Am Ende ging es um etwa 200 Lastwagen, die die BSR von MAN und Iveco gekauft hat. 2016 hatte die EU-Kommission Milliardenbußgelder gegen mehrere Lkw-Hersteller verhängt, seitdem rollt eine Welle von Kartellschadensersatzklagen über Gerichte in ganz Europa hinweg. Oft kommen diese Klagen von kommunalen Betrieben, da zum Beispiel Müllabfuhren landauf, landab von Natur aus treue Lkw-Käufer sind.
Gericht verzichtet auf eigenen Sachverständigen
Vor dem LG Berlin hat die BSR nun das erste Urteil erstritten, in dem ein Gericht die Schadenshöhe geschätzt hat (Az. 16a O 1/20 Kart). Bisher gibt es im Lkw-Kartell nur einige Grundurteile zugunsten von Klägern, die die Frage ausklammern, bei der eigentlich die Musik spielt: Wie hoch war der Schaden? Wie man diesen berechnet, darüber toben überall im Land Gutachterschlachten. Zu den Parteigutachten lassen viele Gerichte noch unabhängige Gutachten anfertigen. In München und Stuttgart etwa haben die Wirtschaftsprofessoren Oliver Falck (LMU München) und Florian Smuda (Hochschule Koblenz) inzwischen erste Gerichtsgutachten vorgelegt.
Das Landgericht Berlin verzichtete auf einen eigenen Sachverständigen und nimmt in seinem mehr als 100-seitigen Urteil Bezug auf das Klägergutachten von Lademann & Associates. Dieses weist einen Kartellschaden von 5 bis 14 Prozent des Nettokaufpreises aus, abhängig von der Ausführung des gekauften Fahrzeugs. Im Ganzen landen die Richter mit ihrer Schätzung bei 5 Prozent. Das liegt am unteren Ende der Spanne, ist aber dennoch ein Erfolg für die Kläger, da bisher ja noch kein Kläger überhaupt jemals einen Euro in Sicht hatte.
Schiene, Girocard, Lkw: Gerichte werden mutiger
Je nachdem, wie Skonti, steuerliche Details und Zinsfragen ausgelegt werden, dürften die Kläger etwa eine Million Euro bekommen – macht bei 200 Lkw etwa 5.000 Euro pro Fahrzeug. Es gilt jedoch als sicher, dass die Hersteller gegen das Urteil in Berufung gehen. Das Kammergericht, bei dem der Fall dann landet, ist allerdings nicht berühmt für schnelle Entscheidungen als Berufungsinstanz. Somit ist das Urteil zwar nicht rechtskräftig, dürfte aber erst einmal für ein paar Jahre in der Welt bleiben.
Für die Hersteller ist das deshalb gefährlich, weil es allein in Deutschland mehrere hundert Verfahren gibt, in denen es um Hunderttausende von Lastwagen geht. Wenn Gerichte insgesamt dazu übergehen, mutiger Schäden zu schätzen, statt sich immer weiter in die ökonomischen Untiefen der Schadensberechnung zu begeben, könnte es schnell sehr teuer werden für Daimler, Iveco, Volvo, MAN, DAF und Scania. Anlass zur Sorge, dass aus der richterlichen Schadensschätzung ein Trend wird, gibt es aus Sicht der Hersteller durchaus: Auch im Schienenkartell und im Girocard-Kartell hatte das LG Berlin vor Kurzem erstmals Kläger auf dieser Basis Schadensersatz zugesprochen.
Vertreter Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Wuertenberger (Stuttgart): Dr. Hannes Kern; Associates: Lukas Altmeyer, Clemens Pölzelbauer (alle Kartellrecht)
Inhouse Recht (Berlin): Gerald Leinius (Leiter Recht), Dr. Rebecca Prelle (Justiziarin), André Lange (Einkauf/Finance)
Wettbewerbsökonomie:
Lademann & Associates (Hamburg): Niels Frank, Dr. Martin Leroch
Vertreter Iveco
Buntscheck (München): Dr. Martin Buntscheck, Dr. Tatjana Mühlbach, Dr. Andreas Boos (alle Federführung); Associates: Hanna Stichweh, Dr. Martin Malkus, Eva Grünwald, Dr. Florian Hinderer, David Pfeuffer (alle Kartellrecht/Litigation)
Wettbewerbsökonomie
Compass Lexecon (Berlin): Christopher Milde, Matthias Pflanz
Vertreter MAN
Hengeler Mueller: Dr. Daniel Zimmer (Düsseldorf), Dr. Sarah Milde (München); Dr. Thorsten Mäger (Düsseldorf); Associates: Maximilian Silm (Berlin); Gerlind Wolf (München; alle Kartellrecht/Litigation)
Wettbewerbsökonomie
Compass Lexecon (London): Thilo Klein
Landgericht Berlin, Zivilkammer 16a
Oliver Lenk (Vorsitzender), Martina Heichel-Vorwerk (Berichterstatterin), Dr. Daniel Holznagel
Hintergrund: Wuertenberger macht für etwa 300 Städte und kommunale Unternehmen Schadensersatz gegen das Lkw-Kartell geltend. In mehreren Landeshauptstädten wie Hannover, Mainz, München und Stuttgart laufen Verfahren, in denen Wuertenberger gebündelt öffentliche Körperschaften aus dem jeweiligen Land vertritt. Für die BSR kam Wuertenberger 2016 durch einen Pitch ins Mandat, nur wenige Wochen nach der Bußgeldentscheidung der EU zum Lkw-Kartell.
Ein Schadensgutachten für tausend Kommunen
Auf Klägerseite zählt Lademann & Associates zu den rührigsten Wettbewerbsökonomen, mehr als ein Dutzend Gutachten für unterschiedliche Kläger haben Frank und sein Team erstellt – darunter ein Sammelgutachten für mehr als tausend deutsche Kommunen, das Grundlage vieler Verfahren quer durch die Republik wurde.
Buntscheck und Hengeler haben ihre Mandanten jeweils schon im 2016 abgeschlossenen Kartellverfahren vertreten. Weitere Kartellbeteiligte werden vertreten von Gleiss Lutz (Daimler Truck), Freshfields Bruckhaus Deringer (Volvo/Renault), Noerr (DAF) und Allen & Overy (Scania).
Unter den Wettbewerbsökonomen ist auf Beklagtenseite Compass Lexecon am stärksten vertreten. Mit getrennten Teams vertritt das Beratungshaus neben Iveco und MAN auch DAF. Scania setzt auf RBB Economics, Daimler auf E.CA Econiomics und Volvo/Renault auf Frontier Economics.
Das Schienenverfahren, in dem eine andere Kammer des LG Berlin kürzlich der Berliner Verkehrsgesellschaft rund 4,4 Millionen Euro zugesprochen hat, führte auf Klägerseite Oppenländer – die Kanzlei und teilweise das Team, aus dem sich im Jahr 2014 Wuertenberger abspaltete. Obwohl die Berliner Urteile im Schienen- und Lkw-Kartell von unterschiedlichen Kammern stammen, saßen bis auf den jeweils Vorsitzenden dieselben zwei weiteren Personen auf der Richterbank: Martina Heichel-Vorwerk, im Lkw-Verfahren Berichterstatterin, und Dr. Daniel Holznagel.