Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf von Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) gebilligt. Damit ist der Weg frei, damit der unter dem Eindruck des VW-Dieselskandals entstandene Vorschlag Anfang November Gesetz werden kann – gerade noch rechtzeitig bevor zum Jahresende die Ansprüche vieler Diesel-Besitzer verjähren. Die Grundidee: Verbände klagen für geschädigte Verbraucher gegen ein Unternehmen. Diese können sich über ein Klageregister anschließen. Doch die Musterfeststellungsklage klärt „nur“ Fakten und rechtliche Fragen. Ihre individuellen Ansprüche müssen die Verbraucher dann wieder selbst verfolgen – zur Not mit weiteren Zivilklagen.
Die Grundidee: Verbände klagen für geschädigte Verbraucher gegen ein Unternehmen. Diese können sich über ein Klageregister anschließen. Doch die Musterfeststellungsklage klärt „nur“ Fakten und rechtliche Fragen. Ihre individuellen Ansprüche müssen die Verbraucher dann wieder selbst verfolgen – zur Not mit weiteren Zivilklagen.
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