Bis zum 1. Februar hätte die außenwirtschaftliche Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums erteilt werden müssen. Dass es eng werden würde, hatten die Beteiligten befürchtet. Sonst hätte das taiwanesische Unternehmen kurz vor Ablauf der Frist wohl nicht geklagt. Laut Gesetz können sowohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als auch eine Freigabeentscheidung als erteilt gelten, wenn die Behörde für einen bestimmten Zeitraum untätig geblieben ist, argumentierte das Unternehmen. Genehmigungsfiktion nennen Juristen dies auch.
Diesen Hebel ließ das Verwaltungsgericht jedoch im Fall Siltronic nicht gelten. Der Fall werfe schwierige Rechtsfragen auf, die im Eilverfahren nicht geklärt werden könnten. Die in einer solchen Situation mögliche Folgenabwägung gehe hier zu Lasten der Antragstellerinnen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Verwaltungsrichter beriefen sich auf die Sorge, dass die öffentliche Sicherheit durch die Übernahme gefährdet sein könnte. Für Globalwafers bleibt nun noch die Möglichkeit, einen neuen Genehmigungsantrag zu stellen.
Länge der Genehmigungsverfahren kollidiert mit Kapitalmarktrecht
Das Gerichtsverfahren zur Übernahme ist das erste seiner Art in Deutschland. Die Zulässigkeit des Eilverfahrens betont das Gericht. Allerdings hilft es Globalwafers nicht, auf eine Entscheidung in der Hauptsache zu warten. Marktbeobachter sehen deswegen vor allem die Dauer des Gesamtprozesses der Genehmigungserteilung kritisch, die hier nicht mit den kapitalmarktrechtlichen Fristen der öffentlichen Übernahme harmoniert.
Die Außenwirtschaftsordnung sieht zwar klar geregelte Zeiten für die Genehmigungserteilung vor, die im Sonderfall bis zu 10 Monate dauern darf. Allerdings können in komplizierten Fällen Verhandlungen und Fragen das Verfahren verlängern. Dadurch werde die Länge der Prozedur für den Antragsteller insgesamt unberechenbar.
Vertreter Globalwafers
White & Case: Dr. Tilman Kuhn (Düsseldorf/Brüssel), Dr. Lars Petersen (Hamburg; beide Federführung), Thilo Wienke (Düsseldorf), Christoph Arhold (Berlin); Associate: Lisa Bär (Düsseldorf; alle Außenwirtschaftsrecht)
Vertreter Bundeswirtschaftsministerium
Blomstein (Berlin): Dr. Roland Stein, Dr. Pascal Friton; Associates: Dr. Laura Louca, Dr. Tobias Ackermann (alle Außenwirtschaftsrecht)
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 1. Senat
Dr. Ulrich Marenbach (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Globalwafers setzte in den Verhandlungen mit sowie in dem Gerichtsverfahren gegen den Bund auf White & Case. Diese hatte bereits die kartellrechtlichen Anmeldungen eingeholt, während Linklaters für die kapitalmarktrechtlichen Abstimmungen zur öffentlichen Übernahme mandatiert war. Neben dem Kartellrechtler Kuhn übernahm bei White & Case der Öffentlichrechtler Petersen die Verhandlungen mit dem Ministerium und insbesondere das Verwaltungsgerichtsverfahren. Petersen war einer von neun Partnern, und einer der ersten Öffentlichrechtler seit Langem, die Anfang des Jahres in die Partnerschaft der US-Kanzlei aufgenommen wurden.
Beim Ministerium sind insgesamt zwei Referate und weitere Ressorts für die Investitionsschutzprüfungen zuständig. Mit ihnen verhandelte nach JUVE-Informationen für das Übernahmeziel Siltronic Hengeler Mueller-Partner Dr. Jan Bonhage. Daneben verantwortete Dr. Simon Link die aktien- und kapitalmarktrechtlichen Themen der langjährigen Mandantin, die sich von einem großen Hengeler-Team beraten ließ.
Im Eilverfahren beim VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg war Siltronic nach Marktinformationen allerdings nicht Partei.
Das Bundesministerium ließ sich darin von Blomstein-Partner Stein vertreten, hieß es im Markt. Dieser ist regelmäßig mit außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungsverfahren befasst, auch aufseiten von Investoren. So beriet er etwa das chinesische Unternehmen Cosco, das jüngst am Hamburger Hafen investierte, oder den US-Konzern Zoom, als jener vergangenes Jahr ankündigte, den Karlsruher Videokonferenzanbieter Kites übernehmen zu wollen.