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Die Dritte Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union hat in zwei Parallelurteilen die Rechtsmittel von Crown und Silgan gegen die Übernahme ihres Kartellverfahrens durch die EU-Kommission zurückgewiesen (Az. C-855/24 P und C-845/24 P). Damit sind die Urteile des Gerichts von 2024 rechtskräftig, und die Bußgelder von insgesamt 31,5 Millionen Euro bleiben bestehen. Im Kern ging es in Luxemburg um die Frage, ob Brüssel einen Fall noch an sich ziehen darf, wenn das Bundeskartellamt längst ermittelt.