Verfahren

  Juve Plus KarstadtQuelle

Fünf ehemalige Spitzenmanager von KarstadtQuelle, darunter der Ex-Konzernchef Walter Deuss, haben Klage gegen den Handelskonzern eingereicht. Vier von ihnen, Ex-Quelle-Chef Reinhard Koep sowie die früheren Karstadt-Vorstände Heinz Plagge, Jürgen Krüger und Karl-Heinz Schmidt, wehren sich gegen die Kündigung ihrer Dienstwagen. Sie waren bereits im Januar zur Rückgabe aufgefordert worden und hatten die Wagen schließlich im Juni unter Vorbehalt zurückgegeben.

  Juve Plus Vorerst keine Eingliederung von T-Online

Die angestrebte Wiedereingliederung von T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom AG ist vorläufig vom Tisch. Das Landgericht Darmstadt hat am Dienstag den Freigabeantrag von T-Online zurückgewiesen. Die seit 2000 börsennotierten Online-Tochter der Deutschen Telekom wollte damit die geplante Verschmelzung schon vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Anfechtungsklagen von Aktionären erreichen.

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Es sollte ein einfacher Unternehmenszusammenschluss werden – und endete für zwei beteiligte Anwälte mit einem Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts.

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Die Düsseldorfer Polizei darf mit ihrem Wunschkandidaten Bender City GmbH Kraftfahrzeuge abschleppen. Dies ist die Folge einer Entscheidung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Nachprüfungsverfahren. Die Bieter Abschlepp-Service Adena und Abschleppdienst Deppe GmbH sowie DAB GmbH waren vom Düsseldorfer Polizeipräsidium von der Vergabe ausgeschlossen worden. Die ersten beiden stellten eine Nachprüfungsantrag. Dem Ausschluss vorangegangen war eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Die Richter wiesen den Antrag insbesondere deshalb zurück, weil ihrer Ansicht nach die ausgeschlossenen Bieter Preisabsprachen getroffen hatten. Berater und Vertreter NRW/Polizeipräsidium Düsseldorf

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Ein Unternehmen darf bei identischen Waren oder Dienstleistungen einen markenrechtlich geschützten Begriff eines anderen Unternehmens nicht einfach mit dem eigenen Firmennamen kombinieren. Dies hat der EuGH Anfang Oktober entschieden. Geklagt hatte die als Aldi-Hersteller bekannt gewordene Medion AG gegen den französischen Wettbewerber Thomson Multimedia Sales Germany & Austria GmbH. Thomson hatte die Marke 'Life', die Medion seit 1998 in Deutschland für Geräte der Unterhaltungselektronik eingetragen hat, in dem zusammengesetzten Zeichen 'Thomson Life' für eine ganze Produktreihe benutzt. Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage aus dem Jahr 2002 abgewiesen hatte, verwies sie das Oberlandesgericht Düsseldorf im Februar 2004 durch ein Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH. Die obersten europäischen Richter widerlegen teilweise die so genannte 'Prägetheorie' des BGH, nach der eine neue Marke durch die Wortverbindung eines begehrten Begriffes mit dem eigenen eingeführten Unternehmensnamen entstehen würde. (CA)

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Das OLG Naumburg hat Vergabevorschriften des Bundesverkehrsministeriums (BMVBW) als rechtswidrig erkannt. Nach einem Erlass des BMVBW müssen alle Unternehmen am Beginn des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden, die einzelne Teilleistungen zu deutlich niedrigeren oder höheren Preisen anbieten als der Durchschnitt der anderen Bieter, es sei denn die Bieter könnten ihre Preisgestaltung zur vollständigen Zufriedenheit der Vergabestelle erläutern. Das Ministerium wollte sich auf diese Weise vor rechtswidrigen Mischkalkulationen schützen. Laut OLG kann dieser Ausschluss jedoch nicht auf bloßen Verdacht hin geschehen, sondern die Beweispflicht liegt auf Seiten der Vergabestelle. Es sei zudem Sache des Bieters, wie er Teilleistungen kalkuliere. Der Anlass war ein Vergabestreit zwischen der Heilit Wörner Bau GmbH und der bundeseigenen Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Es ging um ausgeschriebene Arbeiten für die BAB 38. Das Bauunternehmen hatte das preisgünstigste Angebot abgegeben. In der Ausschreibung war der Preis als maßgebliches Vergabekriterium ausgewiesen worden. Die DEGES hatte jedoch Heilit Wörner aufgrund des BMVBW-Rundschreibens Straßenbau NR. 25/2004 ausgeschlossen. Vertreter Heilit Wörner Bau

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Die niederländische Verlagsgruppe Wolters Kluwer hat sich nach mehrjährigem Rechtsstreit am OLG München gegen einen Münchner Vermieter durchgesetzt. Die Eigentümerin einer Immobilie am Starnberger See, die Familie Konsulin Schulz, wendete sich gegen die vorzeitige Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages durch den Verlag R.S. Schulz GmbH, einer Tochter von Wolters Kluwer. Sie verlangte die Fortzahlung der Miete in hoher einstelliger Millionensumme bis zum Vertragsende. Der BGH nahm die Revision der Familie Konsulin Schulz nicht an, so dass das OLG-Urteil nun rechtskräftig wurde. Vertreter Wolters Kluwer

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Das kartellrechtliche Verfahren gegen zwölf hessische Gasversorger wegen angeblich missbräuchlich überhöhter Gaspreise ist eingestellt worden. Ende Juni hatte das hessische Landeskartellamt entsprechende Ermittlungen eingeleitet und Preisabschläge gefordert. Betroffen waren der Frankfurter Gasversorger Mainova sowie die Stadtwerke Hanau, Haiger, Herborn, Friedberg, Gasversorgung Main-Kinzig, Gasversorgung Rüsselsheim, Energieversorgung Butzbach, Enwag Energie- und Wassergesellschaft Wetzlar, Gasversorgung Lahn-Dill, Gaswerksverband Rheingau AG und ESWE Versorgungs AG. Vertreter Mainova; Stadtwerke Hanau, Haiger und Herborn; Gasversorgung Main-Kinzig und Rüsselsheim

  Juve Plus Wal-Mart-Ethikregeln

Die Ethikrichtlinie von Wal-Mart verstößt beim Passus über Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz gegen das Grundgesetz und ist daher nicht mitbestimmungspflichtig. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) am Montag beschlossen. Der Gesamtbetriebsrat hatte die Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte geltend gemacht. Diese seien weder bei Erlass der weltweiten Ethikrichtlinie des amerikanischen Einzelhändlers noch bei der in diesem Kontext eingerichteten Telefonanlage für die Meldung von Verstößen gegen die Richtlinie beachtet worden.

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Als erste deutsche Stadt kann Hagen kann wie geplant die öffentliche Straßenbeleuchtung im Rahmen eines PPP-Modells privatisieren. Die Nachprüfungsanträge der unterlegenen Bieter

  Juve Plus Niederlagen für Nowotny und seine Berater

Die Provisionsvereinbarung zwischen der Beraterfirma des Fußballbundesliga-Profis Jens Nowotny und seinem Klub Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH ist nichtig oder jedenfalls nicht mehr wirksam.Das hat das Landgericht Köln entschieden.