Juve Plus Netzsperren

BGH gibt Telekom und Telefónica recht – mit Abstrichen

Provider, die den Zugang zum Internet vermitteln, können verpflichtet werden, rechtswidrige Internetinhalte zu sperren. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, zugleich aber auch Hürden für diese sogenannte Störerhaftung benannt: Bevor ein Rechteinhaber einen Access-Provider wie die Telekom für Urheberrechtsverletzungen in Haftung nehmen kann, muss er erst einmal direkt diejenigen belangen, die einen Urheberrechtsverstoß begangen haben.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Rehart_Nikolaus_Konstantin
Rehart_Nikolaus_Konstantin

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema