Juve Plus Verbraucherschutzklage

Brandi kippt Amazons Prime-Aufschlag vor dem BGH

Amazon durfte die Preise für Prime im Sommer 2022 nicht per AGB anheben. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist ein Sieg der Verbraucherzentrale NRW im konkreten Fall – allerdings könnten künftige Preiserhöhungen im laufenden Vertrag möglich sein, wenn Kunden besser aufgeklärt werden. Die aktuelle Entscheidung stärkt die parallel laufende Abhilfeklage auf Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Der Bundesgerichtshof bestätigte den Sieg der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon im Streit um die Prime-Preiserhöhung aus dem Sommer 2022 (Az. III ZR 205/25). Der III. Zivilsenat wies die Revisionen beider Seiten zurück und ließ damit die Urteile der Düsseldorfer Vorinstanzen bestehen. Amazon hat den Unterlassungsstreit damit in allen drei Instanzen verloren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema