Verfahren

  Juve Plus Trikotstreit

Im Schadensersatz-Prozess des Sportartikelherstellers Puma gegen den Weltfußballverband Fifa lässt das Landgericht Nürnberg die Beteiligten weiter im Unklaren: Die dritte Zivilkammer unter Leitung des neuen Vorsitzenden Richters Horst Rottmann hat gestern - anders als geplant - keine Entscheidung verkündet.Rottmann hat vielmehr beschlossen, eine weitere mündliche Verhandlung anzusetzen, um kartellrechtliche Probleme zu erörtern. Der Termin steht noch nicht fest.

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Lehman Brothers International (Europe) muss keinen Schadensersatz an frühere Aktionäre der Schneider Technologies AG zahlen. Dies hat das OLG Frankfurt entscheiden und damit der Vorinstanz entsprochen. Der traditionsreiche Elektrohersteller, 1889 als Schneider Rundfunkwerke gegründet, hatte Ende Januar 2002 Insolvenz angemeldet. Bei der letzten Kapitalerhöhung im April 2000 hatten das Unternehmen noch über eine Million Aktien zu 40 Euro verkauft. Den Verkaufsprospekt hatte die Investmentbank Lehman Brothers zusammen mit der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) herausgegeben.

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Die Stiftung Warentest darf die Gesichtscreme 'Uschi Glas hautnah' weiterhin als "mangelhaft" bezeichnen. Dies entschied die Pressekammer des Landgerichts Berlin im April und wies damit eine Klage des Creme-Herstellers 4S Marketing GmbH zurück. Die Glas-Creme, die ausschließlich über den TV-Sender Homeshopping Europe seit 2001 vertrieben wird, war von den Testern der Stiftung Warentest im Aprilheft 2004 bewertet worden. Laut Angaben der Stiftung hätten mehrere Probandinnen den Test wegen massiver Hautreaktionen abgebrochen.

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Die unter dem Namen 'Nike' erhältlichen Kosmetika dürfen nicht weiter in Deutschland vertrieben werden. Der Vertrieb dieser Produkte aus dem Haus der beiden spanischen Unternehmen Campomar SL und Nike Cosmetics SA verletzen die Markenrechte des US-amerikanischen Sportartikelkonzerns Nike. Dies entschied im März der BGH und wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Spanier zurück. Die Richter in Karlsruhe bestätigten damit die vorangegangenen Entscheidungen des LG und des OLG Hamburg. Campomar ist zwar bereits seit 1984 Inhaberin der für Kosmetika international registrierten Wortmarke Nike.

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Ein Unternehmen darf nicht zeitlich unbegrenzt mit einer Auszeichnung werben. Dies hat das Landgericht Frankfurt im März in einem Beschlussverfügungsverfahren des Mannheimer Healthcare-Dienstleisters Innovex GmbH gegen ihren Konkurrenten Pharmexx GmbH entschieden. Pharmexx war 2003 mit dem Titel "Entrepreneur des Jahres" ausgezeichnet worden und hatte noch 2005 ohne Jahresangabe damit geworben. Dies ist jedoch nur maximal bis ins Folgejahr der Auszeichnung zulässig, so die Richter in Frankfurt.

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Schon seit vier Jahren bearbeitet Freshfields die Grüne Gentechnik. Nun steht das neue Gentechnikgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand - und die Beharrlichkeit der Kanzlei trägt Früchte.Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat Stellung bezogen: für eine gentechnikfreie Landwirtschaft und die Wahlfreiheit der Verbraucher.

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Die Träger des Flughafenausbaus Berlin-Schönefeld dürfen vorläufig nicht mit ihren baulichen Maßnahmen auf dem Airport-Gelände beginnen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Mitte April entschieden und damit den Eilanträgen mehrerer Anwohner weitgehend stattgegeben. Diese hatten sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Flughafenausbau gewandt. Der Entscheidung zufolge dürfen die Vorhabenträger nun vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht mit den Baumaßnahmen beginnen. Ausgenommen sind vorbereitende Tätigkeiten, womit die Bauvorbereitungen bis 2006 fast uneingeschränkt weitergehen können.

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Die Förderung des österreichischen Faserherstellers Lenzing in Höhe von 60 Millionen Euro ist beihilferechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Europäische Gericht erster Instanz entschieden und damit eine Konkurrentenklage des spanischen Wettbewerbers Sniace abgewiesen. Vor sechs Jahren hatte Lenzing, das die neue Faserart Tencel aus Naturzellulose produziert, selbst eine Beihilfeentscheidung zugunsten von Sniace erfolgreich gerichtlich angegriffen.

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Nur ein unterlegener Bieter kann mittels eines Nachprüfungsverfahrens auf Nichtigkeit einer Vergabe klagen. Dies entschied kürzlich der BGH. Im konkreten Fall ging es um einen Lieferauftrag für Notebooks. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Auftrag an die Intertronic Computerhandels GmbH vergeben. Der Computerhändler erfüllte den Auftrag jedoch nicht, da das entsprechende Notebook nicht mehr hergestellt wurde. Außerdem habe das Land, so Intertronic, den unterlegenen Bietern eine fehlerhafte Information erteilt, weshalb die Vergabe nichtig sei.

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Die Anstatt Schienenfahrzeuge GmbH durfte spezielle Radkränze zur Ausbesserung mehrteiliger Räder für Straßenbahnen an die Magdeburger Verkehrsbetriebe liefern, obwohl die Original-Räder patentgeschützt waren. Dies hat das OLG Dresden entschieden und damit ein Urteil der Vorinstanz aufgehoben. Die Richter waren der Ansicht, dass die Lieferung durch Anstatt eine patentrechtlich erlaubte Reparatur und keine rechtswidrige Neuherstellung der Kränze gewesen sei.

  Juve Plus Kaum Geld für Ex-Mannesmann-Chef

Das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Mannesmann-Chef Dr. Klaus Esser war rechtmäßig. Dies entschied das OLG Düsseldorf vor einer Woche. Die Richter bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des LG Düsseldorf und wiesen die durch Esser und durch das Land Nordrhein-Westfalen eingelegten Berufungen zurück.