Juve Plus Kartellrecht

Deckel drauf: EuGH billigt Brüsseler Griff nach deutschem Dosenkartell

Hiobsbotschaft aus Luxemburg: Selbst Jahre nach Ermittlungsbeginn kann die EU-Kommission einen nationalen Fall noch an sich ziehen, um eine effektive Durchsetzung des Wettbewerbsrechts sicherzustellen. Für das Bundeskartellamt ist es die späte Bestätigung eines umstrittenen Manövers im Kartellverfahren gegen die Dosenhersteller Silgan und Crown.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Dritte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union hat in zwei Parallelurteilen die Rechtsmittel von Crown und Silgan gegen die Übernahme ihres Kartellverfahrens durch die EU-Kommission zurückgewiesen (Az. C-855/24 P und C-845/24 P). Damit sind die Urteile des Gerichts von 2024 rechtskräftig, und die Bußgelder von insgesamt 31,5 Millionen Euro bleiben bestehen. Im Kern ging es in Luxemburg um die Frage, ob Brüssel einen Fall noch an sich ziehen darf, wenn das Bundeskartellamt längst ermittelt.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema