Kuhn Carl Norden-Mandantin kann vor Gericht punkten
Im Gesellschafterstreit beim süddeutschen Gelatineproduzent Gelita wurden in dieser Woche einige wichtige Fragen geklärt: Muss ein Vorschlag des Minderheitsaktionärs zur Besetzung des Aufsichtsrates berücksichtigt werden? Wurden in der Vergangenheit Informationspflichten verletzt, die aus dem Poolgemeinschaftsvertrag bestanden, der einst zwischen den drei Familienstämme geschlossen wurde? Und werden durch solche Pflichtverletzungen vorab gefasste Beschlüsse gar nichtig? Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab darauf Antworten in einem umfangreichen Urteil, das auch für andere Familiengesellschaften wichtig sein kann.
Unter den Gesellschaftern des Familienunternehmens Gelita knirscht es seit Jahren kräftig. Hintergrund des aktuellen Verfahrens sind die Anfechtung der Aufsichtsratswahlen bei Gelita im Jahr 2014, sowie im Rahmen einer Feststellungsklage auch Beschlüsse des familiären Stimmrechtspools.
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