Verfahren

  Juve Plus Möglicher Steuervorteil

Das Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ erringt einen späten Sieg gegen Johannes B. Kerner. Der Moderator hatte das Hamburger Magazin zu einer Gegendarstellung verklagt und Recht bekommen. Das Bundesverfassungsgericht ist nun der Ansicht, dass es für eine Gegendarstellung keinen Anlass gab, denn der Verlag habe über steuerliche Motive des Fernsehmoderators nur gemutmaßt.

  Juve Plus VfB-Affäre

Eine Datenaffäre und der Kampf um das Sagen in den Führungsetagen belasten seit Monaten den VfB Stuttgart. Inzwischen muss sich der Fußball-Bundesligist nicht nur mit einem Bußgeldverfahren des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Stefan Brink, auseinandersetzen. Wie gestern bekannt wurde, hat Präsident Claus Vogt außerdem die Staatsanwaltschaft informiert – über möglichen „Geheimnisverrat“. Auch die Rolle von Gleiss Lutz wird im Zuge der Affäre hinterfragt.

  Juve Plus Mattersburg

Im Fall der zusammengebrochenen Commerzialbank Mattersburg steht die Republik vor einer Amtshaftungsklage des größten Einzelgläubigers: Die Einlagensicherung Austria fordert vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien 490 Millionen Euro vom Staat. Denn verschiedene Aufsichts- und Ermittlungsbehörden seien ihren Aufgaben nur mangelhaft nachgekommen.

  Juve Plus Maskenstreit

Der Bund streitet weiterhin mit zahlreichen Lieferanten von medizinischen Atemschutzmasken. Nach JUVE-Informationen sind aktuell rund 80 Verfahren beim Landgericht Bonn anhängig, viele weitere Lieferanten befinden sich in Vergleichsverhandlungen mit dem Bund. Die Streitigkeiten haben ihren Ursprung in der ersten Phase der Pandemie, als medizinische Ausrüstung knapp war. Der Streitwert soll bei ingesamt rund 140 Millionen Euro liegen. Doch das ist möglicherweise nicht das Ende der Fahnenstange.

  Juve Plus Mehr Freiheit für die Netzagentur

Die Bundesnetzagentur hat den Produktivitätsfaktor für Gasnetzbetreiber korrekt ermittelt. Das bestätigt der Bundesgerichtshof und korrigierte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Urteil trifft nicht nur die Netzbetreiber, die nun deutlich weniger Anreiz haben, sich zu beschweren. Auch  Anwälte könnten ihr Geschäftsmodell verlieren, denn sie haben die Netzagentur und die Justiz mit Prozesskostengemeinschaften auf Trab gehalten.

  Juve Plus Bonner Cum-Ex-Verfahren

Nach Wiesbaden ist eine weitere Anklage gegen Dr. Hanno Berger in Sachen Cum-Ex zur Hauptverhandlung zugelassen. Das hat das Bonner Landgericht mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft Köln beschuldigt Berger der besonders schweren Steuerhinterziehung. Wie nun bekannt wurde, setzt Berger in beiden Verfahrenskomplexen nicht mehr auf Prof. Dr. Gerson Trüg.

  Juve Plus Überlänge

Ganze elf Jahre dauerte der Prozess gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Geschäftsfreunde. Ausgestanden ist er noch lange nicht, denn die Urteile sind nicht rechtskräftig. Das Buwog-Verfahren und alle Berater im Überblick.

  Juve Plus Thermofenster

Auch bei Daimler haben die Streitigkeiten mit Dieselkunden den Bundesgerichtshof (BGH) erreicht. Allerdings geht es direkt zurück zum Oberlandesgericht (OLG) Köln. Die Richter dort müssen das Verfahren um einen Schadensersatzanspruch gegen Daimler neu aufrollen. Das OLG hatte die Klage eines Mercedes-C-Klasse-Fahrers zunächst abgewiesen. Es geht darum, ob die Abschalteinrichtung von Daimler, das sogenannte Thermofenster, zulässig ist.

  Juve Plus Weitere Anklage im Cum-Ex-Komplex

Das Landgericht Bonn schlägt ein neues Kapitel in Sachen Cum-Ex auf: Es ließ heute die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen Dr. Hanno Berger zur Hauptverhandlung zu. Berger wird der besonders schweren Steuerhinterziehung beschuldigt. Der Steuerschaden soll sich auf 278 Millionen Euro belaufen.

  Juve Plus Gender Pay Gap

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Frauen gestärkt, die auf gerechte Bezahlung pochen. Bei einer Gehaltsdifferenz zwischen Frauen und Männern, die  vergleichbare Arbeit leisten, reicht schon die Vermutung, dass die finanzielle Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte. Allerdings könnte diese Vermutung vom Arbeitgeber jederzeit auch widerlegt werden, heißt es in der Entscheidung.

  Juve Plus Klickköder vorm BGH

Medien dürfen die Fotos Prominenter nicht unerlaubt für Werbezwecke nutzen oder um möglichst viele Klicks im Internet zu erhalten – das entschied der Bundesgerichtshof. Für die Verlagshäuser Bauer und Springer ist das eine Niederlage. Geklagt hatten ursprünglich zwei deutsche TV-Größen: der Quizmaster Günther Jauch und der frühere Kapitän des ZDF-Traumschiffs, Sascha Hehn.