Juve Plus Akteneinsicht nach IFG

Kartellschadensersatz: OVG lässt Klägerträume platzen

Das Bundeskartellamt muss Klägern im Girocard-Fall keine Akteneinsicht auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gewähren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Streit zwischen dem Tankstellenbetreiber Jet und dem Amt entschieden. Damit schwindet die Hoffnung von Klägern, das IFG künftig in Massenverfahren zu nutzen.

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Jet verklagt mehrere Bankenverbände im sogenannten Girocard-Kartell auf 33 Millionen Euro Schadensersatz. Um diese Forderung besser begründen zu können, verlangt Jet vom Amt umfassende Informationen über dessen Ermittlungen im Fall Girocard.

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