Verfahren

  Juve Plus EuGH

EU-Vorschriften, die der neuseeländischen Staatshandelsfirma Fonterrra quasi ein Einfuhrmonopol für neuseeländische Butter sichern, sind rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorlageverfahren klar gestellt. Zuvor hatte die Firma Franz Egenberger vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt geklagt. Der potenzielle europäische Importeur hatte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) die Ausstellung einer Einfuhrlizenz für neuseeländische Butter beantragt.

  Juve Plus Aus für Cross-Border-Patentprozesse

Die so genannten Cross-Border-Patentprozesse sind nicht rechtens. Das entschied der Europäische Gerichtshof Mitte Juli. Anlass für diese lang erwartete Grundsatzentscheidung war die patentrechtliche Auseinandersetzung zwischen zwei deutschen Automobilzulieferern, der Gesellschaft für Antriebstechnik mbH & CoKG (GAT) sowie der Lamellen und Kupplungsbau Beteiligungs KG (LuK).

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Die 'Titanic' darf ihre Titelschlagzeile der Juli-Ausgabe nicht wiederholen. Das Satire-Magazin hatte ein ganzseitiges Titelfoto des SPD-Vorsitzenden und rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck mit den Worten "Problembär außer Rand und Band: Knallt die Bestie ab!" versehen. Nach einer vergeblichen Abmahnung erließ die Pressekammer des Landgerichts Hamburg noch am Tag des Erscheinens eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Hält sich die 'Titanic' nicht an das Verbot, droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

  Juve Plus Schnipsel-Schlappe für Buchverlage

Wenn Jurastudenten künftig nicht nur in der Bibliothek, sondern Auszüge der einschlägigen Literatur auch bei der Suchmaschine ‚Google Buchsuche’ finden, dann haben sie dies womöglich Jörg Wimmers zu verdanken. Denn der Hamburger Taylor Wessing-Partner hat Ende Juni gemeinsam mit dem deutschen Google-Justiziar Dr. Arnd Haller das digitale Buchprojekt vor dem Hamburger Landgericht gegen einen Angriff der Wissenschaftlichen Buchgemeinschaft (WBG) verteidigt.In einem einstweiligen Verfügungsverfahren, das mit großer Medienpräsenz beleitet und zu einem Musterprozess zwischen Print- und elektronischen Medien stilisiert worden war, urteilten die Richter zu Gunsten von Google. Das US-Internetunternehmen verstößt ihrer Ansicht nach mit der digitalen Verbreitung von Textauszügen aus Büchern (so genannten 'Snippets') nicht gegen das Urheberrecht. Die Textauszüge besäßen nicht genügend Individualität, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen.

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Die Internetbranchenauskunft GoYellow GmbH, eine Tochter der Münchner GoYellow Media AG (vormals Varetis), droht der Verlust von Namen, Firmenlogo und Internetadressen. Das Münchner Landgericht I ordnete Ende Mai die Löschung der Firma im Handelsregister an und verpflichtete sie zur Zahlung von Schadensersatz. Geklagt hatte die Yello Strom Verwaltungsgesellschaft mbH, die zur EnBW Energie Baden-Württemberg AG gehört, weil sie ihre Markenrechte verletzt sah. Der Stromanbieter ist seit 1999 auf dem Markt und hatte seine Marke 'Yello' schon frühzeitig für eine Vielzahl von Dienstleistungen schützen lassen. GoYellow ging erst 2004 an den Start.

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Die Stadt Frankfurt hat in einem Schiedsverfahren die Rechte an der Internet-Domain www.frankfurt.eu zugesprochen bekommen. Diese Domain hatte die niederländische Traffic Web Holding BV registrieren lassen, die über eine Benelux-Bildmarke 'RANKF & URT' verfügt. Gegner der Stadt im Schiedsverfahren war die Eurid, eine gemeinnützige Organisation, die von der EU-Kommission mit der Betreuung der '.eu'-Domains beauftragt wurde.

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Die Deutsche Bahn AG ist nicht verpflichtet, für die Kosten der Bahnpolizei aufzukommen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Mitte Mai. Die Bahn hatte sich gegen die Zahlung eines Ausgleichbetrags für die Erfüllung bahnpolizeilicher Aufgaben durch den Bundesgrenzschutz (heute: Bundespolizei) aus dem Jahr 2002 in Höhe von rund 64 Millionen Euro gewehrt. Grundlage des Ausgleichbescheids ist das Haushaltssanierungsgesetz von 1999. Dieses verpflichtet die begünstigten Verkehrsunternehmen, zu den Kosten der - bis dahin rein durch Steuergelder finanzierten - bahnpolizeilichen Aufgaben einen angemessenen Beitrag zu leisten, da ihnen daraus ein Sicherungsvorteil entstehe. Die Bahn sollte etwa ein Fünftel des Gesamtaufwandes der Bundespolizei für die Bewachung von Schienen und Bahnhöfen übernehmen.

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Die Deutsche Telekom AG muss ihren Wettbewerbern so genannte AGB-Produkte weiter zu Endkundenkonditionen zur Verfügung stellen. Dies entschied Mitte Mai auch das Verwaltungsgericht in Köln. Geklagt hatte unter anderem die British Telecom (BT) Germany, die zuvor bereits vor dem Frankfurter Landgericht einen Erfolg davon getragen hatte. Die Deutsche Telekom hatte im August 2004 die Belieferung von Wettbewerbern mit Endkundenanschlüssen zum Endkundentarif eingestellt. Daraufhin wehrten sich eine Reihe von TK-Unternehmen – neben BT auch Colt Telecom und MCI Deutschland. BT hatte zunächst im September 2004 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt die Weiterbelieferung erreicht. Die Deutsche Telekom legte dagegen Widerspruch ein. Zu einem ersten mündlichen Verhandlungstermin erschien kein Vertreter des TK-Konzerns, so dass im Dezember ein Versäumnisurteil gegen die Deutsche Telekom erging.

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Die frühere schleswig-holsteinische Ministerpäsidentin Heide Simonis hat auf der Titelseite der 'Bild'-Zeitung vom 15. Juli eine umfangreiche Gegendarstellung erwirkt. Die Gegendarstellung füllte beinahe die obere Seitenhälfte der Tageszeitung und wurde vom Landgericht Berlin angeordnet. 'Bild' hatte Anfang Mai getitelt: "Heide Simonis jetzt ins Dschungel-TV?". Aus Simonis' Sicht ist dadurch fälschlicherweise der Eindruck erweckt worden, sie sei auch bereit, an einer Dschungel-Camp-TV-Sendung teilzunehmen. Zwei Tage nach Erscheinen erwirkte die ehemalige Ministerpräsidentin eine einstweilige Verfügung, 'Bild' widersprach. Jetzt hat das Gericht die einstweilige Verfügung bestätigt.

  Juve Plus Presse-Prominenz

Unübersehbar prangte sie am 2. Juni auf der Titelseite des 'Berliner Kurier': die Gegendarstellung von Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen. Vor dem Berliner Landgericht waren zuvor in dieser Angelegenheit zwei der gegenwärtig renommiertesten Presserechtler aufeinandergetroffen: Prof. Dr. Matthias Prinz, der Frau von der Leyen vertrat, und Dr. Christian Schertz, der auf seiten des 'Berliner Kuriers' stand.

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Das Absatzfondsgesetz ist verfassungswidrig und muss vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln Mitte Mai entschieden und damit drei Verfahren ausgesetzt, in denen sich Lebensmittelerzeuger gegen die gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wenden. Geklagt hatten die Unternehmen Diamant Mühle (VK Mühle AG), Gräfendorfer Geflügelschlachterei und Heitlinger (Eierpackstation). Der Absatzfonds ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die den Absatz von deutschen land- und ernährungswirtschaftlichen Produkten im In- und Ausland fördern soll. Zu diesem Zweck finanziert der Absatzfonds auch die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA). Für den Bund erhebt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Pflichtbeiträge von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die dem Absatzfonds zufließen.