Verfahren

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Im Verfahren um die Entlassung des ehemaligen Geschäftsführers der Grönemeyer-Gruppe Dr. Karsten Niehus haben sich die Parteien mit einem Vergleich getrennt. Zu Differenzen war es im vergangenen Sommer gekommen, als dem Manager wegen angeblichen Fehlverhaltens fristlos gekündigt worden war. In zwei Verfahren vor dem Landgericht Bochum stritten sich Niehus und die Grönemeyer-Gruppe dabei nicht nur um etwa 410.000 Euro ausstehendes Gehalt, sondern vor allem um die Gesellschafteranteile von Niehus an der Grönemeyer Holding, der Führungsgesellschaft der Unternehmensgruppe. Diese werden nun von Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer übernommen. Vertreter Grönemeyer-Gruppe

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Die Hapag Lloyd AG erhält eine Entschädigung für Ihren ehemaligen Berliner Firmensitz 'Unter den Linden'. Darauf haben sich das Transportunternehmen und das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BAROV) in einem Vergleich geeinigt.

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Die Assa Abloy Holding GmbH hat ihren Vergleich mit den Minderheitsaktionären der Ikon GmbH Präzisionstechnik (vormals Ikon AG Präzisionstechnik) abgeschlossen. Durch den Vergleich vor dem Landgericht Berlin wurde die Barabfindung für den Ausschluss der Minderheitsaktionäre endgültig festgelegt. Das anhängige Spruchstellenverfahren ist damit beendet. Vertreter Assa Abloy

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Im Streit um die Genehmigung des Verkehrsflughafens Lahr kann die Betreiberin, die Black Forest Airport Lahr (BFAL) GmbH, weiter hoffen. Ende Februar entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Regierungspräsidium Freiburg und damit gegen das Bundesland: Der VGH erklärte den Präsidiumsbescheid, mit dem die Genehmigung abgelehnt worden war, für rechtswidrig. Das Präsidium wurde verpflichtet, die BFAL erneut zu bescheiden. Das Regierungspräsidiums habe die Belange der Klägerin, der umliegenden Kommunen wie der Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem dürfte eine Bedarfsprüfung nicht mit dem Ziel vorgenommen werden, bestehende Flughäfen vor Konkurrenz zu schützen, erklärte das Gericht. Zwar besteht in Söllingen bereits ein Verkehrsflughafen. Die BFAL hatte jedoch Ende 2002 den Antrag gestellt, auf dem ehemaligen Militärflughafen Lahr einen Verkehrsflughafen zu betreiben. Im August 2004 hatte das Präsidium dies abgelehnt mit der Begründung, es bestehe kein Bedarf für einen weiteren Verkehrsflughafen. Interesse an dem Projekt hat auch die Beigeladene, der Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr. Sie erhofft sich, von ihr erschlossenes Gebiet im Umfeld des Flughafens veräußern zu können. Vertreter BFAL

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Die Heckler & Koch GmbH hat im Februar den Vergabestreit um eine Pistolenlieferung an das Land NRW verloren. Letztinstanzlich wies das OLG Düsseldorf die Beschwerde des Waffenproduzenten zurück, der sich um den Auftrag, mehr als 40.000 Dienstwaffen an die Landes-Polizei zu liefern, bemüht hatte. NRW hatte den Auftrag an die Carl Walther GmbH vergeben. H&K führte zwar erfolgreich an, dass Walther zwei ihrer Patente verletzt habe. Das Gericht billigte H&K einen Unterlassungsanspruch dennoch nicht zu. Aus Sicht des Vergabesenats müssen nämlich die angeführten Patente dieses Unternehmens sehr wahrscheinlich widerrufen werden, da sie keine eigene erfinderische Leistung beinhalten würden. Das Verfahren zeigt wie hart der Wettbewerb auch in der Waffenbranche geworden ist. Bislang mieden die Unternehmen es, sich öffentlich zu streiten. Vertreter NRW

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Zwei Geflügelimporteure müssen nach Aufklärung eines Irrtums über die Notwendigkeit von Einfuhrlizenzen nicht nachträglich Abgaben zahlen. Dies hat der EuGH entschieden. Danach durften die Frankfurter Peter Biegi Nahrungsmittel GmbH und die Commonfood Handelsgesellschaft aus Langen auf die ursprüngliche Auskunft des Bundesfinanzministeriums vertrauen. Das Gericht hatte ein anderslautendes Urteil des EuG aufgehoben und sich außerdem - was ungewöhnlich ist - nicht den Empfehlungen des Generalanwalts angeschlossen. Vertreter Biegi und Commonfood

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Das Verwaltungsgericht Koblenz wirbelt mit einer Entscheidung von Anfang Februar den Markt für Rüstungsgüter durcheinander: Laut Beschluss kann verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz bei der Vergabe harter Rüstungsaufträge möglich sein. Bislang mussten nicht zum Zuge gekommene Bieter eine aus ihrer Sicht unrechtmäßige Vergabe hinnehmen, da das Vergaberecht bei harten Rüstungsgütern wie Panzern oder Raketen kein Recht auf Nachprüfung vorsieht. Im konkreten Fall ging es um die Beschaffung von Lenkwaffen für die Bundesmarine. Die norwegische Kongsberg Defence and Aerospace ging gegen den Zuschlag des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) an die Saab Bofors Dynamics AB vor. Die Koblenzer Richter erklärten den Gang vor das Verwaltungsgericht für zulässig, weil diese Vergabe die Sicherstellung der Landesverteidigung verfolge, also eine genuin hoheitliche Aufgabe sei. Außerdem gewährten sie Kongsberg vorläufigen Rechtsschutz, indem sie dem BWB den Vertragsschluss mit Saab Bofors untersagten. Außerdem erklärten sie für rechtens, dass Kongsberg Einsicht in die Vergabeakten nehmen darf. Bislang kannte dieser Markt eine solche Transparenz nicht. Sein Volumen wird von Insidern auf etwa 30 Milliarden Euro jährlich geschätzt. In der Begründung ihrer Entscheidung tadelten die Richter in ungewöhnlich deutlicher Form das BWB. Sie kritisierten, dass "die Antragsgegnerin sich in einem der Kammer noch nicht vorgekommenen Ausmaß weigert, am Verfahren mitzuwirken" wie dies von einer "das Verfahren und das Prozessverhalten steuernden obersten Bundesbehörde erwartet werden kann". Vertreter Kongsberg

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Die Blutbank Ruhr Plasma Zentrum Bochum GmbH darf nicht mehr in Anzeigen mit einer Bezahlung für Blutspenden werben. Eine entsprechende Unterlassungserklärung hatte die Blutspende-GmbH Anfang März in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamm abgegeben. Geklagt hatte der gemeinnützige DRK-Blutspendedienst West. Dieser bezahlt seine Blutspender nicht und hielt die Werbung der kommerziellen Blutbank, die im November in einer kostenlosen Zeitung mit einer Aufwandsentschädigung von 15 Euro je Blutspende geworben hatte, für wettbewerbswidrig. Bereits im Dezember hatte das DRK vor dem LG Bochum eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirken können und war nun auch in der zweiten Instanz erfolgreich. Das inzwischen in Kraft getretene Heilmittelwerbegesetz verbietet ohnehin die Werbung für Blutspenden mit Bezahlung. Die Richter in Hamm argumentierten darüber hinaus, dass die angegriffene Werbung rechtswidrig war, weil die Bezahlung selbst in der Höhe rechtswidrig sei. Vertreter DRK-Blutspende West

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Ex-Bundesinnenminister Manfred Kanther ist wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und zu einer Geldzahlung von 25.000 Euro verurteilt worden. Dies entschied das Landgericht Wiesbaden am vergangenen Montag nach 25 Verhandlungstagen.

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Die Insolvenzen größerer Unternehmen, also insbesondere von Personen- und Kapitalgesellschaften, gingen im vergangenen Jahr um knapp sechs Prozent gegenüber 2003 zurück. 22.424 Verfahren dieses Segments zählte das Statistische Bundesamt für 2004, teilte die Behörde Anfang März mit.

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Popstar Dieter Bohlen und die Verlagsgruppe Random House GmbH müssen kein Schmerzensgeld an Thomas Anders bezahlen. Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat im Februar eine Klage des ehemaligen Bohlen-Geschäftspartners zurückgewiesen. Anders hatte ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro gefordert, weil er sich durch Passagen in Bohlens Buch 'Hinter den Kulissen' verleumdet sah. Der 51-jährige Musiker hatte darin behauptet, sein früherer Modern-Talking-Kollege habe Gelder einer gemeinsamen Tournee in die eigene Tasche gewirtschaftet. Die Berliner Richter sahen jedoch keine Beeinträchtigung für Anders als gegeben an. Ob dieser Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegt, war zu Redaktionsschluss noch offen. (CA)