Verfahren

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Der Ausschluss der Swissport Ground Handling und Aviapartner aus dem Vergabeverfahren um Bodenabfertigungsdienste am Frankfurter Flughafen ist rechtmäßig. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof und wies damit die Anträge der beiden Bodenabfertigungsfirmen auf einstweiligen Rechtsschutz zurück. Auch die Auswahl des Zuschlagbieters Acciona Airport Services Frankfurt durch das hessische Verkehrsministerium sei in Ordnung gewesen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht in den beiden Verfahren noch aus. Beigeladen waren neben Acciona auch die Fraport AG.

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Die Amadeus IT Group, eine Geschäftseinheit des Reisekonzerns Amadeus Global Travel, darf die Aachener Traveltainment AG erwerben. Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss nach einem Hauptprüfungsverfahren jetzt ohne Auflagen freigegeben. Nach der Fusionsanmeldung im Mai hatte die Behörde wegen der Tätigkeit auf benachbarten Märkten kartellrechtliche Bedenken und intensiv geprüft, ob die marktbeherrschende Stellung von Amadeus bei Computerreservierungssystemen noch verstärkt werde. Am Ende bestätigte die Analyse der relevanten Märkte diese Bedenken aber nicht.

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Die Bundesrepublik Deutschland haftet für das Flugzeugunglück von Überlingen am Bodensee im Juli 2002, bei dem 71 Personen starben. Das hat das Landgericht Konstanz entschieden. Gegen dieses Urteil hat die Bundesrepublik beim Oberlandesgericht Karlsruhe inzwischen Berufung eingelegt.Bei dem Unglück war ein Verkehrsflugzeug der russischen Bashkirian Airlines mit einer Boeing der DHL kollidiert und abgestürzt. Bashkirian Airlines hatte daraufhin die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt. Das LG Konstanz machte die Überlastung des allein tätigen Fluglotsen des schweizerischen Flugsicherungsunternehmens Skyguide als ganz erhebliches Verschulden des Unternehmens für die Kollision verantwortlich.

  Juve Plus Der Doc-Schock

Gerade hat das saarländische Verwaltungsgericht beschlossen, dass die erste DocMorris-Apotheke in Deutschland – zumindest vorläufig - schließen muss, kurz nach der Eröffnung. Doch Thomas Diekmann, Anwalt des niederländischen Apothekenunternehmens, bleibt cool. „Es ist keine Frage, dass wir gewinnen. Fraglich ist allein, wie lange es bis dahin dauern wird“, sagt Diekmann und ist sich sicher, im Recht zu sein. Genauer gesagt: im EU-Recht. „Der Antrag der DocMorris N.V. hat ein ganz normales Genehmigungsverfahren durchlaufen. Die Gesellschaft ist in den Niederlanden Apothekenbetreiber. Deshalb ist es ihr nach europäischem Recht auch erlaubt, in Deutschland eine Apotheke zu betreiben“, so der Hamburger Anwalt weiter, der seit

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Das US-amerikanische Biotech-Unternehmen MedImmune Inc. darf sein Arzneimittel 'Ethyol', das zur Behandlung während der Chemo- und Strahlentherapie eingesetzt wird, auch weiterhin unter diesem Namen im Markt anbieten. Das entschied der Bundesgerichtshof und beendete damit einen zehnjährigen Rechtsstreit. Geklagt hatte die Hamburger Ichthyol GmbH & Co. KG, die aufgrund älterer Firmen- und Markenrechte MedImmune die Nutzung des Namens 'Ethyol' untersagen wollte. Das Hamburger Unternehmen stellt rezeptfreie Akne-Arzneimittel her und benutzt seit über 100 Jahren 'Ichthyol' als Firmenname und Dachmarke. Trotz Ähnlichkeit der Bezeichnung sah der BGH keine Verwechslungsgefahr, denn obwohl es sich bei den gegenüberstehenden Waren um Arzneimittel handelt, bilden sie keine einheitliche Warengruppe.

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Der Flughafen Münster/Osnabrück darf erweitert werden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine Vereinsklage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie die Einwände zweier Klägergruppen von lärmbelästigten Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen. Während sich die Umweltschützer mit ihrer Argumentation nicht durchsetzen konnten, erreichten die Anwohner zumindest einen Teilerfolg: Das beklagte Ministerium für Bauen und Verkehr NRW wurde verpflichtet, mit Hinblick auf den Lärmschutz erneut über die Zumutbarkeit des Nachtflugverkehrs zu entscheiden.

  Juve Plus ProSiebenSat.1

Die ProSiebenSat.1 Media AG muss keine nachträglichen Zahlungen an ehemalige Vorzugsaktionäre des Vorgänger-Unternehmens ProSieben Media AG mehr befürchten. Das hat das Landgericht München I in einem Spruchverfahren entschieden. Elf Aktionäre hatten nach der im Jahr 2000 wirksam gewordenen Fusion von ProSieben mit der Sat.1 Holding GmbH eine Überprüfung des Aktien-Umtauschverhältnisses und eine bare Zuzahlung gefordert.

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Der Name 'Studio 54' und das dazugehörige Logo dürfen nicht ohne weiteres für den Betrieb eines Restaurants, einer Bar, einer Disco oder einer Lounge benutzt werden. Das entschied das Landgericht Berlin und erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber eines Clubs im Berliner Stilwerk. Inhaberin der entsprechenden Gemeinschaftsmarke, die auf die legendäre New Yorker Diskothek zurückgeht, ist die MGM Grand Hotel aus Las Vegas. Verhandlungen über die Erteilung einer Lizenz waren zuvor gescheitert. Daraufhin hatten die Betreiberin, Ricercar Holdings, den Club mit dem Namen 'Studio 54 Ultra Lounge' versehen. Doch auch diese Bezeichnung verletzte die Markenrechte von MGM. Ricercar unterzeichnete daraufhin eine Abschlusserklärung.

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Die Messe Berlin GmbH ist ein öffentlicher Auftraggeber. So lautet ein Beschluss des Kammergerichts Berlin. Damit unterliegt sie wie auch ihre Tochterunternehmen dem Vergaberecht. Im konkreten Fall hatte Capital Facility GmbH & Co. KG, eine gemischtwirtschaftliche Messe-Tochter, Entsorgungsdienstleistungen ohne Berücksichtigung des Vergaberechts vergeben. Dagegen zog die Fehr Umwelt Ost GmbH vor das Kammergericht. Dessen Richter definierten die Messegesellschaft - und de facto auch ihre Beteiligungsgesellschaft - als öffentlichen Auftraggeber, obwohl sie im Wettbewerb ihre Dienstleistungen anbietet. Entscheidend war, dass die Messegesellschaft kein unternehmerisches Risiko trägt, da sie vom Land Berlin finanziert wird.

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Kommunen dürfen Zweckverbände bilden und mit hoheitlichen Aufgaben betrauen, ohne auf das Vergabrecht Rücksicht zu nehmen. So lautet eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Damit wies sie einen Nachprüfungsantrag des Aachener Entsorgungsunternehmens Braun Umweltdienste zurück. Braun wehrte sich mit dem Antrag gegen die Beauftragung des Zweckverbandes RegioEntsorgung durch die NRW-Kommunen Langerwehe, Inden, Linnich und Würselen. Sie hatten 2005 den Verband gegründet. Das OLG bewertete die Gründung sowie die nachfolgende Aufgabenübertragung als innerstaatlichen Organisationsakt, der nicht den vergaberechtlichen Vorschriften unterliegt.

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Seit mehr als vierzig Jahren bewegt das Thema die Gemüter in Deutschland: Der Contergan-Skandal der 1950er und 1960er Jahre. Ein Prozess um dessen Verfilmung erregte im vergangenen Monat erneut das öffentliche Interesse. Im Auftrag des WDR hatte die Produktionsfirma Zeitsprung Film + TV-Produktions GmbH den Zweiteiler mit dem Arbeitstitel 'Eine einzige Tablette' produziert. Das TV-Drama sollte im Herbstprogramm der ARD ausgestrahlt werden. Ende Juli bestätigte jedoch das LG Hamburg die insgesamt vier einstweiligen Verfügungen im Eilverfahren, die der ehemalige Anwalt Carl-Hermann Schulte-Hillen sowie der Pharmahersteller Grünenthal gegen den WDR und gegen Zeitsprung auf Grundlage des Drehbuchs erwirkt hatten.