Juve Plus Streit um Gelita-Stimmbindungsverträge

Kuhn Carl Norden-Mandantin kann vor Gericht punkten

Im Gesellschafterstreit beim süddeutschen Gelatineproduzent Gelita wurden in dieser Woche einige wichtige Fragen geklärt: Muss ein Vorschlag des Minderheitsaktionärs zur Besetzung des Aufsichtsrates berücksichtigt werden? Wurden in der Vergangenheit Informationspflichten verletzt, die aus dem Poolgemeinschaftsvertrag bestanden, der einst zwischen den drei Familienstämme geschlossen wurde? Und werden durch solche Pflichtverletzungen vorab gefasste Beschlüsse gar nichtig? Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab darauf Antworten in einem umfangreichen Urteil, das auch für andere Familiengesellschaften wichtig sein kann.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Unter den Gesellschaftern des Familienunternehmens Gelita knirscht es seit Jahren kräftig. Hintergrund des aktuellen Verfahrens sind die Anfechtung der Aufsichtsratswahlen bei Gelita im Jahr 2014, sowie im Rahmen einer Feststellungsklage auch Beschlüsse des familiären Stimmrechtspools.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema