatte sich auf die EU-Transparenzverordnung bezüglich der Akteneinsicht berufen. Dies ist das erste Mal, dass ein Unternehmen in einem beihilferechtlichen Verfahren solche Einsicht erhielt. Nach EU-Beihilferecht steht diese Einsicht einem Unternehmen gar nicht zu. Aus Sicht der Richter gilt die Verordnung jedoch auch hier. Damit entschieden sie gegen die bisherige Praxis der Kommission.

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Mehrere große D&O-Versicherer haben sich mit DaimlerChrysler verglichen. Es ging um 175 Millionen Euro, die der Autobauer von ACE, Axa, Chubb, Zurich Financial, Gerling, XL und Baseler seit Jahren einforderte. Anlass war ein im Jahr 2000 geführtes Interview mit dem damaligen Konzernführer Jürgen Schrempp. Er hatte gesagt, die Verbindung mit Daimler sei keine Fusion, sondern eine Übernahme des US-Unternehmens durch die Schwaben gewesen. In der Folge hatten dann Chrysler-Aktionäre das Unternehmen auf Schadensersatz verklagt, da sie sich getäuscht sahen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Gasnetzzugang in Deutschland erleichtert. Damit hatte die Beschwerde des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter (BNE) und von Nuon Deutschland Erfolg. Sie waren gegen das von RWE Transportnetz Gas, E.on Hanse und den Stadtwerke Hannover genutzete Einzelbuchungsmodell vorgegangen. Dies beinhaltete, dass der Gastransport nur über viele Einzelnetze gebucht und abgewickelt werden konnte. Hierzu waren mehrere Verträge nötig.

  Juve Plus Berliner Bankenprozess

Der Ex-Vorstandschef der BerlinHyp Klaus-Rüdiger Landowsky ist im so genannten Berliner Bankenverfahren wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Auch vier andere Ex-Vorstände der BerlinHyp, Klaus Noack, Gerd-Ulrich Blümel, Horst Büttner und Heinz Wehling, erhielten Bewährungsstrafen. Die anderen sieben Angeklagten wurden freigesprochen. Dies entschied gestern das Landgericht Berlin.

  Juve Plus 'Cicero'-Razzia war rechtswidrig

Die Durchsuchung der 'Cicero'-Redaktion und die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Beweismittel waren ein ungerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am vergangenen Dienstag entschieden. Die im Ringier-Verlag erscheinende Zeitschrift hatte im April 2005 einen Artikel über den Terroristen Abu Mousab al Zarqawi veröffentlicht. In diesem zitierte der Verfasser ausführlich aus einem als Verschlusssache gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamtes. Im September 2005 hatte die Staatsanwaltschaft die Redaktion durchsucht und verschiedene Datenträger sichergestellt sowie die Festplatte des Journalisten kopiert. Gegen ihn war ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses angeordnet worden.

  Juve Plus Streit um Dax-Lizenzgebühren

Die Commerzbank darf vorerst weiter ohne Zahlung von Lizenzgebühren an die Deutsche Börse AG mit Optionsscheinen handeln, die sich auf den Dax beziehen. Dies entschied der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Mitte Februar. Die Deutsche Börse ist Inhaberin der Wortmarke 'Dax' und schließt mit Finanzdienstleistern, die Dax-bezogene Wertpapiere anbieten, standardisierte Lizenzverträge ab. Als erster Lizenznehmer hatte die Commerzbank den Vertrag gekündigt und geklagt. Denn das Bankhaus wollte sich nicht untersagen lassen, Wertpapiere zu bewerben und zu vertreiben, die lediglich beschreibend Bezug auf den Begriff Dax nehmen.

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Die Restitutionsgesellschaft der Gewerkschaften, die BGAG Immobilien Ost, hat keinen Anspruch auf einen Anteil des Erlöses der Deutschen Rentenversicherung Bund (auch: BfA) aus dem Verkauf der Gagfah.

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DaimlerChrysler hat mit dem ehemaligen Leiter der Hamburger Mercedes-Benz Niederlassung, Walter Missing, einen Vergleich geschlossen. Missing hatte sich gegen seine fristlose Kündigung gewehrt, die in erster Instanz bestätigt worden war. Mit dem Vergleich wurden die Streitigkeiten der Parteien vor dem Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamburg nun abgeschlossen. Damit hat das Unternehmen einen weiteren Rechtsstreit in der so genannten Vertriebsaffäre beigelegt, weitere Verfahren laufen allerdings noch.

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Die Hersteller von Computerdruckern müssen weiterhin keine Urheberrechtsabgabe für verkaufte Drucker zahlen. Das OLG Düsseldorf hat eine Klage der VG Wort abgewiesen und somit als erstes deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung nach Urheberrechtsabgaben abgelehnt. Die VG Wort argumentierte, dass mit Hilfe der Drucker geschützte Werke vervielfältigt werden könnten und verlangte rückwirkend bis 2001 eine Abgabe von bis zu 300 Euro für jedes Gerät.