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Der Aufbau der Wiesnzelte darf am 29. Juni planmäßig beginnen. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) lehnte am 18. Juni den Antrag der WE Gutshof GmbH ab, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde bis zur Hauptsacheentscheidung zu verlängern (Az. Verg 5/26). Damit kann die Landeshauptstadt München die Verträge mit der Paulaner-Brauerei und der Familie Schottenhamel über deren Festhallen unterzeichnen.