Juve Plus Netzsperren

BGH gibt Telekom und Telefónica recht – mit Abstrichen

Provider, die den Zugang zum Internet vermitteln, können verpflichtet werden, rechtswidrige Internetinhalte zu sperren. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, zugleich aber auch Hürden für diese sogenannte Störerhaftung benannt: Bevor ein Rechteinhaber einen Access-Provider wie die Telekom für Urheberrechtsverletzungen in Haftung nehmen kann, muss er erst einmal direkt diejenigen belangen, die einen Urheberrechtsverstoß begangen haben.

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Rehart_Nikolaus_Konstantin
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