Verfahren

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Nach mehr als zweijähriger Ermittlung hat die Staatsanwaltschaft Mannheim Mitte Dezember Anklage gegen derzeitige und ehemalige Verantwortliche des Finanzdienstleisters MLP AG erhoben. Dem ehemaligen MLP-Chef Bernhard Termühlen sowie Bernd Neumann, Vorstand der MLP Leben, und Horst Beckenbach, dem ehemaligen kaufmännischen Leiter der MLP AG, wird unter anderem vorgeworfen, Bilanzen verschiedener MLP-Gesellschaften für das Jahr 2001 geschönt und unrichtig dargestellt zu haben. Beckenbach soll sich zudem wegen Insiderhandels verantworten.

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Das deutsche Dosenpfandsystem ist möglicherweise ein Hindernis im EU-Warenverkehr. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg Ende letzten Jahres entschieden. Das Pfand würde, so die Luxemburger, dann ein Hindernis darstellen, wenn die Getränkehersteller zu wenig Zeit hätten, sich auf das kommende System vorzubereiten. Die Richter urteilten aber nicht darüber, ob die entsprechenden Regelungen ausreichend Zeit einräumen. Dies Frage verwiesen sie an das Verwaltungsgericht Stuttgart. Außerdem verlangte der EuGH, dass das neue System mit dem Wegfall des alten arbeitsfähig sein müsse. Die EU-Kommission war nach einer entsprechenden Beschwerde zweier österreichischer Getränkeproduzenten aktiv geworden. Unterstützt wurde sie in ihrem Anliegen durch Frankreich und Großbritannien.

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Der Modernisierung der wissenschaftlichen Bibliotheken steht aus vergaberechtlicher Sicht nichts mehr im Wege. Mit Ex Libris GmbH ist auch der zweite deutsche Bieter mit einem Nachprüfungsantrag gegen das Land Baden-Württemberg gescheitert. Der durch das Land vertretene Süddeutsche Bibliothekenverbund kann nun endgültig von dem niederländischen Unternehmen OCLC Pica B.V. mit Bibliothekssoftware ausgestattet werden. Mehrere hundert Bibliotheken, darunter die des BGH und des Bundesverfassungsgerichts, sind davon betroffen. Ex Libris hat keine Beschwerde beim OLG Stuttgart erhoben. Ende 2003 hatte der Anbieter Lib-It schon ein Verfahren angestrengt, sich dann jedoch mit der Gegenseite verglichen (JUVE 12/03).

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Die Höhe der Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der O&K Orenstein & Koppel beim Squeeze-out zugesprochen wurde, ist rechtmäßig. In einem Spruchstellenverfahren hat das Landgericht Berlin die Anträge von elf Minderheitsaktionären auf Neufestsetzung als unbegründet abgewiesen. Im Dezember 2002 hatte der Hauptaktionär CHN im Rahmen der Hauptversammlung einen Squeeze-out durchgesetzt. Die Minderheitsaktionäre verlangten daraufhin eine über den durchschnittlichen Börsenkurs hinausgehende Abfindung. Das Gericht beschied nun den Antragstellern, sie hätten keine weiteren substantiierten Hinweise zum vorgeblich höheren Unternehmenswert gegeben, die Höhe der Abfindung sei damit rechtens. (Ulrike Hümmer)

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Die Welt der Wunder GmbH (WdW) darf mit dem Wissensmagazin „Welt der Wunder“ von ProSieben zu RTL II wechseln. Das hat das Landgericht München I im Dezember vergangenen Jahres in einem Eilverfahren entschieden. Der Vertrag zwischen der WdW und der ProSiebenSat.1 Media GmbH war Ende 2004 ausgelaufen. Streit war um die Frage entbrannt, ob ProSieben das Magazin unter diesem Titel mit einem anderen Produzenten weiterführen darf.

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Die Entsorgungsunternehmen Rethmann Kommunale Dienste Nord GmbH und Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH dürfen sich nicht an der Gesellschaft für Abfallwirtschaft in Köthen/Sachsen-Anhalt beteiligen. Dies hat das Bundeskartellamt Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Die Entsorgungs-Service Anhalt-Mitte, eine gemeinsame Projektgesellschaft beider Unternehmen, hatte eine Privatisierungsausschreibung der Stadt und des Landkreises Köthen gewonnen. Geplant war eine Vollprivatsierung der kommunalen Tochter. Die Umsetzung der Pläne hätte nach Ansicht des Kartellamts jedoch dazu geführt, dass die marktbeherrschende Stellung eines regionalen Oligopols aus Rethmann, RWE Umwelt, Sita und Alba noch verstärkt worden wäre.

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Mit einer Vielzahl von Verletzungsklagen versucht derzeit die Teles AG, die Schutzrechtssituation ihrer beiden zukunftsträchtigen Patente zur Internet-Telefonie zu klären. In Bezug auf ihre Voice-over-Internet-Technologie geht das Berliner Unternehmen aus einem europäischen Patent in Bezug auf ihre IntraStar-Technik gegen fünf Unternehmen der Internetbranche vor. Mit einer Klage vor dem Landgericht Mannheim sehen sich konfrontiert: das US-Unternehmen Quintum Technologies Inc. und deren deutscher Vertriebspartner, die IP Telekom GmbH; die 1&1 Internet AG; Cisco Systems Inc. und AVM Computersysteme Vertriebs GmbH. Cisco hat im Gegenzug Nichtigkeitsklagen beim Deutschen und dem Europäischen Patentamt eingereicht.

  Juve Plus Verteidigerriege komplett

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ende Dezember 2004 gegen ehemalige Manager der Berlin Hyp Anklage wegen Untreue erhoben. Durch die Vergabe von Krediten an die Aubis-Gruppe in Höhe von 470 Millionen DM sei eine Vermögensgefährdung für die Bank entstanden, meint die Strafverfolgungsbehörde. JUVE veröffentlicht die komplette Liste der Strafverteidiger.Verteidiger Klaus-Rüdiger Landowsky (Ex-Vorstandschef)

  Juve Plus Vergabeverfahren

Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an eine teils von der öffentlichen Hand, teils von Privaten gehaltenen Gesellschaft ist ausschreibungspflichtig. Dies hat der EuGH im Januar entschieden. Dabei ist es laut dem Gericht unerheblich, in welcher Höhe der Private an dem Unternehmen beteiligt ist. Die Konsequenz ist in jedem Fall: Es liegt kein Inhouse-Verhältnis vor, das die öffentliche Hand von der Vergabepflicht befreien könnte. In der bislang nicht abschließend geregelten Frage der Vergabe an gemischtwirtschaftliche Unternehmen herrscht damit nun Rechtssicherheit.

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In der Bundeshauptstadt herrscht Premierenfieber: Die Berliner Symphoniker treten auf. Aber eigentlich sind es gar nicht mehr die Berliner Symphoniker. Denn der Trägerverein des ehemals hochsubventionierten Orchesters musste vor Monaten Insolvenz beantragen, nachdem der Senat Zuschüsse in Höhe von drei Millionen Euro gestrichen hatte. Nun hat sich Insolvenzverwalter Christian Köhler-Ma (Leonhardt & Partner) eine Alternative erdacht: Die Symphoniker machen weiter - als gemeinnützige GmbH. Und damit doch eine Premiere. Er habe die erste privatwirtschaftliche Kulturinstitution in Berlin geschaffen, sagt Köhler-Ma. "Wir ebnen damit den Weg jenseits der Subventionskultur", sagt er auch. Für die Musiker heißt die Lösung jedoch Kröten schlucken. Sie verlieren ihre feste Anstellung und werden nun je nach Bedarf beschäftigt.

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Verfahren des Monats. Verfahren des Jahres. Oder doch das größte Wirtschaftsverfahren der deutschen Rechtsgeschichte? Meinrad Wösthoff, Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt, will sich auf den Superlativ nicht einlassen. Die Klagen von 15.000 Aktionären gegen die Deutsche Telekom seien ein „großes zivilrechtliches Wirtschaftsverfahren“. Mit diesen Worten eröffnet er die Verhandlung der ersten zehn Musterklagen vor der 7. Kammer für Handelssachen.

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