Juve Plus BGH zu Streitverkündungen

Winter und Oppenländer bringen Schiedsrichter in die Haftungszone

Der BGH hat eine offene Frage des Schiedsrechts geklärt: Im Verfahren um die Aufhebung eines Schiedsspruchs darf eine Partei dem Schiedsrichter den Streit verkünden. Für einen Biomethanhändler ist das ein Etappensieg. Für den betroffenen Schiedsrichter, BGH-Anwalt Dr. Jörg Semmler ist es eine unangenehme Angelegenheit. Für Schiedsrichter aus Kanzleien ist es ein Weckruf zur Offenlegungspflicht. Und für alle eröffnet der BGH-Beschluss neue taktische Möglichkeiten in Schiedsverfahren.

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Was die Szene über den sehr speziellen Fall hinaus aufhorchen lässt, sind die taktischen Möglichkeiten, die sich aus dem BGH-Beschluss für künftige Schiedsverfahren ergeben könnten. Verliert eine Partei ein Schiedsverfahren, will sie den Fall nach einem erfolgreichen Aufhebungsverfahren in der Regel ungern wieder vor demselben Tribunal verhandeln, das ihr die Niederlage beschert hat. In der Praxis ordnen die Schiedssenate aber genau diese Konstellation häufig an. Eine Streitverkündung gegen beteiligte Schiedsrichter könnte einen neuen Weg eröffnen, den Neustart vor einem anderen Tribunal zu erzwingen. Denn ein Schiedsrichter, dem der Streit verkündet ist, ist ein befangener Schiedsrichter.

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