Verfahren

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Die von der VG Wort verlangte Urheberrechtsabgabe auf PCs in Höhe von zwölf Euro ist rechtens. Damit hat das OLG München im Dezember 2005 ein Urteil des LG München I bestätigt, allerdings den vorher zugesprochenen Zinsanspruch der VG Wort abgewiesen. Die Verwertungsgesellschaft hatte den PC-Hersteller Fujitsu Siemens stellvertretend für die PC-Branche auf Zahlung einer pauschalen Urheberrechtsabgabe auf PCs und Notebooks verklagt. Damit soll ein Ausgleich für erlaubte Kopien von Texten an Autoren geschaffen werden, die von der VG Wort vertreten werden. Ursprünglich hatte die Klägerin eine Abgabe in Höhe von 30 Euro verlangt.

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Im so genannten Kautschukchemikalien-Kartell hat die EU-Kommission Ende Dezember wegen Preisabsprachen Bußgelder gegen einige Herstellerunternehmen verhängt: Bayer (58,8 Millionen Euro), Crompton (13,6 Millionen Euro, seit Mitte 2005 Teil von Chemtura) und die Repsol-Tochter General Química (3,3 Millionen Euro) hatten die Absprachen gestanden, woraufhin sich die Strafen um die Hälfte reduzierten. Bußgeldfrei blieb hingegen Flexys, das als erstes Unternehemen von der Kronzeugenregelung Gebrauch machte. Die vier slowakischen Unternehmen Duslo, Prezam, Vagus und Istrochem konnten die erhobenen Vorwürfe entkräften und wurden freigesprochen. Auch die US-amerikanische Kartellbehörde hatte in der Sache bereits früher Bußgelder gegen Bayer und Crompton verhängt.

  Juve Plus Keine Millionenentschädigung

Die ehemaligen Vorstände der Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) haften der Bank gegenüber nicht für Verluste aus Zinsderivatgeschäften. Das hat das Landgericht Frankfurt Ende Januar entschieden. Die AHBR hatte gegenüber den ehemaligen Vorständen, für die eine Haftpflichtversicherung für Führungskräfte abgeschlossen worden war, 250 Millionen Schadensersatz geltend gemacht. Zudem hatte die Bank eine Feststellungsklage mit einem Streitwert von 800 Millionen Euro erhoben zur Abgeltung möglicher Verluste aus laufenden Geschäften. Es ging insbesondere um Hilfsgeschäfte, die zum Ausgleich für Zinsverluste aus den Hypothekengeschäften getätigt worden waren.

  Juve Plus SMP-Pleite

Die multidisziplinäre Kanzlei Rödl & Partner muss keinen Schadensersatz an die durch den Finanzdienstleister SMP ("Sparen mit Plan") geschädigten Anleger zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof im Dezember auf eine Klage von Anlegern entschieden.

  Juve Plus Patentstreit

Einen vorläufigen Rückschlag hat InPro Licensing S.à r.l. bei dem Versuch erlitten, den BlackBerry-Hersteller Research In Motion (RIM) und T-Mobile wegen Patentverletzung zur Lizenznahme zu zwingen. Das Bundespatentgericht in München gab Ende Januar zwei Nichtigkeitsklagen von RIM und der Deutschen Telekom AG gegen das europäische Klagepatent von InPro statt. Nur wenige Tage später erklärte auch der britische Highcourt den englischen Teil des Patents für nichtig. Beide Gerichte sind der Auffassung, das InPro-Patent sei zu Unrecht erteilt worden. Damit sind die Aussichten für die luxemburgische Verwertungsgesellschaft InPro vorerst gesunken, dass der größte deutsche Mobilfunkbetreiber wegen Patentverletzung verurteilt wird.

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Die Oberulmer Cartondruck AG hat keinen Anspruch auf die Erstattung von 1,5 Millionen Euro durch die Europäische Union. Der EuGH hat eine dementsprechende Schadensersatzklage des Unternehmens zurückgewiesen. Hintergrund ist ein Streit um die Gültigkeit der EU-Bananenmarktverordnung und die Wirkung von WTO-Entscheidungen auf EU-Recht: Ein WTO-Entscheidungsgremium hatte zuvor die europäische Bananenmarktverordnung als völkerrechtswidrig angesehen und daraufhin den USA gestattet, aufgrund dessen Strafzölle gegen europäische Unternehmen zu verhängen.

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Der Klinikärzteverband Marburger Bund hat eine Friedenspflicht und darf nicht zum Streik aufrufen, da der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) für seine tarifgebundenen Mitglieder weiterhin Anwendung findet. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf eine sofortige Beschwerde des Klinkums Köln, vertreten durch den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), beschlossen. Das Gericht hat offen gelassen, ob der zwischen Verdi und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) geschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) den BAT verdrängt.

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Internetprovider sind nicht zur Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet, auch wenn ihre Kunden den Internetzugang zum Austausch von urheberrechtsgeschützten Daten in P2P-Netzwerken benutzen. Damit handelte die Schweizer Firma Logistep rechtswidrig, als sie den Provider Versatel mittels massenhaft versandter E-Mails dazu aufforderte, Verbindungsdaten von entsprechenden Internetnutzern zu speichern. Dies hat das Landgericht Flensburg Ende 2005 entschieden.

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Der ehemalige Wuppertaler CDU-Chef und Oberbürgermeister-Kandidat Josef Richter ist vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden. Dies entschied das Landgericht in Wuppertal. Richter war vorgeworfen worden, vom Bauunternehmer Uwe Clees eine so genannte "Einflussspende" in Höhe von 125.000 Deutsche Mark eingeworben zu haben. Damit sollte er gegen das Parteiengesetz verstoßen und seine Partei dem Risiko einer Strafzahlung ausgesetzt haben. Das Landgericht sah diesen Vorwurf nach Vernehmung des einzigen Belastungszeugen Clees als nicht erwiesen an.

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Die beiden Manager des Stahlriesen Balli, Vahid und Hassan Alaghband, wurden im Prozess um die Übernahme von Klöckner & Co. (KlöCo) zu Bewährungsstrafen und Geldauflagen in Millionenhöhe verurteilt. Dies entschied das Duisburger Landgericht am 12. Dezember, nachdem die beiden Brüder zuvor Geständnisse abgelegt hatten. Sie wurden wegen Anstiftung zur Untreue, beziehungsweise wegen Untreue verurteilt, da sie vor rund vier Jahren den Erwerb teilweise durch Geld von Klöckner finanzierten. Damit ist die strafrechtliche Seite des seit Jahren schwelenden Konflikts um die Übernahme der Stahlhandelsfirma durch die britische Balli-Gruppe weitgehend erledigt.

  Juve Plus Mit einem Anruf 5.218.000 Euro gespart

Bereits seit mehreren Jahren vertraut die 01051 Telecom GmbH Marc Schütze, Partner in der auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Kanzlei Piepenbrock & Schuster. Aktuell vertritt der 37-Jährige den Festnetzanbieter gleich in mehreren für den Telekommunikationsmarkt wichtigen Verfahren. Zuletzt konnte er für das Unternehmen einen wirtschaftlich bedeutenden Erfolg verbuchen: Vor dem Verwaltungsgericht Köln boxte er einen Rückerstattungsanspruch von rund 5,2 Millionen Euro für zuviel gezahlte Beiträge gegenüber der Deutschen Telekom AG durch.