Kein "leitender Angestellter"

Arbeitsgericht: Brenntag durfte General Counsel nicht betriebsbedingt kündigen

Der Essener Brenntag-Konzern und sein langjähriger früherer Group General Counsel streiten vor dem Arbeitsgericht. In erster Instanz scheiterte der Konzern vor dem Arbeitsgericht Essen mit seiner betriebsbedingten Kündigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Umstitten ist zwischen den Parteien unter anderem der Status des ehemaligen Rechtsleiters als leitender Angestellter. Für die Trennung von leitenden Angestellten gelten nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) andere Vorgaben als für klassische Arbeitnehmer. Ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers hinsichtlich eines „Angestellten in leitender Stellung“ bedarf keiner Begründung. Nur bei diesem eng gefassten Personenkreis setzt das Gericht eine Abfindung fest, in der Regel in Höhe von zwölf Monatsgehältern.    

In der Praxis greife diese Vorgabe kaum, weil nur sehr wenige unter die gesetzliche Definition fielen, sagen Arbeitsrechtsexperten. Das Gesetz stelle hohe Anforderungen: Wer als leitende Führungskraft gilt, muss echte unternehmerische Verantwortung tragen und etwa das Recht haben, Personal eigenständig einzustellen oder zu entlassen. Das Gericht hatte die Frage, ob der frühere General Counsel ein leitender Angestellter in diesem Sinne war, verneint (Az. 3 Ca 2984/25).

Kündigung von Spitzenverdienern soll erleichtert werden

Die strenge gesetzliche Definition eines leitenden Angestellten will die Berliner Regierungskoalition nun ändern, um Trennungen von Spitzenverdienern zu erleichtern. Angesetzt wird eine Jahresgehaltsschwelle von rund 177.450 Euro, entsprechend dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. In Fällen, die darüber liegen, soll der Arbeitgeber künftig unkomplizierter eine gerichtliche Auflösung gegen Abfindung erreichen können.

Die Neuregelung muss noch den Bundestag passieren – auf den aktuellen Streitfall wird sie jedoch keinen Einfluss mehr haben. In diesem Fall hatte das Gericht nach JUVE-Informationen nicht nur den Status als leitender Angestellter verneint, sondern auch die fehlende Betriebsratsanhörung beanstandet und die zur Begründung der Kündigung angeführten „dringenden betrieblichen Erfordernisse“ als unzureichend dargelegt bewertet.

Brenntag hatte zum Januar 2026 den Rechtsbereich neu geordnet. Neuer Senior Vice President Legal & Compliance ist Christian Sommer. Er ist neben allen Rechtsfragen auch für die bisher separat geführten Bereiche Compliance und Privacy zuständig. Der ehemalige Vantage-Towers-Vorstand nimmt etwa die Einführung von KI-Lösungen zur operativen Beratung der Brenntag-Gruppe in den Fokus. 

Der Konzern beschäftigt nach eigenen Angaben weltweit mehr als 17.300 Mitarbeitende an rund 600 Standorten in über 70 Ländern. Für das Geschäftsjahr 2025 meldete der Konzern einen Umsatz von 15,2 Milliarden Euro.

Die Vertreter im Überblick

Maximilian Schmidt

Vertreter ehemaliger General Counsel
Seitz (Köln): Dr. Maximilian Schmidt (Federführung; Arbeitsrecht)

Vertretung Brenntag SE
RWP (Düsseldorf): Michael Spönemann (Federführung; Arbeitsrecht)

Arbeitsgericht Essen, 3. Kammer
Niklas Klein (Vorsitzender Richter)   

Hintergrund:  Die Vertreter sind aus dem Markt bekannt.

Der frühere Chefjurist setzt nach JUVE-Informationen auf Seitz, die bei vergleichbaren Sachverhalten vielfach auf Unternehmensseite zu sehen ist. Partner Schmidt ist zudem regelmäßig bei Verfahren/Projekten mit Sportbezug involviert, etwa aufseiten des von Hertha BSC gekündigten Managers Fredi Bobic oder des Fußballnationalspielers Florian Wirtz beim Transfer von Bayer Leverkusen zum FC Liverpool, hier jeweils an der Seite des Namenspartners Dr. Stefan Seitz.

Das Unternehmen soll nach Marktinformationen mit der arbeitsrechtlichen Vertretung zumindest im Fall des bisherigen General Counsel die Kanzlei RWP betraut haben. Die Düsseldorfer Sozietät berät mit neun Partnern und zwei Salary-Partnerinnen. Neben Spönemann haben noch drei weitere einen arbeitsrechtlichen Bezug.

Unternehmen und Kanzleien haben sich auf JUVE-Anfrage zu dem Sachverhalt nicht geäußert.  

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