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Das Bundeskartellamt verpflichtete Apple, sein App Tracking Transparency Framework (ATTF) zu überarbeiten. Die bisherige Ausgestaltung verstoße gegen § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Apple habe durch unterschiedliche Abfragefenster für eigene Angebote und Apps von Drittanbietern Wettbewerber behindert und die eigenen Dienste bevorzugt (Az. B7-54/25).