Juve Plus Revision

Waffenlobbyist Schreiber mit Widmaier vor BGH erfolgreich

Der Fall um den ehemaligen Waffenlobbyisten Karl-Heinz Schreiber muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Strafurteil gegen Schreiber heute aufgehoben und an das Landgericht Augsburg zurückverwiesen. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft drangen mit einem Teil ihrer Argumente in der Revision durch.

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Gunter Widmaier
Gunter Widmaier

Schreiber war im vergangenen Jahr vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er soll insgesamt 14 Millionen D-Mark Steuern hinterzogen haben, indem er Provisionen nicht veranlagte. Vorwürfe der Bestechung hatte das Gericht seinerzeit für verjährt erachtet.

Die Verteidigung rügte, dass das Landgericht einen Beweisantrag zur steuerrechtlichen Ansässigkeit des Angeklagten im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kanada zu Unrecht abgelehnt hatte. Das Gericht hätte dem Antrag nachkommen müssen, da nur dadurch festzustellen gewesen wäre, ob Schreiber in Deutschland Einkommensteuer hätte zahlen müssen. Schreiber hatte sich erhebliche Zeit in Kanada aufgehalten.

Demgegenüber war die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass der Bestechungsvorwurf nicht verjährt gewesen sei. Schreiber soll dem Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls Millionen an Schmiergeld gezahlt haben. Der Prozess gegen Pfahls begann bereits 2005 mit einem weitgehenden Geständnis des Angeklagten (mehr…). Auch die Frage der Verjährung muss das Landgericht nun im Schreiber-Verfahren erneut prüfen.

Die Affäre um Schreibers Geschäfte war seinerzeit Teil eines der größten politischen Skandale hierzulande, der CDU-Spendenaffäre mit ihren schwarzen Parteikassen. Monatelang hatte Schreiber, der sich nach Kanada abgesetzt hatte, es verstanden, seine Auslieferung hinauszuzögern. Seit seiner Überstellung nach Deutschland im Jahr 2009 sitzt er in Haft.

Vertreter Schneider
Widmaier Norouzi (Karlsruhe): Prof. Dr. Gunter Widmaier
Leisner (München): Jan-Olaf Leisner
Brehm & v. Moers (München): Dr. Jens Bosbach

Vertreter Staatsanwaltschaft
Bundesanwaltschaft (Karlsruhe): Wolfgang Kalf (Bundesanwalt), Anke Hadamitzky (Staatanwältin)

Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat
Armin Nack (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Alle Vertreter sind aus dem Markt bekannt.

Leisner gehört zu den renommiertesten Steuerstrafrechtlern hierzulande. Er vertritt Schreiber bereits seit Jahren. Mit Widmaier kam vor dem BGH der wohl erfahrenste und renommierteste Revisionsspezialist hinzu. Widmaier war jahrelang Partner bei Redeker Sellner Dahs, bevor er im Mai 2010 unter eigener Flagge weitermachte (mehr…). Brehm & v. Moers verfügt eine vor allem in München anerkannte strafrechtliche Praxis.

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