Verfahren

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Der Flughafen Berlin-Tegel wird ein halbes Jahr nach Eröffnung des neuen Großflughafens Berlin-Brandenburg-International (BBI) in Schönefeld seinen Betrieb einstellen. Das Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgericht hat die geplante Schließung des City-Flughafens für rechtmäßig erklärt. Die Airlines Germania, Air Berlin, dba und zwei Hapag Lloyd-Töchter hatten gegen das Land Berlin geklagt, das die luftrechtliche Genehmigung Tegels widerrufen hatte.

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Ein Konzern muss für die Bildung eines Konzernbetriebsrats faktische Leitungsmacht gegenüber seinen deutschen Töchtern haben. Dies ist nicht der Fall, wenn die Töchter von der britischen Konzernmutter gelenkt werden, und dies mit Beherrschungsverträgen belegt ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) beschlossen.

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Die Universität Hamburg kann wie geplant ihren Bereederungsauftrag für das Forschungsschiff Meteor vergeben. Das Auftragsvolumen beträgt rund 40 Millionen Euro. Die beiden Reedereien BMS Baltic Marine Service GmbH und die RF Forschungsschifffahrt GmbH hatten Nachprüfungsverfahren angestrengt, weil die beiden Tochterfirmen der Linnhoff Schifffahrt GmbH & Co. KG von der Vergabestelle wegen unzulässiger Absprachen ausgeschlossen worden waren.

  Juve Plus Verbot der Springer-Fusion

Das Bundeskartellamt hat dem Axel Springer Verlag die geplante Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat1 verboten. Die Behörde begründete ihr Veto damit, dass durch den Zusammenschluss auf dem Zeitungs- und Fernsehmarkt eine kartellrechtlich nicht genehmigungsfähige Marktmacht entstünde. Die von Springer angebotenen Zugeständnisse seien kartellrechtlich nicht ausreichend oder nicht akzeptabel gewesen, sagte Dr. Ulf Böge, Präsident des Kartellamts. Akzeptiert hätte das Kartellamt den Verkauf von ProSieben, den Springer während des Verfahrens zunächst angeboten und dann wieder zurückgezogen hatte.

  Juve Plus Schadensersatz für Kirch

Die Deutsche Bank und ihr ehemaliger Vorstandsvorsitzender Dr. Rolf Breuer sind Leo Kirch grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof am vergangenen Dienstag. Im Ergebnis hat die Bank dennoch den Prozess zu zwei Dritteln gewonnen.

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"Skandalös", "rechtsmissbräuchlich", "ein abgekartetes Spiel": Das arbeitsrechliche Verfahren Mangold gegen

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Das Volksbegehren gegen die Milliarden-Stützung der Bankgesellschaft Berlin durch das Land ist unzulässig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Berlin Ende November entschieden. Es war das erste Mal, dass sich ein Gericht mit der Frage auseinandersetzen musste, wo die Grenze zwischen Volksgesetzgebung und Haushaltsautonomie eines Landesparlaments verläuft. Im Jahr 2002 hatte das Berliner Abgeordnetenhaus den Senat per Gesetz ermächtigt, der ins Trudeln geratenen Bankgesellschaft bis zu 21,6 Milliarden Euro Landesgarantien zu gewähren. Die "Initiative Berliner Bankenskandal" versuchte, die Aufhebung dieses Gesetzes zu erreichen. Der Senat wies einen Antrag auf ein entsprechendes Volksbegehren Anfang 2004 zurück. Diese Entscheidung, so der Gerichtshof jetzt, sei nicht zu beanstanden gewesen. Das Volksbegehren sei eines zum Landeshaushalt und damit unzulässig. Vertreter Initiative

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Wettbewerbern kommt kein subjektives Recht auf die Untersagung einer Fusion zu. Dies entschied das OLG Düsseldorf und wies damit einen Antrag des Baustoffherstellers Eurovia unter Hinweis auf die aktuelle Kartellrechtsnovelle zurück. Das Unternehmen hatte gegen die Freigabe des Erwerbs einiger Baustoff-Töchter der Dr. Schmidt-Gruppe durch die Konkurrentin Werhahn Rechtsmittel eingelegt. Da das Closing bereits erfolgt war, hatte Eurovia per Eilantrag außerdem versucht, eine aufschiebende Wirkung des Rechtsmittelverfahrens für die Umsetzung der Fusionen feststellen zu lassen. Vertreter Eurovia (Antragstellerin)

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Fußballvereine dürfen von Radiosendern Gebühren für die Live-Übertragungen aus ihren Stadien verlangen. Dies entschied der BGH Anfang November. Der Kartellsenat wies eine Klage von Radio Hamburg ab und bestätigte die Vorinstanzen. Radio Hamburg wollte gegen die Deutsche Fußball Liga (DFL) und den Hamburger Sportverein (HSV) sowie den FC St. Pauli einen Anspruch auf kostenlose Radioreportagen aus den Stadien der beiden Clubs erstreiten. In dem vier Jahre dauernden Rechtsstreit hatte der Sender stellvertretend für den privaten Rundfunk geklagt.

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Die Volkswagen AG muss 915.000 Euro an den Insolvenzverwalter der Gesellschaft für Fahrzeugtechnik mbH (GfF) zahlen. Der Autokonzern hatte die GfF bei der Vergabe von Aufträgen für Dauertests von Fahrzeugen nicht berücksichtigt und verstieß damit gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot. Dies entschied das Landgericht Hannover Ende September. Die GfF hatte für den Autohersteller seit 1996 die so genannten Kundenbeurteilungsfahrten durchgeführt und erhielt ab 2001 keine Aufträge mehr. Daraufhin musste die GfF 2002 Insolvenz anmelden, denn die Dauertests waren ihr wesentliches Geschäftsfeld. Aufgrund eines mit VW bestehenden Rahmenvertrages war es dem Unternehmen zudem untersagt, für andere Automobilhersteller tätig zu werden. Für die zwischen Kfz-Herstellern und ihren Zulieferern sowie Dienstleistern üblichen Rahmenverträge besitzt das Urteil eine grundsätzliche Bedeutung. VW hat Berufung eingelegt. Vertreter Insolvenzverwalter der GfF

  Juve Plus Auf ein Neues

Der Prozess um Millionenzahlungen an frühere Manager des Mannesmann-Konzerns wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat gestern die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts aufgehoben und den Fall rund um die Prämienzahlungen bei der Mannesmann-Übernahme zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.