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Vergaberecht muss warten – Heussen, GSK und Gleiss retten die Wiesn

Erst die Brezn, dann die EU-Ausschreibung: Das Bayerische Oberste Landesgericht lässt die Wiesn 2026 unbehelligt aufbauen und vertagt die unangenehme Frage, ob die Festzelt-Vergabe europaweit ausgeschrieben werden muss. Ein Münchner Wirt scheiterte mit seinem Eilantrag gegen Paulaner und Schottenhamel – will die Sache aber zur Not bis zum EuGH treiben.

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Der Aufbau der Wiesnzelte darf am 29. Juni planmäßig beginnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) lehnte am 18. Juni den Antrag der WE Gutshof GmbH ab, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde bis zur Hauptsacheentscheidung zu verlängern (Az. Verg 5/26). Damit kann die Landeshauptstadt München die Verträge mit der Paulaner-Brauerei und der Familie Schottenhamel über deren Festhallen unterzeichnen.

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