Juve Plus Urheberrechtssaga

BGH erklärt Kraftwerk-Sample nach 28 Jahren für zulässig

Der Bundesgerichtshof hat im längsten urheberrechtlichen Streit der deutschen Geschichte ein weiteres Mal zugunsten von Musikproduzent Moses Pelham entschieden. Das Sampling eines Kraftwerk-Stücks für einen Song von Sabrina Setlur sei seit Sommer 2021 als „Pastiche" zulässig. Die Kläger von Kraftwerk gehen leer aus.

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Mit dem Urteil hat der I. Zivilsenat des BGH die Revision der Kraftwerk-Mitglieder Ralf Hütter und der Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Florian Schneider zurückgewiesen (Az. I ZR 74/22). Die beiden hatten gegen die Musikproduzenten Moses Pelham und Martin Haas sowie die Plattenfirma 3p wegen der Verwendung einer Rhythmussequenz aus dem 1977 erschienenen Titel „Metall auf Metall“ geklagt.

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