Verfahren

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Filmverleiher müssen von Kinobetreibern auch an den Einnahmen beteiligt werden, die Kinos durch so genannte

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Zuschüsse eines kommunalen Auftraggebers an ein privates Verkehrsunternehmen müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Dies entschied kürzlich das Oberlandesgericht Karlsruhe. Im konkreten Fall hatte die Busse & Bahnen Kurpfalz GmbH (BBK) gegen den Landkreis Rhein-Neckar ein Nachprüfungsverfahren angestrengt. Laut BBK hätten Zuschüsse des Landkreises an die beauftragte MVV OEG AG europaweit ausgeschrieben werden müssen, denn die Gelder hätten der Leistungsbeschaffung gedient. Dieser Ansicht folgten die Karlsruher Richter nicht.

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Der bislang größte und am stärksten angefochtene Squeeze-out in Deutschland ist im Juli erfolgreich abgeschlossen worden. In dem seit Monaten blockierten Verfahren gegen die Restaktionäre der Hoechst AG wurden alle Anfechtungsklagen überraschend bereits am ersten Verhandlungstag per Vergleich erledigt. Insgesamt waren 34 Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss zum Squeeze-out vom Dezember 2004 am Landgericht Frankfurt eingegangen. Der französische Pharmakonzern Sanofi-Aventis wird nun als neuer Alleinaktionär die nicht mehr operativ tätige Hoechst von der Börse nehmen und umstrukturieren. Deren Aktionäre hatten ungeachtet der Zerschlagung des Konzerns seit Ende der 1990er Jahre und der Fusion mit Rhône-Poulenc zu Aventis 1999 an ihren Aktien festgehalten. Berater Sanofi-Aventis

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Die beiden Gesellschafter der Münchner Wacker-Chemie AG haben jahrelange Rechtsstreitigkeiten durch Vergleich beendet. Demnach übernimmt die bislang zu 51 Prozent an Wacker-Chemie beteiligte Dr. Alexander Wacker Familiengesellschaft von der Hoechst AG weitere 4,7 Prozent. Die Wacker-Familie hatte ursprünglich bereits 2002 alle Anteile an Wacker-Chemie von Hoechst-Nachfolger Aventis übernehmen wollen. Offen ist, wie Hoechst mit den nun verbleibenden 44,3 Prozent verfahren wird. Das ehemalige Pharmaunternehmen war bereits 1998 mit Rhône-Poulenc zu Aventis fusioniert und ist seitdem nicht mehr operativ tätig. Vertreter Wacker Familiengesellschaft

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Das Landgericht München hat eine Klage der TEC PMC gegen die MoTo Objekt Campeon auf Zahlung von 11 Millionen Euro abgewiesen. TEC hatte Planungsleistungen für das Campeon, die künftige Firmenzentrale von Infineon, erbracht. MoTo kündigte den Vertrag mit TEC im April 2004 fristlos. TEC setzte sich gerichtlich gegen die Kündigung zur Wehr und erweiterte die Klage später auf Zahlung. Vertreter TEC

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Der im August 2004 beschlossene Squeeze-out bei der Wedeco AG ist in einem gerichtlichen Freigabeverfahren per Eilentscheidung des OLG Düsseldorf gebilligt worden. Mehrere Minderheitsaktionäre hatten Anfechtungs- oder Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen den Beschluss erhoben. Mit der gerichtlichen Freigabe entfiel die Handelsregistersperre, und der Squeeze-out konnte zum 1. Juli wirksam werden. Hauptaktionärin ITT Industries German Holding GmbH hatte Wedeco 2003 übernommen und hielt seitdem 95,33 Prozent der Anteile. Vertreter ITT

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Das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit steht nicht hinter den Organisationskompetenzen der Landesmedienanstalten zurück. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VerfGH) entschieden und damit einer Klage von RTL München Live gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) stattgegeben. Der TV-Sender hatte gegen eine von der Behörde angeordnete Zwangsfusion mit dem mittlerweile insolventen Lokalsender TV.München geklagt und sich gegen Maßnahmen wie etwa die Abschaltung von RTL München Live zur Wehr gesetzt. Bedeutung besitzt das Urteil auch für eine Vielzahl anhängiger Verfahren, in denen Landesmedienanstalten für sich vorrangige Organisationsrechte gegenüber Rundfunk- und Hörfunkveranstaltern in Anspruch nehmen. Vertreter RTL München Live

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Eine 1,1 Millionen Euro Schadensersatzklage des amerikanischen Stardirigenten James Conlon gegen die Stadt Köln ist abgewiesen worden. Conlon, der von 1990 bis 2003 Generalmusikdirektor in Köln war, hatte sich auf erhebliche steuerliche Nachteile berufen, die er aufgrund seines Hauptwohnsitzes in Köln erfahren habe und zu dem ihn die Stadt gedrängt habe. Die Stadt Köln habe ihm zudem garantiert, dass er als "Steuerausländer" lediglich eine Steuerpauschale in Höhe von 15 Prozent zu leisten habe. Das Kölner Finanzamt stufte den Dirigenten hingegen nach einer Änderung der Steuergesetzgebung als "Steuerinländer" ein und führte 1998 eine rückwirkende Veranlagung für eine unbeschränkte Einkommenssteuer durch. Der Künstler hatte daraufhin 655.000 Euro Steuernachzahlung, 63.000 Euro Zinsen und 341.000 Euro Steuerberatungskosten sowie 73.000 Euro für juristische Beratung geltend gemacht. Das Landgericht Köln verwies jedoch in der Begründung darauf, dass jeder selbst dafür verantwortlich sei, dass er die Voraussetzungen als "Steuerausländer" erfülle. Sein Anwalt will in Berufung gehen. Vertreter James Conlon

  Juve Plus Nach dem Vioxx-Urteil in den USA

Am 19. August hat eine texanische Jury das erste Urteil gegen den Pharmakonzern Merck gesprochen. Sie war der Meinung, der Konzern trage eine Mitschuld am Tod eines Texaners, der mehrere Monate lang das Merck-Arthritismittel Vioxx eingenommen hatte und gestorben war.Im September vergangenen Jahres hatte Merck zwar das Medikament vom Markt genommen, kündigte im aktuellen Fall jedoch Berufung an.

  Juve Plus Mit weltlichen Mitteln gegen den Staatsanwalt

Vor wenigen Tagen hat die Kölner Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma eröffnet. Dem Stadtoberhaupt wird Untreue vorgeworfen, der CDU-Politiker soll sich aber nicht persönlich bereichert haben.