Verfahren

  Juve Plus Streit um Insulin-Pens

Die neuartigen Insulin-Spritzen von Sanofi-Aventis verletzen nicht das Gebrauchsmuster von Novo Nordisk. Das hat das Landgericht Mannheim im Mai entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage der Dänen zurück. Die Berufung ist möglich. Novo Nordisk hatte Sanofi zusätzlich vor dem Düsseldorfer Landgericht auf Patentverletzung verklagt. Hier steht ein Urteil bislang aus. Sanofi reagierte auf die Klageerhebung mit Einspruch und Nichtigkeitsklagen auf das Gebrauchmuster bzw. europäische Patent von Novo Nordisk.

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Der Württembergische Fußball-Verband (WFV) hat die alleinigen Vermarktungsrechte für die Ligen unterhalb der Bundesliga. Das hat Anfang Mai das Landgericht Stuttgart entschieden. Die Richter sprachen damit dem Landes-Fußballverband die alleinigen Rechte am Amateurfußball in ihrem Verbandsbereich zu. Der WFV hatte vor dem LG Stuttgart gegen das Internetportal Hartplatzhelden.de auf Unterlassung geklagt, im Internet Ausschnitte von Amateurspielen zu zeigen. Hartplatzhelden ermöglicht es Amateurkickern kostenlos Spielszenen ins Netz zu stellen. Das Portal refinanziert sich durch Werbeeinnahmen.

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Das Bundeskartellamt hat es der finnischen Cargotech-Gruppe zu Recht untersagt, die CVS Ferrari-Gruppe aus Italien zu kaufen. Das im August 2007 ausgesprochene Fusionsverbot wurde jetzt vom Kartellsenat des OLG Düsseldorf bestätigt. Cargotech ist ein weltweit tätiger Anbieter von Geräten für den Güter- und Frachtumschlag in Häfen. Durch den Zukauf von CVS sollte das Angebot weiter ausgebaut werden. Das Bundeskartellamt befürchtete aber, die ohnehin marktbeherrschende Stellung von Cargotech werde weiter verstärkt und der Wettbewerb deshalb beeinträchtigt.

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Der Flughafen Altenburg-Nobitz darf sich vorerst wieder Leipzig-Altenburg-Airport nennen. Das entschied die Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts und hob damit eine entsprechende einstweilige Verfügung auf, die zuvor an der 33. Kammer ergangen war. Die Richter sahen keine irreführende Werbewirkung in dem Namen - sofern sie die örtlichen Verhältnisse aus dieser Distanz beurteilen könnten. Geklagt hatte die Flughafen Leipzig/Halle GmbH. Die Flughafengesellschaft argumentierte, durch die Verwendung des Namenszusatzes "Leipzig" für den gut 50 Kilometer von der Stadtmitte entfernten Flughafen würden potenzielle Fluggäste in die Irre geführt.

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Die HVB muss ihren früheren Töchtern Hypo Real Estate Bank International und Hypo Real Estate Bank, heute Teil der Hypo Real Estate Holding (HRE), einschließlich Zinsen 105 Millionen Euro Gewerbesteuerzahlungen zurückzahlen. Das entschied Ende April das Landgericht München. Die HVB hatte als Muttergesellschaft die Gewerbesteuer für alle Konzerngesellschaften abgeführt und sich diese im Wege einer Konzernumlage von den Töchtern zurückgeholt. Während einer Betriebsprüfung fiel jedoch auf, dass die HVB in den Jahren 1991 bis 2001 tatsächlich 75,5 Millionen Euro weniger Gewerbesteuer abgeführt hatte als sie von ihren Töchtern eingefordert hatte.

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Die Stadt Gießen muss den Betrieb ihrer Stadtbuslinien neu ausschreiben, die Stadtwerke SWG dürfen jedoch bis zum Jahresende vorläufig den Busverkehr weiter betreiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen Anfang Mai.Damit hat die Verkehrsgesellschaft Mittelhessen (VM), eine Abellio-Tochter, einen Teilsieg errungen. Zum Hintergrund: Die VM hatte die SWG zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, wonach die SWG sofort die Verkehrsleistungen in Gießen unterlassen sollte, außer es gebe eine Ausschreibung. Die Busse hätten dann bis zur Entscheidung eines Vergabeverfahrens still gestanden. Die VM vertritt die Ansicht, dass den Stadtwerken unrechtmäßig ein eigenwirtschaftlicher Betrieb genehmigt wurde, bei dem eine europaweite Ausschreibung vorher nicht erforderlich sei. Dies sei nur bei Unternehmen möglich, die allein im ÖPNV tätig sind, nicht aber auch in anderen Sparten wie Gas, Wasser und Strom, so die VM.

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Import und Vertrieb patchbarer Receiver, mit denen illegal das Angebot des Pay-TV-Senders Premiere empfangen werden kann, ist verboten. Der Münchner Bezahlfernsehsender erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Receiver-Importeur Zehnder.Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Richter wiesen den Importeur zudem an, über die Herkunft und den Vertriebsweg der patchbaren Receiver und deren Betriebssoftware Auskunft zu geben. Nach Angaben von Premiere sind seit dem Weihnachtsgeschäft 2007 so genannte patchbare Free-to-air-Receiver, die hauptsächlich in Asien hergestellt werden, massenhaft nach Deutschland gekommen.

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Die Beschlüsse der Hauptversammlung (HV) des Fotodienstleisters CeWe Color vom April letzten Jahres sind rechtens. Dies entschied das Oberlandesgericht Hannover Mitte April, indem es die Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen der Enzo Holding GmbH abwies.Enzo und der US-Hedgefond Marcap Overseas Master Fund wollten auf dem Rechtsweg überprüfen lassen, ob die Abstimmung auf der HV des Oldenburger Mittelständlers ordnungsgemäß verlaufen war. Sie waren der Ansicht, dass es bei der Auszählung der Stimmen Unregelmäßgikeiten gegeben habe. Marcap hatte allerdings die Klage vor einigen Wochen zurück genommen.

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Gasversorger dürfen Preisänderungen bei ihren Lieferanten nicht ohne weiteres an ihre Kunden weiterreichen. Das entschied der Kartellsenat des BGH Ende April.Zum Hintergrund: Der Gasversorger Enso, früher Sachsen Ost, hatte in seinen Verträgen eine Klausel, wonach er die jeweiligen Preise ändern durfte, wenn seine Lieferanten dies taten. Zwischen Juni 2005 und April 2006 erhöhte der Versorger die Preise vier Mal. 160 Kunden gingen dagegen gerichtlich vor. Vor dem LG Dresden hatten sie Erfolg, das OLG Dresden wies die Berufung des Versorgers zurück. Nun scheiterte er auch mit der Revision.