Verfahren

  Juve Plus Gillette rasiert

Die vier Klingen des von dem Nassrasur-Hersteller Wilkinson Sword produzierten Modells "Quattro" sind keine Nachahmung des Drei-Klingen-Patents "Mach 3" von Wettbewerber Gillette. Dies hat das Düsseldorfer Landgericht in einem Patentstreit zwischen den Unternehmen entschieden. Damit blieb der von Gillette vorgebrachte Vorwurf, Wilkinson verletzte sein Drei-Klingen-Patent, ohne Erfolg. Gillette prüft, ob es in Berufung geht.

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Die Bietergemeinschaft aus Max Bögl Bauunternehmung GmbH & Co. und Leonhard Weiss GmbH & Co. KG darf nun doch den Rohbau für die neue Landesmesse Stuttgart erstellen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. In erster Instanz hatte die Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg, vor der sich die unterlegenen Bieter Strabag und Moser beschwert hatten, in einem Nachprüfungsverfahren noch anders geurteilt. Nach Ansicht der Kammer genügte das Angebot des Konsortiums nicht den zuletzt vorliegenden Bestimmungen der Ausschreibung durch die Landesmesse Stuttgart GmbH & Co. KG. Sie untersagte den Zuschlag an das Konsortium und verfügte dessen Ausschluss vom Vergabeverfahren. Mit der eingelegten Beschwerde dagegen war das Konsortium nun erfolgreich. Es geht um ein Auftragsvolumen von rund 42 Millionen Euro. Berater Landesmesse

  Juve Plus Telekom-Klagen

Die Deutsche Telekom hat ihre Immobilien in unzulässiger Weise bewertet. So lautet die erste Einschätzung von Meinrad Wösthoff, dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt. Vor der 7. Kammer für Handelssachen fand vorgestern die erste Verhandlung der Zivilklagen gegen den Bonner Konzern statt.

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Die erste, einer breiten Öffentlichkeit zugängliche Amtshandlung scheint gleich ein Erfolg geworden zu sein. In praktisch allen deutschen Zeitungen war Mitte November zu lesen, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in diesem Jahr wieder leicht rückläufig ist. Dies, so heißt es überall, teilten der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen und der Verband der Insolvenzverwalter mit. Bitte welcher Verband? Ja, ein neuer Akteur ist am Himmel der Lobbyisten Deutschlands aufgegangen: Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. , vormals Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. (AID), wurde am 29. Oktober in Leipzig gegründet. Und der VID weist einen gewichtigen Unterschied zum AID auf: Auch Nichtanwälte, die mindestens fünf Jahre Erfahrung als Insolvenzverwalter von Unternehmen haben, können in den – bislang sehr exklusiven und dafür in der Vergangenheit öfter kritisierten – Club aufgenommen werden. Damit soll unterstrichen werden, dass der Beruf des Insolvenzverwalters ein eigenständiger ist. Doch rechtfertigt dies die Gründung eines Verbandes? Nein, sagt der alte und neue Vorsitzende des VID, Dr. Siegfried Beck aus der Nürnberger Kanzlei Dr. Beck & Partner. Vielmehr habe man auch schon als AID an diversen Gesetzgebungsverfahren mitgewirkt und sich auch sonst für die Belange der Verwalter in Deutschland eingesetzt. Doch sei es bislang nicht satzungsmäßig verankert gewesen, dass man sich explizit als Interessenvertretung für den Beruf versteht. Dies sei durch den VID nachgeholt worden.++++ Ein ganz anderer Verband hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet. Der Präsident des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Dieter Brucklacher, nutzte in der ‚FAZ’ die Insolvenz der Werkzeugmaschinenfabrik Kelch GmbH & Co. KG, um die aktuelle politische Diskussion um die unternehmerische und betriebliche Mitbestimmung anzuheizen. Bei Kelch hätten IG Metall und Betriebsrat das von der Geschäftsführung vorgeschlagene Sanierungskonzept einfach abgelehnt und so die Firma in die Pleite getrieben. Wäre es dagegen möglich gewesen, ein „Betriebliches Bündnis für Arbeit“ nur mit der Belegschaft zu schließen – die zu 80 Prozent für die Sanierungspläne gestimmt habe – hätte das Schlimmste verhindert werden können. Ob es genauso war, und ob eine Sanierung ohne Insolvenz besser gewesen wäre, hat den vom Amtsgericht Stuttgart eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Tibor Braun nun nicht mehr zu interessieren, sagt der. Der 43-jährige Namenspartner der Stuttgarter Drei-Mann-Kanzlei Illig, Braun, Kirschnek blickt nach vorne, auch im Sinne der 280 Kelch-Mitarbeiter. Der im Südwesten bekannte Anwalt hat die Schwächen der Firma analysiert und sich sofort auf die Suche nach potenziellen Erwerbern gemacht. Und eins sagt er dann doch zu den vorherigen Sanierungsplänen: Die unter Leitung von Ulrich Brugger (Wellensiek Grub & Partner, Stuttgart) ausgearbeiteten Konzepte, die vor allem von den Mitarbeitern Einschnitte gefordert hatten, wären sicherlich nicht schlecht für das Unternehmen gewesen. ++++

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Die deutsche Xelo AG muss dem Unterhaltungselektronikhersteller Creative Technology künftig Auskunft über die Umsätze erteilen, die Xelo mit einem bestimmten MP-3-Player-Modell erzielt. Dies entschied das Landgericht Frankfurt in einem Teil-Anerkenntnisurteil. Das Gerät verletze die Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte an dem Design eines MP-3-Spielers der Klägerin Creative aus Singapur, argumentierten die Richterinnen. Daher müsse Xelo dem Konkurrenten auch den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

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An Superlativen fehlt es nicht. Das Fusionskontrollverfahren im Übernahmepoker von Oracle und Peoplesoft lässt Anwälte schwelgen: Es sei „das längste, das die EU-Kommission je geführt hat“. Es sei „das erste, das eine echte feindliche Übernahme zulässt“, und schließlich „das erste, in dem sich die Kartellbehörden dies- und jenseits des Atlantiks im Verfahren abgestimmt hatten“.

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Wer sich selbst bereitwillig in der Öffentlichkeit ablichten lässt, muss in Kauf nehmen, dass auch ohne Einwilligung neutrale Fotos in der Presse veröffentlicht werden können. Dies hat der BGH im Oktober entschieden. Geklagt hatte Anke Strohbach, die Freundin von Bernd Tewaag, des Ex-Ehemannes der Schauspielerin Uschi Glas. In der Presse war zuvor umfangreich über die Beziehung zwischen Anke S. und Tewaag und die Krise der - inzwischen geschiedenen - Ehe Glas/Tewaag berichtet worden. Die Klägerin hatte daraufhin versucht eine erneute Veröffentlichung verschiedener Fotos zu verbieten. Die Bilder zeigten Anke S. unter anderem bei einem Spüaziergang mit Tewaag, ein anderes bei ihrer Arbeit an einem Münchner Verkaufsstand, in mehrern Fällen handelte es sich um neutrale Potraitfotos. In mehreren Unterlassungsklagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Berlin gegen den Bauer Verlag ('Das Neue') und den Burda Verlag ('Freizeit Revue' und 'Superillu') war die junge Frau zunächst erfolgreich. In den Berufungsinstanzen entschieden die Richter unterschiedlich: In Berlin erhielt man das Verbot aufrecht, in Frankfurt dagegen erlaubte man die Berichterstattung, da sich Anke S. in der Zwischenzeit öffentlich mit Tewaag hatte fotografieren lassen. Die Richter in Karlsruhe bestätigten diese Entscheidung - mit einer Ausnahme: die Paparazzi-Bilder vom Spaziergang des Paares. Diese zeigten "die Klägerin in einer privaten Situation und zudem zu einem Zeitpunkt, zu dem sie ihr Privatleben noch nicht preisgegeben hatte", erklärte der BGH in einer Pressemitteilung. Das Urteil lag bis zum Redaktionsschluss jedoch noch nicht vor. Vertreter Anke Strohbach Prinz Neidhardt Engelschall (Berlin): Dr. Dirk Dünnwald Cornelie von Gierke (Karlsruhe; BGH) Vertreter Bauer Verlag Lovells (Hamburg): Dr. Gerald Neben Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) Vertreter Burda Kanzlei Prof. Schweizer (München): Marcus Herrmann Dres. Messer & v. Mettenheim (Karlsruhe): Dr. Barbara Genius-Devime (BGH) BGH, VI. Zivilsenat Dr. Gerda Müller (Vorsitzende Richterin) Offen sind derzeit noch Verfahren in verschiedenen Instanzen gegen die Bauer-Zeitschriften 'Neue Post', 'Neue Revue', 'Das Neue Blatt' und zwei weitere gegen 'Das Neue' sowie gegen die 'Bild'-Zeitung aus dem Hause Axel Springer, die Lovells-Anwalt Neben in dieser Sache ebenfalls vertritt. Die beiden 'Das Neue'-Verfahren, in denen es um Textberichterstattung und weitere Fotos geht, sind derzeit beim BGH anhängig. Einen Termin wurde bisher noch nicht festgesetzt.

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Die Betriebskrankenkasse der Airbus Deutschland GmbH ist samt ihrer Pflegekasse zum Oktober aufgelöst worden. In einer für das Kassenwesen bedeutsamen Entscheidung wies das Hamburger Landessozialgericht den Antrag des Landesverbandes BKK Nord zurück, die sofortige Vollziehung der Auflösung, die das Bundesversicherungsamt angeordnet hatte, zu verhindern. Nach Ansicht der Hamburger Richter hat der Landesverband - der voraussichtlich ein zahlungskräftiges Mitglied verliert - keine Klagebefugnis. Zudem könne ein Betrieb seine freiwillig eingerichtete Kasse auch wieder auflösen.

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Das geplante Vogelschutzgebiet Eiderstedt darf im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht Ende Oktober entschieden. Damit blieben die Stadt Tönning, die Gemeinden Sankt Peter-Ording, Tating und Kirchspiel Garding sowie drei Flächeneigentümer erfolglos. Sie wollten mit Eilanträgen verhindern, dass das Land Schleswig-Holstein das Vogelschutzgebiet dem Bund zur Weitergabe an die EG-Kommission und zur Bekanntgabe im Bundesanzeiger meldet. Die Antragsteller befürchteten, durch die Meldung könnten endgültige Tatsachen geschaffen werden, welche etwa Einschränkungen bei Bauleitplanungen und bei Nutzungsbefugnissen mit sich brächten. Eine Aufhebung eines einmal festgesetzten Vogelschutzgebietes sei nur noch mit Zustimmung der EG-Komission möglich, argumentierten sie. Das Gericht entschied jedoch, dass es zumutbar sei, auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu warten: Es spreche alles dafür, dass auch einmal gemeldete Vogelschutzgebiete wieder einseitig zurückgezogen werden könnten. Falls die EG-Komission dies nicht billige, drohe allenfalls dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren; dies betreffe jedoch nicht die Antragsteller. Bauern und Gemeinden erwägen nun ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Berater Kläger

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Die Assa Abloy Deutschland GmbH, Tochter des börsennotierten schwedischen Unternehmens Assa Abloy AB, hat am 11. Oktober 2004 die noch außenstehenden Aktien (2,45 %) der an den Börsen Frankfurt und Stuttgart notierten eff-eff Fritz Fuss GmbH & Co. KGaA erworben. Dem vorausgegangen war ein Vergleich mit zwölf Klägern, die den auf der Hauptversammlung gefassten Beschluss zur Übertragung der Aktien (Squeeze-out) angefochten hatten. eff-eff Fritz Fuss ist Anbieter elektrischer und elektromechanischer Komponenten der Sicherheitstechnik. Berater Assa Abloy und eff-eff

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Der Informationsdienstleister Varetis AG darf seine Internet-Branchenverzeichnisse vorerst weiterhin 'GoYellow' nennen und die Farbe Gelb im Hinter- und Vordergrund der Seite verwenden. Die Deutsche Telekom-Tochter DeTeMedien als Betreiberin der 'Gelbe Seiten' war zuvor in mehreren einstweiligen Verfügungen bei den Landgerichten Hamburg und Frankfurt gegen das Münchner Unternehmen unterlegen. Bereits Anfang August war in Hamburg die einstweilige Verfügung zum Namen 'GoYellow' aufgehoben worden - wogegen DeTeMedien Berufung ankündigte -, Anfang Oktober hob das Landgericht Frankfurt dann das Verbot der Farbbenutzung Gelb auf. Es hielt jedoch die Verfügung gegen den Namen 'GooGelb' aufrecht. Ebenso erfreulich für DeTeMedien: Das Gericht bestätigte die Farbmarke Gelb durch Benutzung für Branchenverzeichnisse und bescheinigte der Marke eine überragende Verkehrsdurchsetzung. Die Hauptsacheverfahren stehen noch aus. DeTeMedien und Varetis tragen derzeit mehrere Auseinandersetzungen untereinander aus. Vertreter DeTeMedien