Verfahren

  Juve Plus Bundesarbeitsgericht

Die Teilnahme von Angestellten an einem Carried-Interest-Plan ist keine Vergütung im engeren Sinn. Das hat das Bundesarbeitsgericht Erfurt im Mai entschieden. Carried Interest, also eine Beteiligung an den im Private-Equity erworbenen Gesellschaften, sei kein Bestandteil des Arbeitsrechts und könne grundsätzlich nur gesellschaftsrechtliche Ansprüche begründen.

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In einem Musterprozess vor dem Landgericht Düsseldorf hat sich The Body Shop Germany GmbH erfolgreich gegen die Mahlenbrey GmbH durchgesetzt. Die Franchisenehmerin, die auch Mitglied der Interessengemeinschaft Kosmetik ist, hatte gegen mehrere Bestimmungen des 2003 neu verhandelten Franchisingvertrages geklagt. Der Grund: angebliche Verstöße gegen das Kartell- und AGB-Recht. Mahlenbrey hielt insbesondere die Verpflichtung für kartellrechtswidrig, Vertragswaren nur von The Body Shop und autorisierten Lieferanten zu beziehen. Berufung gegen das Urteil wurde bereits beim OLG Düsseldorf eingelegt.

  Juve Plus BGH-Anwälte

Das Wahlverfahren zur Zulassung für Anwälte in Zivilsachen am Bundesgerichtshof steht möglicherweise vor einem Wandel. Anlass könnte die Klage des Leipziger Anwalts Dr. Christian Braun aus der Leipziger Kanzlei Stapper & Korn gegen das Verfahren als solches sein, die am Montag vor dem Anwaltssenat des BGH verhandelt wurde. Braun war bei der Wahl von sieben neuen BGH-Anwälten im Juni als Kandidat nicht berücksichtigt worden. Braun kritisiert das komplizierte Wahlverfahren als intransparent und verfassungsrechtlich bedenklich.

  Juve Plus Lotto-Monopol

Auch Privatvermittler dürfen Lottoscheine künftig überall annehmen – auch im Supermarkt und an der Tankstelle. Das Bundeskartellamt untersagte Ende August dem Deutschen Lotto- und Tottoblock (DLTB) Absprachen zu treffen, um die Annahme der Spieleinsätze aus solchen Stellen zu verweigern. Damit öffnen die Wettbewerbshüter den Markt für die privaten Vermittler. Der Lotteriestaatsvertrag lässt die gewerbliche Vermittlung staatlicher Lotterieangebote durch Private ausdrücklich zu, ohne bestimmte Vermittlungswege auszuschließen.

  Juve Plus Urteil gegen die Zeit

Es war eine der wichtigsten Entscheidungen des europäischen Patentrechts. Als Mitte Juli der EuGH die bisherige Praxis niederländischer, aber auch der Düsseldorfer Gerichte für nicht rechtens erklärte, Urteile mit Wirkung für andere Staaten zu erlassen, waren Thomas Musmann und Dr. Thomas Reimann als Anwälte maßgeblich daran beteiligt. Aber ob die beiden renommierten Düsseldorfer Patentrechtler ihre Lorbeeren auch auskosten können, darf dahin gestellt bleiben. Denn ihre deutschen und europäischen Kollegen beurteilten die Folgen des EuGH-Urteils sehr unterschiedlich. Für die einen ist es ein Segen, andere sehen in ihm einen Rückschlag im Bemühen um ein einheitliches europäisches System zur Streitregelung in Patentsachen. In einem waren sich die Fachkreise allerdings sofort einig: Die Entscheidung bedeutet das Aus für Cross-Border-Patentprozesse.

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Rolf Hoffmann, ehemaliger Geschäftsführer der Sport Hoffmann GmbH ist wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Dies entschied das Landgericht Duisburg nach 30-tägiger Hauptverhandlung. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nach Rechtsmittelverzichten rechtskräftig. Hoffmann hatte ein Factoringunternehmen betrogen, indem er Scheinforderungen in Höhe von mehr als 80 Millionen Euro geltend gemacht hatte. Dem geschädigten Unternehmen soll letztlich ein Schaden von 13 Millionen Euro entstanden sein.

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Die Fraport AG kann keine ausstehende Kosten für die Flugzeugabfertigung sowie Landegebühren per Zwangsvollstreckung von der mittlerweile insolventen Balkan Bulgarian Airline geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Um die Forderungen für die zwischen 2001 und 2004 erbrachten Leistungen einzutreiben, hatte Fraport zunächst einen Arrest gegen die ehemalige staatliche Fluglinie erwirkt und wollte nun Immobilien am bulgarischen Insolvenzverfahren vorbei zwangsvollstrecken lassen. Dies ist mit der Aufhebung des ursprünglichen Arrests abgelehnt worden.

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Nach einem Streit um ein Andienungsrecht haben sich der Darmstädter Bauverein und die Städtische Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sachsen (SWG) außergerichtlich verglichen. Die Verhandlungen wurden mediativ geführt. Die SWG hatte vor zehn Jahren 930 Wohnungen an den Bauverein verkauft. Der Käufer sollte die Wohnungen der SWG jedoch wieder andienen können, wenn er sie nicht an die Mieter verkaufen könnte. Dieses Recht übte der Bauverein aus, doch die SWG wäre zur Zahlung nicht in der Lage gewesen. Nach langen Verhandlungen beteiligt sich der Bauverein nun an der SWG und wirkt an deren Sanierung mit. Im Gegenzug wird er über einen Zeitraum von 20 Jahren entschädigt.

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Ein von Tarifvertragsparteien verbindlich festgelegtes Verhandlungsergebnis kann ein Vorvertrag sein, aus dem sich ein einklagbarer Anspruch auf Abschluss eines entsprechenden Tarifvertrages ergibt. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und damit die Gewerkschaft Ver.di verurteilt, mit dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (Awo) einen Änderungstarifvertrag abzuschließen. Ver.di und Awo hatten in in einer Tarifeinigung festgelegt, dass das Weihnachtsgeld für die Awo-Mitarbeiter für die Jahre 2003 und 2004 auf die Höhe der Vorjahre beschränkt wird. Diese Begrenzung war allerdings nicht Gegenstand eines Tarifvertrages geworden. Nach einem Streit über einen Reformtarifvertrag hatte die Awo alle Tarifverträge zum 31. März 2004 gekündigt.

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Die DB Rent darf Kunden der Greenwheels AG nicht mehr per Email dazu auffordern, ihre Verträge mit Greenwheels zu kündigen. Greenwheels hat vor dem Landgericht Hamburg eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die zum Deutsche Bahn-Konzern gehörende DB Rent erwirkt. Beide Unternehmen hatten beim Carsharing seit dem Jahr 2001 kooperiert, sich aber in diesem Jahr überworfen.

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Der Streit zwischen der Pixelpark AG und dem Gründer und ehemaligen Vorstandsmitglied Paulus Neef sowie dem ehemaligen Finanzvorstand Dr. Jan Kantowsky ist beendet. Die Hauptversammlung des Berliner Unternehmens hat einem außergerichtlichen Vergleich zugestimmt: Danach verzichtet Pixelpark gegen die einmalige Zahlung von 150.000 Euro auf weitere Ansprüche und nimmt die Berufung zum Kammergericht Berlin zurück. Ursprünglich hatte das Unternehmen Schadensersatz in Höhe von rund 23 Millionen Euro verlangt.