Die Arnolds-Manager hatten jahrelang Kundengelder verschoben und damit vornehmlich in Nordrhein-Westfalen einen Schaden von rund 25 Millionen Euro angerichtet. Der Fall Arnolds steht im Schatten des wesentlich prominenteren Prozesskomplexes um den ehemaligen Branchenführer Heros. Dieser hatte über ein Schneeballsystem über 350 Millionen Euro veruntreut. In diesen Verfahren ist die Mannheimer Versicherung als Valorenversicherer des Geldtransporteurs Heros beklagt (mehr…).
Auch die Mitarbeiter und das Mangement von Arnolds hatten – entgegen der vertraglichen Vereinbarung – Kundengelder zur Aufrechterhaltung des Betriebs auf eigene Konten eingezahlt und mit Hilfe von Scheinrechnungen und verfälschten Überweisungen erst mit erheblichen Verzögerungen weitergeleitet. Daraufhin verurteilte das Landgericht Essen die ehemaligen Arnolds-Geschäftsführer 2007 zu mehrjährigen Haftstrafen.
In den versicherungsrechtlichen Prozessen fordern die geschädigten Handelsunternehmen Entschädigung von den Versicherern von Arnolds, hier der britischen Catlin-Gruppe sowie Delvag. Als Streithelfer der Beklagten war der Gerling-Konzern dem konkreten Verfahren bereits in erster Instanz beigetreten. Wie in den über einem Dutzend Parallelverfahren, die an verschiedenen Gerichten anhängig sind, ging es im Sinner Leffers-Fall um die Inhalte der Versicherungspolice sowie die Definition des Schadensfalls. So argumentieren die klagenden Unternehmen, dass ihre Gelder bereits bei Abholung durch Arnolds bis zur tatsächlichen Einzahlung bei ihren Banken versichert war. Vor dem Landgericht Essen konnte Sinn Leffers lediglich gegen Catlin einen Erfolg erzielen, nicht aber gegen Delvag.
Die Senatsrichter des OLG Hamm gaben der Berufung nun teilweise statt und verurteilten die Arnolds-Versicherer damit erstmals zu einer Zahlung. In seinem Urteil griff das Gericht mehrere umstrittene Rechtsfragen auf und stellte sich damit gegen die bisherige Rechtssprechung diverser anderer Fachsenate. Wie im Fall Heros (mehr…) beschäftigten sich die Richter zunächst mit der durchgreifenden Wirkung einer Anfechtung der Versicherer. Wegen des Vorwurfs der arglistigen Täuschung hatten diese die Versicherungspolice mit Arnolds beendet, was auch für deren Kunden von Relevanz sein sollte. Allerdings verneinte das OLG hier eine Übertragung der Rechtsprechung aus den Heros-Verfahren, da die Police im Fall Arnolds einen weitergehenden Einwendungsausschluss beinhalte.
Zudem bejahte das Gericht einen Versicherungsfall, für den die Versicherer Entschädigung zu leisten haben. Ein Schaden sei Sinn Leffers bereits dadurch entstanden, dass Arnolds eine unzulässige Vermischung ihrer Einnahmen mit anderen Kundengeldern vorgenommen habe, ohne dies hinreichend zu dokumentieren. Schon vor Einzahlung bei der Bank sei somit ein Anspruch aus der Police gegeben. Daneben bezogen die Richter Position zu der schwierigen Verteilung der Beweis- und Darlegungslast in dem konkreten Versicherungsverhältnis. Aus Sinn und Zweck der Police ergebe sich, dass die Versicherer eine tatsächlich erfolgte oder unterbliebene Einzahlung der Kundengelder hätten beweisen müssen. Mit seinem Urteil sieht sich der Senat in Widerspruch zu diversen Entscheidungen des OLG Celle, das in den Heros-Verfaren der Klägerseite eine ungeschränkte Darlegungslast für das Abhandenkommen der übergebenen Bargeldern zugesprochen hatte.
Catlin und Delvag haben gegen die Entscheidung Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Damit beschäftigen sich die Karlsruher Richter erstmalig mit den Arnolds-Fällen. Im Heros-Komplex war bislang kein Weg zum BGH offen, hier sind derzeit mehrere Nichtzulassungsbeschwerden gegen verschiedene OLG-Urteile anhängig.
Vertreter Sinn Leffers
Rolema (Berlin): Dr. Rüdiger Koss (Versicherungs- und Transportrecht)
Vertreter Catlin und Delvag Luftfahrtversicherungs-AG
Heuking Kühn Lüer Wojtek (Düsseldorf): Dr. Herbert Palmberger (Versicherungsrecht) – aus dem Markt bekannt
Vertreter Gerling (Streithelfer)
Bach Langheid & Dallmayr (Köln): Björn Seitz (Versicherungsrecht) – aus dem Markt bekannt
Oberlandesgericht Hamm, 20. Zivilsenat
Klaus Zumdick (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die Berliner Kanzlei Rolema firmierte bis Ende 2009 unter dem Namen des Kanzleigründers Dr. Bernhard Murawo. Nach seinem altersbedingten Ausscheiden setzen die übrigen sechs Partner, darunter auch der ehemalige Clifford-Partner Dr. Claus-Peter Martens (mehr…), die Tätigkeit unter dem neuen Namen fort. Rolema-Partner Koss hat einen transport- und haftungsrechtlichen Schwerpunkt und berät dort vornehmlich Versicherungsnehmer aus der Industrie wie etwa Sinn Leffers.
Catlin sowie Delvag zählen zu den langjährigen Mandanten von Heuking-Partner Palmberger. Dem Vernehmen nach betreut seine Sozietät über ein Dutzend Verfahren im Arnolds-Komplex, die bisher überwiegend zugunsten der Versicherer Catlin und Delvag entschieden wurden. Seit seinem Wechsel von DLA Piper im Sommer 2008 (mehr…) leitet Palmberger die Praxisgruppe Versicherungsrecht bei Heuking. Mittlerweile gehören dieser 18 Berufsträger an diversen Standorten der Kanzlei an.
Bach Langheid & Dallmayr vertritt im inhaltlich ähnlich gelagerten Heros-Komplex den Valorenversicherer Mannheimer. Die Beziehung zum Gerling-Konzern existiert schon mehrere Jahre.