Juve Plus Deals im Strafverfahren

Grundsatzdebatte vor Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsmäßigkeit von Absprachen in Strafverfahren verhandelt. Die Praxis ist zwar seit 2009 gesetzlich geregelt, aber weiter hoch umstritten. Insgesamt geht es um drei Verfassungsbeschwerden. Das höchste deutsche Gericht nutzt die Verfahren zu einer grundsätzlichen Erörterung des Themas mit zahlreichen Sachverständigen.

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Den Beschwerden gingen Instanzverfahren vor dem Landgericht München II und dem Landgericht Berlin voraus. In München ging es in zwei Verfahren um vielfachen Betrug, in Berlin um schweren Raub. In München waren die Angeklagten Sch. und G. sowie S. nicht darüber belehrt worden, dass die Bindungswirkung einer Absprache zu einem späteren Zeitpunkt wieder entfallen kann. Der Bundesgerichtshof hatte die darauf gestützten Revisionen verworfen, da die jeweiligen Urteile nicht auf dem Belehrungsmangel beruhten. Gerügt wird zum einen diese Entscheidung, zum anderen aber auch die gesetzliche Regelung der Absprachen an sich.

Im Berliner Verfahren gegen R. kam es nach einem Strafangebot durch das Gericht zu einem sogenannten Formalgeständnis. Dieses widerrief der Beschwerdeführer später, weil er unzulässig unter Druck gesetzt worden sei, da das durch das Gericht avisierte Strafmaß mit Geständnis weit unter dem ohne Geständnis lag. Gerügt wird hier zudem, dass das Gericht seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sei, sondern das Urteil allein auf das Formalgeständnis stützte.

Das Bundesverfassungsgericht betreibt für die jetzige Verhandlung einen hohen Aufwand. Bereits im Vorfeld hatte es bei dem Düsseldorfer Professor Dr. Karsten Altenhain eine Studie in Auftrag gegeben. Diese ergab Presseberichten zufolge unter anderem, dass Richter davon ausgehen, dass ein erheblicher Teil der Absprachen nicht nach den Regeln der Strafprozessordnung abgewickelt wird. Rund ein Drittel der Richter räumte zudem ein, Geständnisse nur teilweise zu überprüfen. Altenhain ist zum Verhandlungstermin als Sachverständiger geladen.

Der Deutsche Richterbund warnte aber davor, angesichts der Zahlen aus Nordrhein-Westfalen alle deutschen Richter „unter einen Generalverdacht zu stellen“. In Deutschland gebe es ein „grundsätzlich funktionierendes“ Justizsystem, sagte der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank. „Der Komplex ‚Absprachen‘ steht auf einem relativ sicheren Fundament“, sagte er. Bestehende Defizite könnten durch eine bessere personelle Ausstellung der Gerichte am besten beseitigt werden.

Die Liste der Geladenen ist lang. So schickte der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK ) Prof. Dr. Alexander Ignor, Berlin, und Prof. Dr. Reinhold Schlothauer, Bremen. Im Vorfeld hatten die Strafrechts- und Verfassungsrechtsausschüsse der BRAK in einer Stellungnahme erklärt, die gesetzliche Regelung für verfassungskonform zu halten, sofern die Gerichte sich an die dort postulierten Vorgaben halten.Die Verfassungsbeschwerde von R. sei jedoch wegen des Aufzeigens von Alternativstrafen begründet. 

Die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV), für die soweit bekannt Prof. Dr. Rainer Hamm und Stefan König im Verfahren sind, hält die Verfassungsbeschwerden insgesamt für begründet. Die gesetzliche Regelung selbst hält sie gerade noch für verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie so ausgelegt wird, dass Aufklärungsgrundsatz und Recht auf ein faires Verfahren uneingeschränkt erhalten bleiben.

Geladen hat das Gericht als Sachverständige zudem Prof. Dr. Wolfgang Frisch aus Freiburg sowie die Vorsitzenden Richter Ulrich Pohl, Hildesheim, Georg Royn (a.D.), Freiburg und Dr. Marc Tully, Hamburg. Zudem will das Gericht Prof. Dr. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs, und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft hören. Neben Generalbundesanwalt Harald Range soll auch Abteilungsleiter Gerhard Altvater anwesend gewesen sein. Komplettiert wird die Liste durch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für die Bundesregierung und Vertreter der Landesregierungen Berlin und Bayern.

Der Aufwand zeigt deutlich, dass der Senat Grundsätzliches zum Thema Deals sagen will. Der Streit um derartige Verfahrensbeendigungen hat auch nach der gesetzlichen Regelung nie nachgelassen. Viele Strafverteidiger hielten die Regelungen für völlig unpraktikabel – sie dürften durch die Altenhain-Studie bestätigt werden. Die Vorwürfe, dass letztlich die Wahrheitsfindung auf der Strecke bleibt, um zu einem zügigen Verfahrensabschluss zu kommen, sind – gerade in hoch komplexen Wirtschaftsstrafverfahren – nie verstummt.

Vertreter Beschwerdeführer
Prof. Dr. Heinrich Wolff (Europa-Universität Frankfurt/Oder; für die Münchner Verfahren)
Schmid-Drachmann Ribet-Buse & Partner (Berlin): Johann Schmid-Drachmann (für das Berliner Verfahren)
Prof. Dr. Bernd Schünemann (München) – aus dem Markt bekannt

Bundesverfassungsgericht, 2. Senat
Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Vorsitz), Prof. Herbert Landau (Berichterstatter)

Hintergrund: Schünemann ist Marktinformationen zufolge kurzfristig durch einen Beschwerdeführer hinzugezogen worden. Er befasst sich bereits seit Jahrzehnten mit den Fragen rund um die sogenannten Deals.

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