Juve Plus Investitionsprüfverfahren

Noerr-Mandantin kommt Anteilsübernahme bei Rosneft-Raffinerie näher

Der österreichische Ölterminalbetreiber Alcmene darf den Shell-Anteil an der Raffinerie PCK Schwedt übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, das Alcmene angerufen hatte, weil das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein investitionsschutzrechtliches Prüfverfahren zu dem Fall einseitig eingestellt hatte (Az. 4K 536/22).

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Das Verwaltungsgericht teilte zu seiner Entscheidung mit, dass ein solches Prüfverfahren nicht per Verwaltungsakt eingestellt werden könne. „Ein Verwaltungsverfahren, das auf Antrag eines Beteiligten eingeleitet worden sei, dürfe grundsätzlich nur mit Zustimmung des Antragstellers eingestellt werden“, so das Gericht.

Der Erwerb des Shell-Anteils an der Raffinerie von 37,5 Prozent gelte nach den Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung als freigegeben, hieß es in der Gerichtsmitteilung.

Nur ein Etappensieg

Mit dem Richterspruch ist jedoch keineswegs über den Verkauf des Shell-Anteils entschieden. Denn es läuft noch ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen Alcmene und dem Energiekonzern.

Shell hatte im Sommer 2021 den Verkauf seiner Raffinerie-Beteiligung an die Alcmene zwar vereinbart, den Vertrag aber 2022 gekündigt, da der Mehrheitseigner Rosneft sein Vorkaufsrecht geltend gemacht hatte. Wegen der Vertragskündigung leitete wiederum Alcmene laut Verwaltungsgericht ein Schiedsgerichtsverfahren ein.

Das Vorkaufsrecht von Rosneft war infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Jahr 2022 hinfällig geworden. Denn der Bund übernahm als Treuhänder die Kontrolle über den PCK-Mehrheitseigner Rosneft Deutschland, um unabhängig von russischem Öl zu werden.

Grundsatzfrage im Investitionsschutz

Das Bundeswirtschaftsministerium teilte mit, es werde das Urteil des Verwaltungsgerichts prüfen und im Anschluss darüber entscheiden, wie mit dem Urteil umzugehen sei. Das Urteil betreffe nur die Frage, ob das Ministerium das Investitionsprüfungsverfahren von Alcmene rechtswirksam eingestellt habe oder nicht. Es habe aber „keine unmittelbare Auswirkung auf die Eigentümerstruktur der PCK-Raffinerie“. Das Verwaltungsgericht hatte wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Treuhandverwaltung weiterhin streitig

Die Treuhandverwaltung über die PCK-Raffinerie durch die Bundesnetzagentur wurde im September ein zweites Mal verlängert. Sie gilt nun bis zum Ende März 2024. Nach JUVE-Informationen klagt Rosneft gegen die Entscheidung. Bereits gegen die erste Treuhandverwaltung war der russische Ölkonzern beziehungsweise seine deutsche Tochter vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Nach viertägigen Verhandlungen wurde die Klage mit Verweis auf die Versorgungssicherheit abgewiesen.

Das Bundeskartellamt wiederum hatte im Sommer 2022 die von Alcmene und Shell geplante Transaktion freigegeben: In wettbewerblicher Hinsicht bestünden keinerlei Bedenken, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes damals. In der Zwischenzeit hat sich Alcmene auch noch 25 Prozent an der Karlsruher Mineralölraffinerie Oberrhein Miro gesichert. An der Shell-Beteiligung in Schwedt ist laut Presseberichten auch das polnische Unternehmen Unimot interessiert. 

Die PCK-Raffinerie gehört zur kritischen Infrastruktur der Region Berlin/Brandenburg. Sie sichert auch die Treibstoffzufuhr für den Betrieb des Berliner Flughafens.

Bärbel Sachs

Vertreter Alcmene
Noerr (Berlin): Dr. Bärbel Sachs (Federführung; Außenwirtschaftsrecht), Dr. Till Steinvorth (Kartellrecht; Hamburg); Associate: Dr. Max Helleberg (Öffentliches Recht)

Sebastian Conrad

Vertreter Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
HFK Rechtsanwälte (Berlin): Dr. Sebastian Conrad (Verwaltungsrecht/Infrastruktur) – aus dem Markt bekannt
Inhouse (Berlin): Florentine Kessler-Grobe (Leiterin Referat VE3-I Investitionsprüfungen, EU- und internationale Beziehungen), Raphaela Queck, Dr. Angelika Milger (beide Referentinnen) – aus dem Markt bekannt

Dimitri Slobodenjuk

Vertreter Shell Deutschland
Clifford Chance (Düsseldorf): Dr. Dimitri Slobodenjuk (Kartell- und Außenwirtschaftsrecht) – aus dem Markt bekannt

Verwaltungsgericht Berlin, 4. Kammer
Stephan Groscurth (Vorsitzender Richter)

Hintergrund: Das Verfahren ist eines der ersten verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Investitionsprüfung hierzulande. Zum Einsatz kamen drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter. Dass das Verwaltungsgericht Berlin mit der Pressemitteilung ein parallel anhängiges Schiedsverfahren publik machte, dürfte auch die Verhandlungspartner dort überrascht haben.

Noerr – die selbst regelmäßig für Ministerien im Einsatz ist – ist mit Blick auf PCK Schwedt gleich mit mehreren Fachpraxen für die Liwathon-Gruppe und ihre Tochter Alcmene tätig, dazu zählt das Corporate-Team um Dr. Tibor Fedke und Katrin Andrä und das europaweite Kartellrechtsteam. Für die Investitionsschutzprüfung und das nachgelagerte Verwaltungsgerichtsverfahren hatte die Berliner Partnerin Sachs die Federführung übernommen, die die Praxisgruppen Außenwirtschaftsrecht & Investitionskontrolle sowie Regulatory & Governmental Affairs leitet.

Clifford häufiger mit Shell

Bei den Stablisierungsmaßnahmen für Rosneft hatte sich das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seinerzeit von CMS Hasche Sigle unterstützen lassen. Den Lead hatte der Hamburger Partner Christian von Lenthe, der mittlerweile in Ruhestand gegangen ist. Für das verwaltungsrechtliche Verfahren hat das heutige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun laut JUVE-Recherchen HFK-Partner Conrad mandatiert.

Shell, die lange in den Niederlanden ihren Hauptsitz hatte, ist seit ihrem Umzug nach London 2021 noch häufiger mit Clifford Chance zu sehen. Soweit bekannt hatte sich die deutsche Shell-Tochter zu dem Berliner  Verwaltungsgerichtsverfahren beiladen lassen.

Als Berichterstatterin im Vorfeld agierte laut Marktinformationen Richterin Elke Büdenbender. Sie konnte jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung selbst teilnehmen.

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