Die Ankläger hatten mehrjährige Haftstrafen bis zu zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährungsmöglichkeit gefordert. Angeklagt waren der ehemalige Haupteigentümer O., der Ex-Produktionsleiter K. und der frühere Finanzchef H. von Müller-Brot, zu deren Amtszeit das Unternehmen vor einigen Jahren in die Pleite rutschte. Die Beteiligten machten umfangreiche und teils undurchsichtige Lebensmittelvorschriften sowie steigende Rohstoffpreise und die Kündigung eines Großauftrages verantwortlich für die wirtschaftliche Misere.
Die Produktion bei Müller-Brot im oberbayerischen Neufahrn war Anfang 2012 nach Lebensmittelkontrollen gestoppt worden, die Beamten hatten tote Mäuse und Kakerlakennester gefunden. Zwei Wochen später musste das Unternehmen Insolvenz anmelden, 1.250 Mitarbeiter verloren ihren Job. In der Urteilsbegründung betonten die Richter, dass keine Hygienemängel an den Lebensmitteln festgestellt wurden, sondern im Produktionsumfeld. Es habe sich um ekelerregende, nicht aber um gesundheitsgefährdende Zustände gehandelt. In diesem Zusammenhang hatte die Verteidigung die geltende Lebensmittelordnung als „europäisches Monster“ bezeichnet, dem die ehemaligen Geschäftsführer nicht mehr Herr geworden seien.
H. erhielt nun ein Jahr und 10 Monate, O. ein Jahr und 8 Monate und K. ein Jahr Haftstrafe, jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Die Verstöße gegen das Lebensmittelrecht wurden mit Geldstrafen zwischen 10.000 und 20.000 Euro geahndet.
Für die Strafzumessung war der Betrug in 177 Fällen bedeutsam, bei dem ein Schaden in Höhe von 1,25 Millionen Euro entstanden war. Die Geschäftsführer hätten trotz Geldmangels weiter Waren und Dienstleistungen bestellt und gleichzeitig die Insolvenz verschleppt. Teil der Vorwürfe war ursprünglich auch noch ein Schaden bei der Commerzbank in Höhe von 1,5 Millionen Euro, diesbezüglich wurden die Angeklagten freigesprochen.
Die Prozessbeteiligten haben sich über 10 Monate mit den Vorwürfen auseinandergesetzt. Ursprünglich waren zehn Verhandlungstage angesetzt, letztlich wurden es fast 40.
Verteidiger Finanzchef H.
Beyer Rechtsanwälte (München): Dr. Richard Beyer, Daniela Gabler
Verteidiger Haupteigentümer O.
Stephan Bonell (Leipzig)
Ratajczak & Partner (München): Hans-Jörg Weber
Verteidiger K.
Israel & Hübner (Dresden): Ulf Israel
Thomas Löber (Gera)
Staatsanwaltschaft Landshut
Jürgen Rohrmüller (Staatsanwalt)
Landgericht Landshut, Wirtschaftsstrafkammer
Alfons Gmelch (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: H. hat sich mit dem Münchner Strafrechtler Beyer gewappnet, zu dessen Spezialisierungen auch Steuerstrafrecht gehört. Die 4-köpfige Kanzlei berät ansonsten zu verschiedenen Rechtsgebieten.
O. vertraut neben dem Leipziger Verteidiger Bonell auch auf Weber aus der für allem für Medizin- und Lebenmittelrecht bekannten Kanzlei Ratajczak & Partner, die sechs Standorte in Deutschland unterhält.
Der Dresdner Strafverteidiger Israel ist parallel das ganze Jahr noch in einem weiteren Großprozess beschäftigt. Er vertritt mit seinem Sozius Alexander Hübner vor dem Landgericht Dresden einen der Hauptangeklagten im Strafprozess um die Pleite der Infinus-Finanzgruppe.