Aus Sicht des Kartellamts benachteiligt die Bahn konkurrierende Onlineplattformen beim Vertrieb von Bahntickets auf wettbewerbswidrige Weise.
Bereits Ende November 2019 hatte das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Bahn eingeleitet. Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen der Bahn und Internetplattformen wie Trainline oder Omio, bei denen Verbraucher ebenfalls Bahntickets für den Fernverkehr kaufen können. Hierfür sind die Unternehmen auf Daten angewiesen, die ihnen nur die Deutsche Bahn zur Verfügung stellen kann, sogenannte Echtzeitdaten.
Dem Kartellamt zufolge hat die Deutsche Bahn der Konkurrenz diese Daten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus habe der Konzern den Wettbewerbern eine Inkassoprovision vorenthalten und zwischenzeitlich sogar angekündigt, auch keine Provision für die Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zu zahlen.
Kartellbehörde spricht Machtwort
Nachdem Verhandlungen zwischen der Bahn und der Wettbewerbsbehörde über eine einvernehmliche und verbindliche Zusagenentscheidung erfolglos geblieben waren, fordert das Amt den Konzern nun auf, die Wettbewerbsbeschränkungen abzustellen und in den jeweiligen Verträgen mit den Konkurrenten nachzubessern. Demnach muss die Bahn den Unternehmen, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, künftig „ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zahlen“.
Das Gleiche gilt auch für die Vermittlungsprovisionen, entschied das Kartellamt. Die Bahn muss zudem deutlich mehr Echtzeitdaten bereitstellen, als sie das im Rahmen einer neuen EU-Fahrgastverordnung seit Anfang Juni bereits tut. Auch dürfen die Wettbewerber künftig eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen.
Bahn bemängelt schwerwiegenden Eingriff
Die Deutsche Bahn hat die Entscheidung der Behörde als unverständlich kritisiert und Rechtsmittel angekündigt. „Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein“, heißt es vonseiten des Konzerns. Der Beschluss habe weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen.
Sollten Gerichte die Entscheidung des Kartellamts bestätigen, müssen zunächst neue Verträge zwischen der Bahn und den Wettbewerbern zum Vertrieb der Fahrpreise geschlossen werden. Auch Schadensersatzklagen sind denkbar.
Eisenbahnmärkte stehen im Fokus
Die aktuelle Entscheidung hat Signalwirkung für eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle. Dabei ist das Bundeskartellamt nicht die einzige Wettbewerbsbehörde, die den nationalen Eisenbahnmarkt in den Blick nimmt. So ist die EU-Kommission derzeit in einem Verfahren gegen eine spanische Eisenbahngesellschaft tätig, das große Parallelen zum vorliegenden Fall aufweist – auch hier geht es um Datenzugangsrechte konkurrierender Fahrkartenplattformen.
Vertreter Deutsche Bahn
Gleiss Lutz (München): Dr. Petra Linsmeier, Dr. Alexander Fritzsche, Dr. Saskia Kirchgeßner (beide Frankfurt), Dr. Daniel Petzold; Associates: Dr. Thomas Bernhard (Frankfurt; alle Kartellrecht)
Wettbewerbsökonomie
Frontier Economics: Julia Dietrich (Köln)
Vertreter Omio
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Dr. Thorsten Mäger; Associates: Dr. Sebastian Dworschak, Dr. Caroline Beyersdorf (München; alle Kartellrecht)
Wettbewerbsökonomie
Compass Lexecon: Thilo Klein (London/Düsseldorf), Lau Nilausen (London)
Vertreter Trainline
Hogan Lovells (München): Dr. Christoph Wünschmann (Kartellrecht), Carolin Marx (Litigation), Dr. Jan-Christoph Rudowicz (Hamburg); Associates: Dr. Josepha Koch (beide Kartellrecht), Simon Ingenbleek (Litigation)
Wettbewerbsökonomie
CRA International (Brüssel): Dr. Lars Wiethaus, Oliver Wichert
Hintergrund: Gleiss Lutz wird schon seit Jahren von der Deutschen Bahn als Beraterin hinzugezogen und war für ihre Mandantin bereits 2014 im Ticketvertriebsverfahren des Bundeskartellamts im Einsatz.
Auch die Mandatsbeziehung zwischen Hogan Lovells und Beschwerdeführerin Trainline besteht schon seit einigen Jahren.
Für Omio wurden die Anwälte von Hengeler im Rahmen dieses Mandats erstmals tätig. Der Plattformbetreiber war 2019 auf die Kanzlei zugekommen, als er im Streit mit der Deutschen Bahn kartellrechtliche Beratung suchte.
Alle Parteien hatten neben Anwälten auch führende Wettbewerbsökonomen mandatiert. Ein Brüsseler CRA-Team erstellte etwa für Trainline Schadenstheorien und berechnete die Mehrkosten, die Trainline durch Wettbewerbsbehinderungen entstehen. Auch Omio hatte mit Klein von Compass Lexecon einen renommierten Ökonomen mandatiert, der erst kürzlich auch im Zucker- u. im Lkw-Kartell an wichtigen Verfahren beteiligt war. Dietrich von Frontier, die für die Deutsche Bahn im Einsatz war, ist auf Marktmachtthemen in der Digitalökonomie spezialisiert. (mit Material von dpa)