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Der Bundesgerichtshof bestätigte den Sieg der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon im Streit um die Prime-Preiserhöhung aus dem Sommer 2022 (Az. III ZR 205/25). Der III. Zivilsenat wies die Revisionen beider Seiten zurück und ließ damit die Urteile der Düsseldorfer Vorinstanzen bestehen. Amazon hat den Unterlassungsstreit damit in allen drei Instanzen verloren. Das Urteil ist rechtskräftig.