Der 3. Zivilsenat wies in einer Leitsatzentscheidung die vom Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück (Az. 3 ZR 57/23).
Der seinerzeit im Dax gelistete Zahlungsdienstleister Wirecard war im Sommer 2020 zusammengebrochen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass angeblich auf Treuhandkonten verbuchte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Der Aktienkurs schmierte ab. Weil die betrügerischen Geschäfte jahrelang unentdeckt geblieben waren, wurde unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisiert. Der damalige BaFin-Präsident Felix Hufeld verlor in der Folge seinen Job und wurde durch Mark Branson ersetzt.
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt im Juni 2022 die Klage des Aktionärs auf Zahlung von 64.833,75 Euro zuzüglich Zinsen abgewiesen, das OLG wies auch die Berufung zurück.
Der BGH sah keinen Grund, die Maßnahmen der BaFin im Rahmen der Marktmissbrauchsüberwachung und der Bilanzkontrolle bezüglich der Wirecard AG im Zeitraum von April 2015 bis Juni 2020 zu beanstanden. Diese seien „bei voller Wahrung der Belange einer effektiven Bilanzkontrolle jedenfalls vertretbar“ gewesen, hieß es in der Mitteilung des Bundesgerichtshofs.
Die Chancen der Wirecard-Anleger, ihr verlorenes Geld bei der BaFin zurückzuholen, dürften mit dem Urteil deutlich gesunken sein. Bislang sind nach JUVE-Informationen über 1.600 Einzelklagen sowie 3 Sammelklagen mit je mehreren hundert Klägern bei der Behörde eingegangen, täglich sollen aber noch Dutzende hinzukommen. Die Klagen verteilen sich über ganz Deutschland, wobei in Frankfurt neben der BaFin noch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesfinanzministerium, mit verklagt ist.
Vertreter Bundesanstalt für Finanzdienstleistung
Dr. Thomas Winter (Karlsruhe) – BGH-Vertretung
Redeker Sellner Dahs (Berlin): Dr. Matthias Kottmann (Federführung; Öffentliches Wirtschaftsrecht/Aufsichtsrecht), Prof. Peter-Andreas Brand; Associates: Dr. Cornelius Wefing (beide Konfliktlösung), Vera Schürmann, Dr. Theodor Shulman (München; beide Öffentliches Wirtschaftsrecht/Aufsichtsrecht)
Vertreter Anleger
Dr. Matthias Siegmann (Karlsruhe) – BGH-Vertretung
Tilp (Kirchentellinsfurt): Alexander Heinrich, Martin Kühler, Peter Gundermann, Marc Dreher, Marc Schiefer, Marvin Kewe (alle Konfliktlösung)
Bundesgerichtshof, 3. Zivilsenat
Dr. Ulrich Herrmann (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Die BGH-Anwälte Winter und Siegmann gehören zu den beliebtesten Anwälten in der Branche der Wirtschaftsrechtsberater. Beide sind regelmäßig mit anleger- und bankrechtlichen Verfahren befasst.
Redeker verteidigt die BaFin bundesweit an zahlreichen Gerichten gegen Klagen geschädigter Wirecard-Anleger. Tilp, die tausende Wirecard-Kläger gesammelt hat, geht in anderen Verfahren auch gegen Wirecard-Wirtschaftsprüferin EY vor. Eine größere Menge Kläger gegen die BaFin vertreten nach JUVE-Informationen auch die Passauer Kanzlei Ratis und die Bremer Einheit Sommerberg. (mit Material von dpa)