Markt und Management

Bereits Anfang Mai ist der Arbeitsrechtler Dr. Burkard Göpfert von Gleiss Lutz Hootz Hirsch an den Nürnberger Standort von BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener gewechselt. Göpfert, der als Salaried-Partner im Berliner und zuletzt Warschauer Gleiss-Büro tätig war und als aufstrebender jüngerer Anwalt gilt, wird in der neuen Sozietät ebenfalls als Partner (bei BBLP Status unterhalb der Sozius-Ebene) aufgenommen. Er leitet im ertragreichen Nürnberger Büro das arbeitsrechtliche Dezernat und wird aufgrund seiner Osteuropa-Erfahrung die osteuropäischen BBLP-Standorte unterstützen.

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Der im Vertriebs- und Markenrecht tätige Partner Dr. Jochen Schäfer hat Ende Mai das Nürnberger Büro von BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener verlassen. Er wechselt als geschäftsführender Partner in die Zentrale von Rödl & Partner am gleichen Ort. Schäfer verfügt über langjährige Erfahrung im internationalen Vertriebsrecht und Intellectual Property (IP) mit den Schwerpunkten Automobil und Sportartikel. Er ist Syndikus des deutschen sowie des Weltverbandes der Sportartikelindustrie. Früher u.a. Syndikus des Sportartikelherstellers adidas, war Schäfer seit 1983 in eigener Kanzlei in Nürnberg tätig, bevor er sich 1995 dem örtlichen Büro von Beiten Burkhardt anschloss und dort eine Markenabteilung aufbaute. Als einen Grund seines Weggangs von BBLP nannte Schäfer „philosophische Unterschiede“ der Auffassungen in strategischer Hinsicht. Beeindruckt habe ihn bei Rödl das ausgeprägt unternehmerische Denken und das Angebot umfassender Dienstleistungspakete für Mandanten, sagte Schäfer ferner. Schäfer ist bekannt für seine guten Kontakte in die USA. Das multidisziplinäre Beratungsunternehmen Rödl & Partner hat in den vergangenen Jahren international vor allem in Osteuropa expandiert und ist heute mit 1.800 Mitarbeitern (darunter 160 Anwälten) an 56 in- und ausländischen Standorten vertreten. In jüngster Zeit orientiert man sich verstärkt auch nach Westeuropa und Nordamerika.

Bereits zum 1. August, und nicht, wie berichtet, erst zum 1. Januar 2001 werden 25 Anwälte des Münchner Heuking-Büros zu PwC Veltins wechseln. Tätigkeitsschwerpunkte werden in den Rechtsbereichen Gesellschaftsrecht/M&A/IPO, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeits-, Immobilien- und Baurecht sowie im IT-, TK-Recht und dem Recht des geistigen Eigentums liegen. In dem Büro werden mehr als 30 Anwälte beschäftigt sein. Den Wechsel zu PwC werden nicht alle Anwälte vollziehen. Zukünftig werden Michael Schneider und Dr. Gabriele Fruhmann, die zuvor dem Heuking-Büro in München angehörten, Nelson Mullins Rily & Scarbourough verstärken. Zudem wird Arne Trautmann dem Münchener Büro beitreten. Nelson verfügt somit über 10 Anwälte in der Bayrischen Metropole und steht darüber hinaus in Verhandlungen mit weiteren Münchener Anwälten. Gleichzeitig hat die Kanzlei eine Kooperation mit der überörtlichen Sozietät Schlawien Naab bekanntgegeben.

Am 30. Mai fand in Frankfurt eine Konferenz zum Thema World Trade-Recht in der Wirtschaftspraxis statt. Veranstalter war das F.A.Z.-Institut für Management-, Markt-, und Medieninformationen GmbH. Zu den etwa 30 Teilnehmern gehörten Vertreter von Unternehmen, Banken, Gremien der EU, aus der Wissenschaft, Verbänden und der Anwaltschaft. Ziel der Veranstaltung war, das Welthandelsrecht vorzustellen und den Unternehmen Anwendungsfälle für ihre Interessen zu präsentieren. Am Vormittag führte zunächst Prof. Dr. Armin von Bogdandy (Universität Frankfurt) in die Grundstrukturen des WTO-Rechts ein. Dr. Georg M. Berrisch LL.M. (Gaedertz, Brüssel) beschrieb danach die wichtigsten Prinzipien des Handels mit Waren (GATT 1994). Im Anschluss daran stellte Dr. Martin Lukas (Mitglied der EU-Kommission, Generaldirektion Handel) das WTO-Subventionsübereinkommen vor und Dr. Hans-Georg Kamann (Gaedertz, Frankfurt) wies danach auf das Verhältnis nationaler Gesundheits- und Umweltschutzregelungen und das GATT hin. Weitere Themen waren der Handel mit Dienstleistungen (GATS), Internet und WTO-Recht, aktuelle Entwicklungen der Telekommunikation, der Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS), die Durchsetzung des WTO-Rechts und das sehr interessante Fallbeispiel von Nikola Zacherl (Rechtsanwältin bei Dornier Luftfracht im Bereich Wirtschafts- und Finanzrecht), die aus eigener Erfahrung von einem Trade Barrier Regulations-Verfahren berichtete. Dr. Friedrich Kretschmer (Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Industrie) und Dr. Jan Marwede (Geschäftsführer des Verbandes der Auslandsbanken in Deutschland) moderierten die Veranstaltung. Noch ist das WTO-Recht nicht das tägliche Brot für Anwälte und Unternehmer. Das ausgezeichnet organsierte Seminar hat dennoch vermittelt, dass auch Unternehmen die neuen Verfahrensrechte des WTO-Rechts nutzen können. Vielleicht ist WTO-Recht das kommende Rechtsgebiet.

Die Amsterdamer Wirtschaftssozietät Willems Advocaten (drei Partner, fünf angestellte Anwälte), seit mehreren Jahren Mitglied des Kanzleinetzwerkes Advoselect, hat sich kürzlich mit der Kanzlei van der Mark Advocaten zusammengeschlossen. Willems Advocaten kooperierte früher u.a. eng mit dem Düsseldorfer Büro der überörtlichen deutschen Sozietät Schlawien Naab, die jüngst aus dem Verbund ausgeschieden war. Anwälte der niederländischen Praxis verfügen über die Zulassung zum LG Düsseldorf.

Zum 1. September fusionieren die beiden Braunschweiger Kanzleien Reetz & Kollegen und Jenner & Prasse, die unter dem Namen Schulte + Prasse firmieren werden. „Wir erwarten von der Fusion eine langfristige wirtschaftliche Stabilität“, begründet Dr. Rainer Prasse diesen Schritt, mit dem man auf den wachsenden Wettbewerb reagiert. Die Verbindung geht auf langjährige berufliche und persönliche Beziehungen der Anwälte zurück. „Wir haben schon öfter über eine Zusammenlegung der Praxen nachgedacht“, erklärt Stefan Ebeling von Reetz & Kollegen, die im Markt einen guten Ruf für ihre gesellschaftsrechtliche Praxis genießt. Mit nunmehr zwölf Anwälten wird ab Herbst die vorwiegend mittelständische Mandantschaft gemeinsam beraten.

Dr. Alexander von Negenborn, Berliner Lovells Boesebeck Droste-Partner und Spezialist im Recht der Projektfinanzierung wurde im Juli zum Vorsitzenden des deutschen Lovells-Pro Bono-Committees ernannt. In jedem der sechs deutschen Lovells-Büros soll ein Partner für die kostenfreie Rechtsberatung von Individuen, Gruppen und karitativen Vereinigungen ernannt werden. In Berlin gibt es auch schon ein erstes Beratungsmandat: Der Verein JugendLOK e.V., der arbeitslose Jugendliche bei Schritten in die unternehmerische Selbstständigkeit durch das Erstellen von Geschäftsplänen, die Entwicklung von Marketingideen und Kapitalanlagemöglichkeiten unterstützt. 1999 wurden sechs Unternehmen gegründet, darunter ein Internet-Reisebüro und ein Imbiss-Service, der Büros beliefert. Von Negenborn erklärt zum Lovells-Engagement: „Wir sind jetzt in der Lage, unser gesellschaftliches Engagement nicht nur ad hoc, sondern strukturiert und mit größerem Impetus zu betreiben. Pro Bono-Arbeit begreifen wir als eine unserer gesellschaftlichen Verpflichtungen.“ Im europäischen Ausland und in den USA ist soziales und Wohltätigkeitsengagement von Anwaltskanzleien tiefer verwurzelt und fester Marketingbestandteil. Das Londoner Lovells Büro hat seit drei Jahren schon eine Benefiz-Abteilung und gewann im Juni den Pro Bono-Preis der Zeitschrift The Lawyer. Kürzlich (JUVE Rechtsmarkt 5/00) machte auch Baker & McKenzie mit der kostenfreien Rechtsberatung für Entwicklungsländer im WTO-Recht von sich reden.

BBLP Beiten Burkhardt Mittl & Wegener hat die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) bei der Veräußerung der GAH Anlagentechnik AG an den schweizerischen Investor Aare-Tessin AG für Elektrizität (Olten, Atel) beraten. Zum ersten Mal wurde mit dieser Transaktion in Deutschland ein Taking Private mit anschließendem Exit vollständig durchgeführt. DBAG hatte die GAH Anlagentechnik 1998 im Zuge eines Public-To-Private erworben. Nach der operativen Weiterentwicklung, konnte das Unternehmen nunmehr verkauft werden. BBLP hat die DBAG in allen Stufen der Transaktion beraten.

Ein Team von Hölters & Elsing, das Dr. Wolfgang Hölters leitete und dem ferner Dr. Jens Buchta und Dr. Kai-Peter Ott angehörten, beriet die Deutsche Post AG bei der Bildung einer Logistik-Allianz mit der Deutschen Lufthansa AG, die von Wessing mit einem Team unter der Leitung von Dr. Alexander Schröder-Frerkes betreut wurde. Das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen heisst Aerologic GmbH.

Der sogenannte Paletta-Fall, der sämtliche deutschen Arbeitsgerichtsinstanzen sowie mehrfach den EuGH beschäftigt hat, ist vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nach elfjähriger Verfahrensdauer zu Ende gegangen. Als Ergebnis des Musterprozesses konnten die Stuttgarter Partner Dr. Jobst-Hubertus Bauer und Dr. Martin Diller (Gleiss Lutz Hootz Hirsch) mitteilen, dass Arbeitgeber nicht unter allen Umständen an ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gebunden sind. Ein kleineres Unternehmen hatte 1992 Gleiss Lutz mit dem arbeitsrechtlichen Paletta-Mandat beauftragt, nachdem der EuGH im selben Jahr in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden hatte, dass das Unternehmen der vierköpfigen italienischen Familie Paletta den Lohn fortzahlen musste, obwohl erhebliche Zweifel an der Korrektheit der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bestanden. Aus ihrem gemeinsamen Heimaturlaub hatten sich 1989 die Eltern und zwei erwachsenen Kinder der Familie, allesamt bei dem Unternehmen in Arbeit, zur gleichen Zeit krankgemeldet und dazu Atteste italienischer Ärzte vorgelegt. Vor dem EuGH erwirkten die Gleiss-Anwälte für ihren Mandanten erfolgreich die Möglichkeit einer Prüfung des Rechtsmissbrauchs, den das LAG Baden-Württemberg anschließend auch als erwiesen ansah. Eine von Paletta beantragte Beweisaufnahme blieb erfolglos, da einer der italienischen Ärzte verstorben und der andere ohne Erinnerung an den Vorfall war. Das LAG wies daraufhin die Lohnfortzahlungsklage ab, eine erneute Revision zum BAG wurde nicht zugelassen.

Bayrisches Oberstes

Bereits Ende März hat das Bayerische Oberste Landesgericht nach mehrjährigen Verfahren durch die Instanzen in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft des Nürnberger Anwalts Dr. Norbert Buchbinder (Forstmeier, Dr. Buchbinder, Nöcker) rechtlich weder als solche noch unter dem Fantasienamen Pro-Videntia zu beanstanden ist. Sowohl gegen den Namen wie gegen die Eintragung ins Handelsregister hatte die Nürnberger Anwaltskammer geklagt.

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