Beim Stromhandel können in den Übertragungsnetzen Engpässe auftreten, die koordiniert werden müssen, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden. Die dazu eingesetzten Mechanismen sind kostspielig: Beim Redispatching, der wesentlichen Methode im Management von Engpasssituationen, weist der Netzbetreiber einen Energieerzeuger an, die Produktion zu drosseln, an anderer Stelle werden entsprechende Mengen eingespeist. Diese ausgleichenden Maßnahmen werden den Betreibern anteilig in Rechnung gestellt. Laut Bundesnetzagentur betrugen die innerdeutschen Redispatch-Kosten 2023 knapp 3,1 Milliarden Euro.
Analyse zu oberflächlich
Kompliziert wird es beim grenzüberschreitenden Handel. Hier hatte Acer für Stromflüsse, die das Nachbarnetz belasten, ein Toleranzniveau festgelegt sowie eine Methodik entwickelt, um die Verursacher dieser sogenannten ‚Ringflüsse‘ zu bestimmen. Beides bewertete das EuG nun als nicht europarechtskonform. Nach dem Unionsrecht müsse das Toleranzniveau „für jede einzelne Gebotszonengrenze“ analysiert und festgelegt werden. Weder die Agentur noch die Betreiber hätten jedoch diese Analyse durchgeführt. Die Agentur gehe in ihrer Entscheidung Nr. 30/2020 fälschlicherweise von einem einheitlichen Niveau für sämtliche Zonen aus.
Die Gebotszonen in der zentraleuropäischen Core-Region, um die es hier ging, sind identisch mit dem Staatsgebiet von Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Polen, Rumänien, Tschechien, der Slowakei, Nordirland und Irland. Nur Deutschland bildet, historisch gewachsen, eine gemeinsame Zone mit Luxemburg.
Verschiedene nationale Regulierungsbehörden aus der Region wie auch Netzbetreiber hatten gegen die ursprüngliche Regelung zunächst den Acer-Beschwerdeausschuss angerufen und waren nach dessen ablehnendem Spruch vom Mai 2021 vor Gericht gezogen. Deutsche Beteiligte waren neben der Bundesnetzagentur (BNetzA, Az. T-485/21) die Netzbetreiber Tennet (Az. T-482/21), TransnetBW und Amprion (Az. T-476/21). Mit dem Urteil des EuG wurde nun die Entscheidung der seit 2009 im slowenischen Ljubljana ansässigen ‚Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden‘ aufgehoben. Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof kann eingelegt werden, dies muss das EuG in der schriftlichen Urteilsfassung allerdings ausdrücklich zulassen.
Vertreter Tennet/Tennet BV
Hengeler Mueller (Düsseldorf): Dr. Jörg Meinzenbach (Federführung), Prof. Dr. Dirk Uwer; Associates: Paul David Rieger, Dr. Rebecca Klein (alle Energierecht/Regulierung)
Vertreter Transnet BW/Amprion
White & Case (Düsseldorf): Thomas Burmeister, Dr. Petra Kistner (beide Energierecht/Regulierung)
Vertreter Bundesnetzagentur
Redeker Sellner Dahs (Bonn): Dr. Ulrich Karpenstein, Dr. Korbinian Reiter (beide Energierecht/Regulierung)
Vertreter Polskie Sieci Elektroenergetyczne (PSE)
Herbert Smith Freehills: Silke Goldberg (London), Erik White (Brüssel; beide Energierecht/Regulierung)
Kochanski & Partners (Warschau): Aleksander Galos (Energierecht/Regulierung)
Vertreter Commission de régulation de l’énergie (CRE)
Hogan Lovells (Paris): Christine Le Bihan-Graf (Energierecht/Regulierung)
Vertreter Réseau de transport d’électricité (RTE)
Baker Botts (Brüssel): Matthew Levitt, Brian Byrne (Counsel); Associate: Daniel Vasbeck (alle Kartellrecht)
Vertreter Acer
Inhouse Recht (Ljubljana): Paul Martinet (Chief Legal Advisor), Ernst Tremmel (Legal Advisor)
Strelia (Brüssel): Pierre Goffinet, Laure Bersou; Associate: Mediona Shehu (alle Kartellrecht/Regulierung)
Gericht der Europäischen Union (EuG), 3. erweiterte Kammer
Fredrik Schalin (Präsident), Petra Škvařilová-Pelzl, Iko Nõmm, Gabriele Steinfatt, Damjan Kukovec
Hintergund: Hengeler Mueller, die neben dem deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Tennet auch das niederländische Pendant Tennet TSO BV vertraten, haben eine langjährige und soweit bekannt enge Mandatbeziehung zu dem Arnheimer Unternehmen. Die Düsseldorfer Partner Meinzenbach und Uwer vertreten Tennet in weiteren Verfahren vor deutschen und europäischen Gerichten und stellten hier die Acer-Methodik erfolgreich in Frage. Bei den Verhandlungen zu dem in diesem Sommer zunächst geplatzten Verkauf des Netzes an den Bund war, wie schon bei dessen Erwerb von E.on 2009, das Corporate-Team um Prof. Dr. Hans-Jörg Ziegenhain im Mandat.
Die zum EnBW-Konzern gehörende und im Südwesten Deutschlands als Netzbetreiberin tätige TransnetBW stützte sich auf die Dienste von White & Case, das Team um Burmeister und Kistner stand auch Nebenintervenientin Amprion zur Seite, die das Netz in NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland betreibt. Das deutsche Energie-Team der US-Kanzlei tritt regelmäßig an der Seite von EnBW auf, auch bei Infrastrukturtransaktionen.
Redeker berät die Bundesnetzagentur regelmäßig, begleitet aber oft auch Energieversorger und Übertragungsnetzbetreiber. Neben Karpenstein übernahm Counsel Reiter seitens der Berliner Spezialisten einen wesentlichen Part.
Die französische Regulierungsbehörde CRE setzte auf die erfahrene Hogan Lovells-Partnerin Le Bihan-Graf, Netzbetreiberin RTE auf das Brüsseler Büro der texanischen Einheit Baker Botts. Für die polnische Netzbetreiberin PSE war neben Herbert Smith Freehills of Counsel Galos von der Warschauer Kanzlei Kochanski im Mandat.
Acer ließ sich von der belgischen Kanzlei Strelia vertreten. Der federführende Partner Goffinet legt seinen Branchenfokus neben dem Energiebereich auf Transport und Telekommunikation. Goffinet berät und vertritt neben Behörden auch Unternehmen in Verfahren auf EU- und nationaler Ebene.